Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz 2 Prävention

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 Präsentation transkript:

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz 2 Prävention Titelblatt Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz Materialien zur Ausbildung von Personalverantwortlichen und Führungskräften 2 Prävention

Präventionspflicht der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber 1 SEXUELLE BELÄSTIGUNG AM ARBEITSPLATZ 2 PRÄVENTION PRÄVENTIONSPFLICHT DER ARBEITGEBERINNEN UND ARBEITGEBER Art. 5 Abs. 3 Gleichstellungsgesetz (GlG): „Bei einer Diskriminierung durch sexuelle Belästigung kann das Gericht oder die Verwaltungsbehörde der betroffenen Person zudem auch eine Entschädigung zusprechen, wenn die Arbeitgeberinnen oder die Arbeitgeber nicht beweisen, dass sie Massnahmen getroffen haben, die zur Verhinderung sexueller Belästigung nach der Erfahrung notwendig und angemessen sind und die ihnen billigerweise zugemutet werden können. Die Entschädigung ist unter Würdigung aller Umstände festzusetzen und wird auf der Grundlage des schweizerischen Durchschnittslohnes errechnet.“

Reglement gegen sexuelle Belästigung, Modellstruktur 2 SEXUELLE BELÄSTIGUNG AM ARBEITSPLATZ 2 PRÄVENTION REGLEMENT GEGEN SEXUELLE BELÄSTIGUNG, MODELLSTRUKTUR Ein wirksames Reglement weist folgenden Inhalt auf: Grundsatzerklärung Definition Geltungsbereich des Reglements Gesetzliche Bestimmungen Rechte und Pflichten der Mitarbeitenden Internes Beschwerdeverfahren 6.1. Das informelle Verfahren 6.2. Das formelle Verfahren Auswahl und Kompetenzen der Beschwerdeparteien Rechte der Parteien Sanktionen und Wiedergutmachung Information und Kontrolle der Sanktionen Rekursmöglichkeiten Umsetzung

Ziele und Mittel der Prävention 3 SEXUELLE BELÄSTIGUNG AM ARBEITSPLATZ 2 PRÄVENTION ZIELE UND MITTEL DER PRÄVENTION Ziele: Ziel der Präventionsmassnahmen ist es, im Betrieb ein Bewusstsein für sexuelle Belästigung und Rahmenbedingungen für ein belästigungsfreies Arbeitsumfeld zu schaffen.

Ziele und Mittel der Prävention 4 SEXUELLE BELÄSTIGUNG AM ARBEITSPLATZ 2 PRÄVENTION ZIELE UND MITTEL DER PRÄVENTION Mittel: Reglemente, Beschwerdewege, Anlaufstellen Information über die Politik des Betriebes Schulung, Weiterbildung für: Vorgesetzte Personen mit spezifischer Rolle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Beratungs- und Trainingsangebote für Teams und Abteilungen Organisationsentwicklung / Kulturentwicklung Top-down Flächendeckend Regelmässige Updates

5 2 PRÄVENTION FRÜHERKENNUNG SEXUELLE BELÄSTIGUNG AM ARBEITSPLATZ 2 PRÄVENTION FRÜHERKENNUNG Durch die Früherkennung soll im Betrieb beurteilt werden können, ob und wo Handlungsbedarf gegen sexuelle Belästigung besteht und welche Massnahmen zu ergreifen sind.

6 2 PRÄVENTION FRÜHERKENNUNG SEXUELLE BELÄSTIGUNG AM ARBEITSPLATZ 2 PRÄVENTION FRÜHERKENNUNG Früherkennung ist auf der Ebene der Gesamtorganisation Aufgabe von Geschäftsleitung und Personalabteilung, auf der Ebene von Teams und Einzelpersonen ist sie Aufgabe der Führungspersonen.

7 2 PRÄVENTION FRÜHERKENNUNG Personal-Controlling: SEXUELLE BELÄSTIGUNG AM ARBEITSPLATZ 2 PRÄVENTION FRÜHERKENNUNG Personal-Controlling: Personalindikatoren: insbesondere Absenzen, Fluktuation, Kündigungsgründe Beurteilungsgespräche: Ergebnisse der jährlichen Qualifikationsgespräche zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitenden Meinungsumfragen: vor allem zu Arbeitsklima, Arbeitsorganisation und Führungsverhalten möglichst viele und kurze Kommunikationskanäle

8 2 PRÄVENTION FRÜHERKENNUNG SEXUELLE BELÄSTIGUNG AM ARBEITSPLATZ 2 PRÄVENTION FRÜHERKENNUNG Früherkennung als Führungsaufgabe. Führungspersonen leisten Hilfe, indem sie: mit offenen Sinnen durch den Betrieb gehen. das Gespräch mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern suchen. Beobachtungen ansprechen – ohne Scheu vor dem tabuisierten Thema. sexistisches Verhalten erkennen und nicht tolerieren. Veränderungen bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder in Teams wahrnehmen, ansprechen und gemeinsam mit den Betroffenen das weitere Vorgehen besprechen.