Bauverwaltung - Dezember 2009

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 Präsentation transkript:

Bauverwaltung - Dezember 2009

Straßenausbau Fritz-Volbach-Straße Bürgerinformation 03.11.2011, 18.30 Uhr Sitzungssaal Rathaus, Marktplatz 1

Straßenbau Fritz-Volbach-Straße 18.06.2009: Ausbaubeschluss der Politik Ab Frühjahr 2013: Straßen- und Kanalbau Bauzeit: ca. 15 Monate Bauverwaltung - Dezember 2009

Bauverwaltung - Dezember 2009 Straßenausbau Die abgenutzte Straße wird durch eine neue Anlage mit gleicher räumlicher Ausdehnung und neuer funktionaler Aufteilung ersetzt. Nach der Rechtsprechung ist für eine gewöhnliche Straße eine Lebensdauer von 26 Jahren selbst für schwach belastete Straßen als normal angesehen worden (OVG Münster) Bauverwaltung - Dezember 2009

Was sind Straßenbaubeiträge? Straßenbaubeiträge werden zur Finanzierung von Straßenbaumaßnahmen erhoben. Nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG NRW) sind die Kommunen verpflichtet, auf der Grundlage einer kommunalen Satzung Straßenbaubeiträge zu erheben. Nach dem KAG muss diese Leistung in der Wiederherstellung oder Verbesserung von Straßen, Wegen oder Plätzen bestehen. Ausdrücklich nicht dazu gehören Maßnahmen zur laufenden Unterhaltung, wie z.B. das Schließen von Löchern.

Für welche Baumaßnahmen werden Straßenbaubeiträge erhoben? Wiederherstellung einer Straße Eine Erneuerung ist gegeben, wenn eine abgenutzte Straße durch eine neue gleichartige Straße ersetzt wird und die übliche Nutzungsdauer abgelaufen ist. Verbesserung einer Straße Eine Straße wird verbessert, wenn der Verkehr durch die Ausbaumaßnahme zügiger, geordneter und reibungsloser abgewickelt werden kann, oder der Straßenaufbau dem heutigen Qualitätsstandard angepasst wird.

Rechtsgrundlagen Beitrag Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) § 8 Abs. 1 KAG ermächtigt die Gemeinden, Beiträge zu erheben und verpflichtet sie hierzu durch eine Sollvorschrift… Abgabenordnung (AO) Rechtsgrundlage für das bei der Erhebung von Beiträgen anzuwendende Verfahren ist § 12 KAG in Verbindung mit der Abgabenordnung. Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Wipperfürth Zurzeit geltende Ortsrecht vom 17.12.2002 – die für Anliegerstraßen (Fritz-Volbach-Str.) den Anteil der Beitragspflichtigen am Aufwand auf 80 % für die Fahrbahn festgesetzt hat. Bauverwaltung - Dezember 2009

Der Ausbaubeitrag im Rechtssystem Verteilung des umlagefähigen Aufwands nach Art und Maß der baulichen Nutzung 1 und 2 Vollgeschosse: Faktor: 1,00 3 Vollgeschosse: Faktor: 1,25 4 Vollgeschosse: Faktor: 1,50 Bauverwaltung - Dezember 2009

Was gehört zum beitragsfähigen Aufwand? Der beitragsfähige Aufwand wird nach den tatsächlich entstandenen Kosten für folgende Teilleistungen ermittelt, insbesondere für: Fahrbahn Gehweg Straßenentwässerung Straßenbeleuchtung Stützbauwerke Treppenanlagen Ingenieur-Leistungen Bauverwaltung - Dezember 2009

Maßnahmen auf Anliegergrundstücken Das Bauprogramm erfasst auch die Angleichung der Grundstückszufahrten, soweit diese erforderlich sind. Dies ergibt sich aus dem Ausbauplan, der vom Ing.-Büro Feldmann erstellt und zur Grundlage der Ausschreibung der Bauarbeiten gemacht wird. Wer trägt die Kosten für die Angleichung der Zufahrten auf den Privatgrundstücken? Die Kosten tragen die Gemeinde und die Anlieger - und zwar im gleichen Verhältnis wie für die übrigen Bauarbeiten entsprechend der Ausbaubeitragssatzung der Stadt Wipperfürth Bauverwaltung - Dezember 2009

