Oliver Völksch, Externer Technischer Sachverständiger

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 Präsentation transkript:

Technische Anforderungen und Umsetzungen in Energieeffizient Bauen und Sanieren Oliver Völksch, Externer Technischer Sachverständiger Grundsatz und Technik / Mittelstandsbank & Private Kunden Berlin, 11. Dezember 2018

Die Themen für heute 1 KfW-Förderung und Qualitätssicherung 2 Arbeitshilfen für Energieeffizienz-Experten 3 Leistungen der Energieeffizienz-Experten 4 Techn. Mindestanforderungen zu „Fachplanung und Baubegleitung“ Besser mit Architekten / Berlin / 11. Dezember 2018

*… perspektivisch: Gebäudeenergiegesetz GEG Energieeffizient Bauen und Sanieren Bewährte und international anerkannte Fördersystematik Förderung und Energieeinsparverordnung* sind aufeinander abgestimmt *… perspektivisch: Gebäudeenergiegesetz GEG Effizienzanforderungen sind anspruchsvoller als Energieeinsparverordnung Förderung ist technologie- und baustoffneutral (Anlagentechnik und Gebäudehülle) Einbindung eines „Energieeffizienz-Experten“ ist obligatorisch (Qualitätssicherung) jeder Investor ist antragsberechtigt (Breitenförderung) je besser die Energieeffizienz, desto attraktiver die Förderung (Effizienzförderung) Besser mit Architekten / Berlin / 11. Dezember 2018

Antragstellung und Zusage KfW-Qualitätssicherung in den EBS-Programmen (Wohnen) Instrumente während des gesamten Bauprozesses Wir verstehen die Qualitätssicherung als ganzheitlichen Prozess und langfristige Aufgabe. Energieeffizienz-Expertenliste Anforderungen für Eintragung und Verlängerung Programminhalte Technische Mindestanforderungen, Technische FAQ Energetische Baubegleitung Seit 2016: auch Neubau gefördert Unterstützung bei Planung und Beratung Infocenter, Arbeitshilfen, Akademien, Online-Seminare EBS-Prüftool Plausibilisierung energet. Kennwerte Vor-Ort-Kontrolle Stichprobenkontrolle 1 Energetische Berechnung Stichprobenkontrolle 2 Rechnungen, Nachweise Vorhabensplanung Antragstellung und Zusage Umsetzung Vorhabens- abschluss Besser mit Architekten / Berlin / 11. Dezember 2018 4

Das KfW-Partnerportal Informationen und Arbeitshilfen für Energieeffizienz-Experten Besser mit Architekten / Berlin / 11. Dezember 2018 5

Systematik: Merkblatt und Technische Mindestanforderungen (TMA) Merkblatt: Allgemeine Programm- bedingungen TMA: Technische Programmbedingungen Shortlink: kfw.de/ + Programmnummer (z. B. 151)  Downloads Besser mit Architekten / Berlin / 11. Dezember 2018

Energieeffizient Bauen und Sanieren Liste der technischen FAQ: Nachschlagewerk mit praxisnahen Vorgaben für die Effizienzhausberechnung und Umsetzung von Einzelmaßnahmen FAQs zu den Themen Effizienzhaus-Berechnung Bauteile der Gebäudehülle Wärmebrücken Anlagenbewertung Strom aus Erneuerbaren Energien Einzelmaßnahmen Energetische Fachplanung, technische Nachweise Prüfung der förderfähigen Maßnahmen Seit April 2018: Erläuterungen zur Anwendung der EnEV, der entsprechenden Normen und der TMA Besser mit Architekten / Berlin / 11. Dezember 2018

Informationen für Energieeffizienz-Experten Arbeitshilfen zum Nachlesen und Anwenden Shortlink www.kfw.de/eee Foto: KfW Bankengruppe/ Fotograf: Frank Homann Bildarchiv der KfW Besser mit Architekten / Berlin / 11. Dezember 2018

Kerninhalte der Technischen Mindestanforderungen In Bezug auf die Aufgaben der Energieeffizienz-Experten Klarstellung von bereits grundsätzlich notwendigen Leistungen des Energieeffizienz-Experten. Zielstellung ist die Einhaltung der energetischen Anforderungen an KfW-Effizienzhäuser und Einzelmaßnahmen. Keine Anforderungen an darüber hinausgehende Leistungen wie Objektplanung/Objektüberwachung. Leistungen können auch durch Dritte erbracht werden. Der Energieeffizienz-Experte muss diese Leistungen prüfen und anerkennen. Leistung des Energieeffizienz-Experten und anderen unabhängigen Planern kann im Programm 431 „Zuschuss Baubegleitung“ gefördert werden. Wichtig ist eine begründete, dem Vorhaben angemessene und für Dritte nachvollziehbare Arbeitsweise. Besser mit Architekten / Berlin / 11. Dezember 2018

