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Wahl zwischen Bestangebots- und Billigstangebotsprinzip

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Präsentation zum Thema: "Wahl zwischen Bestangebots- und Billigstangebotsprinzip"—  Präsentation transkript:

1 Wahl zwischen Bestangebots- und Billigstangebotsprinzip
Dr. Claudia FUCHS, LL.M. Niederhuber & Partner Rechtsanwälte GmbH

2 Inhalt Der Blick zurück Aktuelle Rechtslage Bestangebotsprinzip-Neu
Ausgangspunkt: Best- und Billigstbieterprinzip nach dem BVergG 2006 „Kleine“ BVergG-Novelle 2015/16 Aktuelle Rechtslage Best- und Billigstangebotsprinzip nach dem BVergG 2018 Bestangebotsprinzip-Neu VergabeRL 2014 BVergG 2018

3 Best- und Billigstbieterprinzip nach dem BVergG 2006
OSB Präferenz für Bestbieterprinzip (Zuschlag auf das technisch und wirtschaftlich günstigste Angebot) begrenzte Wahlfreiheit: Billigstbieterprinzip (Zuschlag auf Angebot mit niedrigstem Preis) nur, wenn Qualitätsstandard der Leistung klar und eindeutig definiert standardisierte Bauleistungen, Waren mit hohem Standardisierungsgrad, hoch standardisierte Dienstleistungen Nicht: Leistungen mit komplexer Aufgabenstellung, geistige Dienstleistungen, Folgekosten als Zuschlagskriterium USB Wahlfreiheit

4 „Kleine“ BVergG-Novelle 2015/16 (I)
BGBl I 7/2016 (Inkrafttreten ) Beweggründe Politischer Wunsch: „faire Vergaben“ Vermeiden von Lohn- und Sozialdumping Extensive Nutzung des Billigstbieterprinzips in der Praxis → Stärkung des Bestbieterprinzips OSB und USB: einheitliche Regelung Generalklausel: Billigstbieterprinzip nur wählbar, wenn Qualitätsstandard der Leistung in technischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht klar und eindeutig definiert

5 „Kleine“ BVergG-Novelle 2015 (II)
Verpflichtende Anwendung des Bestbieterprinzips in bestimmten Fällen: Geistige Dienstleistungen Alternativangebote zugelassen Leistungsbeschreibung im Wesentlichen funktional Keine vorherige globale Preisgestaltung möglich Keine vergleichbaren Angebote erwartbar wegen Abweichen von geeigneten Leitlinien Keine genaue Festlegung vertraglicher Spezifikationen möglich Angebotsbewertung berücksichtigt Folgekosten Bauaufträge mind. 1 Mio. Euro Beschaffung bestimmter Lebensmittel (KN-Codes)

6 Best- und Billigstangebotsprinzip nach dem BVergG 2018 (I)
Bekannte Grundsystematik wird weitergeführt: Generalklausel: Billigstangebotsprinzip nur, wenn Qualitätsstandard der Leistung in technischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht klar und eindeutig definiert Verpflichtung zum Bestangebotsprinzip in bestimmten Fällen OSB und USB: einheitliche Regelung Aber: Modifikation der verpflichtenden Fallgruppen für Bestangebotsprinzip + neu: zusätzliche Qualitätssicherungspflicht bei bestimmten Leistungskategorien

7 Best- und Billigstangebotsprinzip nach dem BVergG 2018 (II)
Verpflichtende Anwendung des Bestangebotsprinzips: Fallgruppen Für öffentliche Auftraggeber: Bestimmte Dienstleistungsvergaben, insb. geistige Dienstleistungen Bei Vergabe im Verhandlungsverfahren, weil nachgefragte Leistung konzeptionelle oder innovative Lösungen erfordert, komplex ist, nicht beschreibbar ist. Beschreibung der Leistung im Wesentlichen funktional Für öffentliche und Sektorenauftraggeber: Bauaufträge mind. 1 Mio. Euro (mind. 10 Mio. Euro) Auftragsvergabe im wettbewerblichen Dialog Auftragsvergabe durch Innovationspartnerschaft

8 Best- und Billigstangebotsprinzip nach dem BVergG 2018 (III)
Zusätzliche Qualitätssicherungspflicht (neu) Pflicht zur Berücksichtigung qualitätsbezogener Aspekte bei bestimmten Leistungskategorien Unmittelbar personenbezogene besondere Dienstleistungen im Gesundheits- und Sozialbereich nach Anhang XVI Verkehrsdienste im öffentlichen Straßenpersonenverkehr nach ÖPNRV-G → soziale Aspekte Beschaffung von Lebensmitteln Gebäudereinigungs- und Bewachungsdienstleistungen Sektoren: Leistungsbeschreibung im Wesentlichen funktional Qualitätsbezogene Aspekte Im Sinne des § 20 (§ 193) BVergG 2018: ökologischer, sozialer, innovativer Natur Berücksichtigung bei: Leistungsbeschreibung/technischen Spezifikationen/Eignungskriterien/Zuschlagskriterien/Ausführungsbedingungen → horizontaler Ansatz

9 Bestangebotsprinzip-Neu (I)
VergabeRL 2014: neuer Oberbegriff „wirtschaftlich günstigstes Angebot“ Finanzielle Komponenten Qualitative Komponenten Niedrigster Preis Niedrigste Kosten Bestes Preis/ Leistungsverhältnis Herstellungs- oder Anschaffungskosten Kosten-Wirksamkeits- Ansatz zB Lebenszyklus- kostenrechnung Best price-quality ratio Zuschlagskriterien Zuschlag an niedrigsten Preis oder geringste Kosten kann durch Mitgliedstaat ausgeschlossen oder beschränkt werden.

10 Bestangebotsprinzip-Neu (II)
BVergG 2018: Billigstangebotsprinzip = Angebot mit dem niedrigsten Preis Bestangebotsprinzip = technisch und wirtschaftlich günstigstes Angebot „Klassisches“ Bestangebotsprinzip: bestes Preis-Leistungs-Verhältnis anhand von Zuschlagskriterien inklusive Kostenkriterium → Preis und/oder Kosten nach einem Lebenszyklusmodell oder Niedrigste Kosten Herstellungs- oder Anschaffungskosten + zusätzliche (monetarisierte) Kostenelemente Nutzung eines Kostenmodells nach dem Kosten-Wirksamkeitsansatz → Lebenszykluskostenrechnung (§ 92 / § 263 BVergG 2018)

11 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Dr. Claudia FUCHS, LL.M. Niederhuber & Partner Rechtsanwälte GmbH Wien - Salzburg nhplaw 3MinutenUmweltrecht


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