Wie wird der Aufwand verteilt? Der umlagefähige Aufwand wird auf die Grundstücke verteilt, die unmittelbar und mittelbar von der Straße erschlossen werden. Zu den erschlossenen Grundstücken gehören jedoch auch die Hinterliegergrundstücke, die rechtlich und tatsächlich an die Straße angeschlossen werden können. Bei der Verteilung der einzelnen Grundstücke sind die Größen der einzelnen Grundstücke, sowie Art (z. B. Wohn- oder Gewerbegrundstück) und Maß (zulässige Anzahl der Vollgeschosse) der Nutzung zu Grunde zu legen. Die zu berücksichtigende Grundstücksfläche wird entsprechend der Ausnutzbarkeit mit einem Prozentsatz vervielfältigt, der zwischen 100 % für ein- und zweigeschossige und 125 % für dreigeschossige Bebaubarkeit liegt. Bauverwaltung - Dezember 2009

Wie hoch ist der Anteil der Anlieger? Der Anliegeranteil ist abhängig von der Straßenart. Als Anliegerstraße ist die Fritz-Volbach-Str. typischerweise eine Straße mit Anliegerverkehr. Als Anliegerstraße wird eine Straße bezeichnet, die überwiegend der Erschließung der angrenzenden oder der durch private Zuwegung mit ihnen verbundenen Grundstücken dienen. Wipperfürth hat den Anliegeranteil in Anliegerstraßen auf 80 %für die Fahrbahn der beitragsfähigen Kosten festgesetzt. Bauverwaltung - Dezember 2009

Bauverwaltung - Dezember 2009 Beitragsberechnung Kosten geschätzt 776.000 EUR Anteil Stadt 20 % 155.200 EUR Verteilungsmasse 620.800 EUR Summe der Grundstücke in m² ca. 43.000 m² * Kosten/m² 620.800 / 43.000 = 14,44 Beispielgrundstück: 750 m² Beitrag: 10.830 EUR * Art und Maß der baulichen Nutzung noch nicht berücksichtigt Bauverwaltung - Dezember 2009

Wann entsteht die Beitragspflicht? Die Beitragspflicht entsteht mit der endgültigen Herstellung der Ausbaumaßnahme, wobei nicht der "letzte Spatenstich", sondern die formale Abnahme der Bauarbeiten entscheidend ist. Ausnahme: Bescheide über die Erhebung von Vorausleistungen. Bauverwaltung - Dezember 2009

Was ist ein Vorausleistungsbescheid? Mit Beginn der Bauarbeiten hat der Unternehmer Anspruch auf (Abschlag-) Zahlungen. Obwohl die Beitragspflicht erst mit der endgültigen Herstellung der Baumaßnahme entsteht, darf die Gemeinde hierfür sogenannte Vorausleistungen erheben. Fällig wird die Vorausleistung mit Einrichtung der Baustelle und dem Anrücken der Baumaschinen. Bauverwaltung - Dezember 2009

Fälligkeit des Beitrags Straßenbaubeiträge sind innerhalb eines Monats zu bezahlen. Dies gilt grundsätzlich auch für den Fall, dass Klage beim Verwaltungsgericht in Köln erhoben wurde. Nähere Informationen im Bauamt der Stadt Wipperfürth unter der Rufnummer 02267 / 64-299.

Rechtsschutz Durch die Bürokratieabbaugesetze I und II ist das einer Klage bisher vorgeschaltete Widerspruchsverfahren abgeschafft worden. Anhörung ca. bei Baubeginn. Das betreffende Grundstücke wird mit seiner in die Berechnung einfließenden Größe dargestellt. Vor Erhebung einer Klage empfiehlt sich daher, mit der Sachbearbeitung in Verbindung zu treten (Prozesskosten!) Gelegenheit, sich zu den sachlichen Umständen zu äußern.

Bauverwaltung - Dezember 2009 § 42 Abgabenordnung Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten Durch Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts kann das Steuergesetz nicht umgangen werden. Liegt ein Missbrauch vor, so entsteht der Steueranspruch so, wie er bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen angemessenen rechtlichen Gestaltung entsteht. Bauverwaltung - Dezember 2009

Grundstücksteilung zum Zweck der Beitragsminderung Im Beitragsrecht käme insbesondere die Grundstücksteilung eines ursprünglichen einheitlichen (Buch-) Grundstücks und Veräußerung des neu gebildeten Hinterliegergrundstücks an einen Verwandten infrage, wenn dies (nachweislich) nur zum Zweck der Verminderung der sonst das Gesamtgrundstück treffenden Beitragslast geschieht (BVerwG, Beschluss vom 14.01.1997, Az.: 8 B 247.96) Bauverwaltung - Dezember 2009

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Bauverwaltung - Dezember 2009