Aufgaben der Energieeffizienz-Experten Besser mit Architekten / Berlin / 11. Dezember 2018

Leistungen der Energieeffizienz-Experten im Projektverlauf Projektstart Projektabschluss Energetisches Gesamtkonzept erstellen Bestätigung nach Durchführung erstellen Wärmebrückenkonzept ausarbeiten Vorstufe Lüftungskonzept erstellen Beratung zu Umsetzungsmöglichkeiten Luftdichtheitskonzept beschreiben Onlinebestätigung (BzA) anfertigen Programmbestimmungen berücksichtigen Gebäudeparameter übergeben Projektdokumentation erstellen Eingesetzte Komponenten prüfen Ausschreibung unterstützen Angebote überprüfen Baustellenbegehung Hydraulischen Abgleich prüfen Lüftungstechnische Maßnahmen prüfen Prüfung Luftdichtheitsmessung Übergabe u. Einweisung Anlagentechnik Beabsichtigte Änderungen bewerten Energiebedarfsausweis ausstellen Foto: Rainer Feldmann 11 Besser mit Architekten / Berlin / 11. Dezember 2018

Leistungen der Energieeffizienz-Experten im Projektverlauf Projektstart Projektabschluss Energetisches Gesamtkonzept erstellen Bestätigung nach Durchführung erstellen Wärmebrückenkonzept ausarbeiten Vorstufe Lüftungskonzept erstellen Beratung zu Umsetzungsmöglichkeiten Luftdichtheitskonzept beschreiben Onlinebestätigung (BzA) anfertigen Programmbestimmungen berücksichtigen Gebäudeparameter übergeben Projektdokumentation erstellen Eingesetzte Komponenten prüfen Ausschreibung unterstützen Angebote überprüfen Baustellenbegehung Hydraulischen Abgleich prüfen Lüftungstechnische Maßnahmen prüfen Prüfung Luftdichtheitsmessung Übergabe u. Einweisung Anlagentechnik Beabsichtigte Änderungen bewerten Energiebedarfsausweis ausstellen Foto: Rainer Feldmann 12 Besser mit Architekten / Berlin / 11. Dezember 2018

EnEV-Berechnung Nachweis QP und H´T Technische Mindestanforderung Energetisches Gesamtkonzept je nach Vorhaben Berücksichtigung der Programmbestimmungen KfW-Effizienzhaus Einzelmaßnahmen EnEV-Berechnung Nachweis QP und H´T Technische Mindestanforderung Wärmeschutzmaßnahmen Konstruktion Dämmstoffdicken Wärmeleitfähigkeit Anlagentechnik: System Hydraulischer Abgleich Randbedingungen Öffentl.-rechtl. Nachweis Technische FAQ Erneuerung opaker Bauteile U-Wert Ggf. hydraulischer Abgleich Fensteraustausch U-Wert Fenster/Außenwand Heizungsaustausch Hydraulischer Abgleich Hocheffizienzpumpen Verbesserte Brennwerttechnik Besser mit Architekten / Berlin / 11. Dezember 2018

Grundkonzept „Energieeffizienz“ gilt für alle Effizienzhäuser Energiebedarf senken Einsatz effizienter Haustechnik Einbindung erneuerbarer Energien © dena Baulicher Wärme-schutz (Ht´-Wert) Lüftungskonzept Passive solare Gewinne Biomasse Solarthermie Umweltwärme Wärmerückgewinnung Ziel ist ein niedriger Transmissionswärmeverlust und Primärenergiebedarf. Hoher Wirkungsgrad durch optimale Wärmeerzeugung, -speicherung, -verteilung und -übergabe Besser mit Architekten / Berlin / 11. Dezember 2018

