Lebensmittelinformationsrecht NEU

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 Präsentation transkript:

Lebensmittelinformationsrecht NEU „EU-Verbraucherinformations-verordnung“/„LMIV“ August 2014 Amire Mahmood

Derzeitige Rechtslage § 5 Abs. 2 und 3 LMSVG – Verbot irreführender und krankheitsbezogener Angaben („Etikettierungs -Richtlinie“) Lebensmittelkennzeichnungsverordnung 1993 – LMKV Nährwertkennzeichnungsverordnung (NWKV) Codex Alimentarius Austriacus – Österreichisches Lebensmittelbuch, IV. Auflage, im Internet veröffentlicht (www.bmg.gv.at) August 2014 Amire Mahmood

Allgemeines Gilt für LM-Unternehmer auf allen Stufen der LM-Kette, sofern deren Tätigkeiten die Bereitstellung von Informationen an die Verbraucher betreffen Gilt für alle LM, - die für den Endverbraucher bestimmt sind, - die von Anbietern von Gemeinschaftsverpflegung abgegeben werden - die für die Lieferung an Anbieter von Gemeinschaftsverpflegung bestimmt sind Gilt auch für Verkehrsunternehmen, wenn der Abfahrtsort innerhalb der Hoheitsgebiete der Mitgliedstaaten liegt August 2014 Amire Mahmood

Neuerungen (I) Mindestschriftgröße (Art. 13) - 1,2 mm x-height (= Höhe der Kleinbuchstaben) - Berücksichtigung von Kontrast und Schriftart - 0,9 mm, wenn größte Oberfläche weniger als 80 cm² Verpflichtende Nährwertkennzeichnung (Art. 30) - Brennwert, Menge an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz („Big Seven“) - freiwillige Ergänzung von: einfach und mehrfach ungesättigten Fettsäuren, mehrwertige Alkohole, Stärke, Ballaststoffe, in signifikanten Mengen vorhandene Vitamine oder Mineralstoffe August 2014 Amire Mahmood

Neuerungen (II) Verpflichtende Herkunftskennzeichnung (Art. 26) a) falls Irreführung des Verbrauchers möglich b) für frisches, gekühltes oder gefrorenes Fleisch von Schweinen, Schafen, Ziegen und Hausgeflügel c) der primären Zutat, wenn Ursprungsland oder Herkunftsort eines Lebensmittels (freiwillig ausgelobt) nicht ident mit jenem seiner primären Zutaten - Durchführungsvorschrift für b) bereits erlassen; für a) noch ausständig - Bericht über Fleisch als Zutat bereits vorgelegt - Bericht bis 13.12.2014 für weitere Fleischsorten, für Milch, Milchprodukte, unverarbeitete LM, Erzeugnisse aus einer Zutat und Zutaten, die über 50 % eines LM ausmachen August 2014 Amire Mahmood

Neuerungen (III) Freiwillige nationale Systeme im Bereich der Nährwertkennzeichnung (Art. 35) Allergenkennzeichnung auch für unverpackte Lebensmittel (Art. 44) – MS können nationale Vorschriften erlassen - Neu bei verpackten LM: Hervorhebung in der Zutatenliste z.B. durch Schriftart, Schriftstil oder Hintergrundfarbe (Art. 21) Kennzeichnung von „Lebensmittelimitaten“ (Art. 7 Abs. 1 lit. d iVm Anhang VI Z 4) - zusätzlich zum Zutatenverzeichnis - in unmittelbarer Nähe zum Produktnamen und in prominenter Schriftgröße August 2014 Amire Mahmood

Neuerungen (IV) „Klebefleisch“ (Anhang VI Z 7) - Fleischerzeugnissen, Fleischzubereitungen und Fischereierzeugnisse, die den Anschein eines gewachsenen Stückes Fleisch oder Fisch erwecken, die jedoch tatsächlich aus verschiedenen Stücken bestehen, die durch andere Zutaten oder andere Mittel zusammengefügt sind Hinweis: „aus Fleischstücken zusammengefügt“ bzw. „aus Fischstücken zusammengefügt“ August 2014 Amire Mahmood

Neuerungen (V) Warnhinweise auf bestimmten koffeinhaltigen Lebensmitteln (z.B. „Energy Drinks“) für Kinder, schwangere und stillende Frauen Nanokennzeichnung (Art. 18 Abs. 3) - alle Zutaten, die in Form von technisch hergestellter Nanomaterialen vorhanden sind, müssen in der Zutatenliste eindeutig angeführt werden. Auf die Bezeichnung solcher Zutaten muss das in Klammern gesetzte Wort „Nano“ folgen. Angabe des Einfrierdatums: bei eingefrorenem Fleisch, eingefrorenen Fleischzubereitungen und bei eingefrorenen unverarbeiteten Fischereierzeugnissen („eingefroren am….“) August 2014 Amire Mahmood

Geltungsbeginn 13. Dezember 2014 Ausnahme: - verpflichtende Nährwertkennzeichnung gilt ab dem 13. Dezember 2016, kann aber auf freiwilliger Basis schon jetzt angewandt werden Wichtiger Hinweis! In den Fällen, in den sie schon bisher verpflichtend anzugeben war, ist Geltungsbeginn bereits der 13. Dezember 2014 August 2014 Amire Mahmood

Danke für Ihre Aufmerksamkeit August 2014 Amire Mahmood