Die Leistungen der Energieeffizienz-Experten im Detail Wärmebrückenkonzept TMA: „Das Konzept zur Minimierung von Wärmebrücken (Wärmebrückenkonzept) und zur Gebäudeluftdichtheit (Luftdichtheitskonzept) erstellen“ INFOBLATT*: „Unter der "Planung zur Minimierung von Wärmebrücken (Wärmebrückenkonzept)" ist zu verstehen, dass der Energieeffizienz-Experte bei der Konzeptionierung eines KfW-Effizienzhauses den für das jeweilige Gebäude und für den jeweils angestrebten KfW-Effizienzhausstandard geeigneten Ansatz bestimmt und die entsprechenden Nachweise führt. Der Einfluss von Wärmebrücken ist nach den Maßgaben des jeweils angewendeten Berechnungsverfahrens zu berücksichtigen (Pauschalwerte ohne Nachweis, mit Gleichwertigkeitsnachweis oder detaillierte Berechnung).“ *Infoblatt: KfW-Informationen für Sachverständige zur Anwendung der KfW-Produkte Energieeffizient Bauen und Sanieren www.kfw.de/eee Besser mit Architekten / Berlin / 11. Dezember 2018

Wärmebrückenberücksichtigung beim KfW-Effizienzhausnachweis Berechnungsansätze EnEV ΔUWB = 0,10 W/m²K 1. Pauschalansatz ΔUWB = 0,05 W/m²K 2. Gleichwertigkeitsnachweis Individuell, i. d. R. ΔUWB < 0,05 W/m²K 3. Detaillierte Berechnung ΔUWB = 0,05 W/m²K + X 4. Erweiteter Gleichwertigkeitsnachweis ΔUWB = 0,05 W/m²K - X 5. KfW-Kurzverfahren KfW Besser mit Architekten / Berlin / 11. Dezember 2018

Die Leistungen der Energieeffizienz-Experten im Detail Luftdichtheitskonzept TMA: „Das Konzept zur Minimierung von Wärmebrücken (Wärmebrückenkonzept) und zur Gebäudeluftdichtheit (Luftdichtheitskonzept) erstellen“ INFOBLATT*: „Unter der "Planung zur Gebäudeluftdichtheit (Luftdichtheitskonzept) ist zu verstehen, dass der Energieeffizienz-Experte mindestens Hinweise zur Umsetzung von bestimmten Konstruktionsprinzipien gibt (z. B. nach DIN V 4108-7). Darüber hinaus findet man unter http://luftdicht.info den "Leitfaden Luftdichtheitskonzept", der Energieberater, Bauherren und Ausführende bei der Planung, Ausschreibung und Umsetzung von einfachen Luftdichtheitskonzepten unterstützt. Das darin beschriebene Vorgehen kann bei der Umsetzung eines KfW- Effizienzhauses und ebenso bei der Durchführung von Einzelmaßnahmen angewendet werden.“ *Infoblatt: KfW-Informationen für Sachverständige zur Anwendung der KfW-Produkte Energieeffizient Bauen und Sanieren www.kfw.de/eee Besser mit Architekten / Berlin / 11. Dezember 2018

Prinzipskizzen Hilfestellung zur Detailplanung und Umsetzung Quelle: FLiB e.V Besser mit Architekten / Berlin / 11. Dezember 2018

Luftdichtheitskonzept Hilfestellung des Fachverbands Luftdichtheit im Bauwesen (FLiB e.V.) Shortlink: www.luftdicht.info Besser mit Architekten / Berlin / 11. Dezember 2018

Überprüfung der Luftdichtheit Hinweise zur ggf Überprüfung der Luftdichtheit Hinweise zur ggf. erforderlichen Luftdichtheitsmessung Technische FAQ Nr. 8.03 Luftdichtheitstest Die Durchführung eines Dichtheitstests ist für ein KfW-Effizienzhaus 85, 100 und 115 sowie für ein KfW-Effizienzhaus Denkmal [ist] nicht verpflichtend. Wird ein Dichtheitstest bei Bilanzierung eines KfW-Effizienzhauses jedoch angesetzt, muss der Dichtheitstest auch nachweislich durchgeführt werden. Der Luftdichtheitstest nach EnEV ist für das fertig gestellte Gebäude durchzuführen. Eine zusätzliche Messung im Bauzustand (z. B. Rohbau) ist als Teil der Qualitätssicherung zu empfehlen. Für eine Luftdichtheitsprüfung nach EnEV ist das Verfahren B (Prüfung der Gebäudehülle) nach DIN EN 13829 anzuwenden. In Einzelfällen können bei der Sanierung von genutzten, größeren Mehrfamilienhäusern Ausnahmeregelungen mit der KfW unter energieberater@kfw.de abgestimmt werden. Besser mit Architekten / Berlin / 11. Dezember 2018

Prüfung der Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen Vorstufe Lüftungskonzept – Möglichkeit der Umsetzung Shortlink: www.luftdicht.info Auszug Technische Mindestanforderungen „Die Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen prüfen (z. B. unter Anwendung der DIN 1946-6) und den Bauherrn über das Ergebnis informieren. Die Veranlassung der Umsetzung lüftungstechnischer Maßnahmen verantwortet der Bauherr.“ Besser mit Architekten / Berlin / 11. Dezember 2018

Leistungen der Experten Zusätzliche Informationen in KfW-Informationen für Experten Shortlink: www.luftdicht.info Planung der energetischen Anlagentechnik gemäß der Anlage "Technische Mindestanforderungen" in Energieeffizient Sanieren Die Einregulierung von Heizungsanlagen (hydraulischer Abgleich) muss anhand des VdZ-Formulars zur Bestätigung des Hydraulischen Abgleichs erfolgen. Es liegt im Ermessen des Sachverständigen, diese Angaben im VdZ-Formular auf Plausibilität oder im Zweifelsfall vor Ort zu prüfen. Eine Detailprüfung, z.B. der Berechnung, ist nicht zwingend erforderlich. Besser mit Architekten / Berlin / 11. Dezember 2018

Umsetzung des hydraulischen Abgleichs Zwei Verfahren sind anwendbar Shortlink: www.luftdicht.info Besser mit Architekten / Berlin / 11. Dezember 2018

Technische FAQ verkürzte Darstellung 8.04 hydraulischer Abgleich, (Zwei- und Einrohrheizung, Fußbodenheizung) Gemäß den Technischen Mindestanforderungen ist der hydraulische Abgleich nach Verfahren B erforderlich: bei KfW-Effizienzhäusern bei der Umsetzung des Heizungspaketes nach dem vereinfachten Verfahren A zulässig: bei Austausch oder Optimierung der Heizungsanlage im Rahmen der Förderung als Einzelmaßnahme bei Dämmmaßnahmen an mehr als 50% der Gebäudehülle Besser mit Architekten / Berlin / 11. Dezember 2018

Umsetzung des hydraulischen Abgleichs Dokumentation Shortlink: www.luftdicht.info Wichtig: Abgleich mit Effizienzhausberechnung. Besser mit Architekten / Berlin / 11. Dezember 2018

Projektdokumentation eines KfW-Effizienzhauses Eine gut strukturierte und im Bauablauf laufend vervollständigte Dokumentation der Planung und Baubegleitung hilft, Risiken zu erkennen und dem Effizienzhaus zum Erfolg zu verhelfen. Qualitativer Eindruck aus den Kontrollen: Übersichtliche Projektdokumentation verringert Risiken für die Einhaltung des Effizienzhausniveaus. Mögliche Gliederung und Inhalte einer Effizienzhausdokumentation Grundlagen Energetische Kennwerte Produkte Meilensteine Ergebnisse Lageplan, Gebäudepläne Baurechtliche Vorgaben, Baubeschreibung Energetisches Konzept Gebäudehülle und Anlagentechnik Liste beteiligter Unternehmen Planung und Ausführung usw. Nachvollziehbare Energiebilanz (Effizienzhaus und Referenzgebäude) U-Wert-Ermittlung Wärmebrückenbewertung Lüftungskonzept Luftdichtheitskonzept Ggf. weitere rechnerische Nachweise, z. B. solarthermische Simulation, PV-Erträge, Deckungsanteile BHKW Herstellerangaben/ Produktdatenblätter/ Leistungserklärungen (Dämmstoffe, Fenster, Türen, Heizung, Lüftung...) Bei Fernwärme: Nachweis Primärenergiefaktor (fp-Bescheinigung) Prüfberichte, Abnahmeprotokolle Notizen zur energetischen Baubegleitung (Abstimmungs- gespräche, Vor-Ort-Termin/e) Messprotokoll Luftdichtheitsmessung Dokumentation hydraulischer Abgleich (VdZ-Formular, Einstellwerte) Einweisung Heizungs-/ Lüftungstechnik, Wartungsempfehlungen Fachunternehmererklärungen Fotodokumentation Lieferscheine, Kostenbelege Feststellung der förderfähigen Maßnahmen (Dokumentation des Energieeffizienz-Experten zur Rechnungsprüfung) Energieausweis Als Grundsatz gilt: Für einen Dritten nachvollziehbar Besser mit Architekten / Berlin / 11. Dezember 2018 26

Technische Anforderungen und Umsetzungen in Energieeffizient Bauen und Sanieren Oliver Völksch, Externer Technischer Sachverständiger Grundsatz und Technik / Mittelstandsbank & Private Kunden Berlin, 11. Dezember 2018