Herzlich Willkommen zur 5 Herzlich Willkommen zur 5. Sitzung der Vorlesung: Das politische System der Bundesrepublik Deutschland heute: Politische Willensbildung I Parteien und Wahlen
Partei ist „eine auf freiwilliger Zugehörigkeit beruhende Gruppe, welche innerhalb eines größeren Verbandes Macht erstrebt, um Ziele – sachlicher Art oder solche persönlichen Vorteils – zu erreichen.“ Max Weber (Wi+Ges 5. A 1956 Mohr TÜ 167)
Parteiensystem bezeichnet - die Gesamtheit der Parteien eines Landes - ihre Beziehungen untereinander und - ihre Funktion im politischen System
dient zur Erklärung der Entstehung und Persistenz von Parteien Cleavage-Theorie dient zur Erklärung der Entstehung und Persistenz von Parteien
Sozio-ökonomische Spannungslinien: Zentrum - Peripherie Staat - Kirche Stadt - Land Arbeit - Kapital
Wohlfahrtsstaatliche Konfliktlinie Konfessionelle Konfliktlinie SPD Wohlfahrtsstaatliche Konfliktlinie Kapital Arbeit Konfliktlinie Stadt Land Konfessionelle Konfliktlinie Laizismus Kirchenbindung Deutschnational Konservative Peripherie Zentrum Zentrum Liberale
Sozio-ökonomische Spannungslinien: Zentrum - Peripherie Staat - Kirche Stadt - Land Arbeit - Kapital demokratische Kräfte - antidemokratische Kräfte
Wohlfahrtsstaatliche Konfliktlinie CDU/CSU Grüne Ökologische Konfliktlinie Technologisches Wachstum Umweltschutz SPD Wohlfahrtsstaatliche Konfliktlinie Kapital Arbeit CDU/CSU Konfessionelle Konfliktlinie Laizismus Kirchenbindung CDU/CSU PDS Peripherie Zentrum Konfliktlinie Ost-West FDP
Entwicklung des Parteiensystems: 1945 – 1951 Kontinuität und Neubeginn 1952 – 1961 Konzentration des Parteiensystems 1962 – 1983 Eingespieltes 2 ½-Parteiensystem 1983 – 2005 2-Partei-Gruppen-System (mit Regionalpartei Ost) Seit 2005 fluides 5-Parteien-System (nach: W.Rudzio 2011:105)
Definition: Parteien (nach Parteiengesetz v. 1967 § 2 Abs. 1) „Parteien sind eine Vereinigung von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit für den Bereich des Bundes oder eines Landes auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und an der Vertretung des Volkes im Deutschen Bundestag oder einem Landtag mitwirken wollen.“
Funktion von Parteien: Legitimierung des politischen Systems und der Regierung einer Partei oder Parteienkoalition Übertragung von Vertrauen an Personen oder Parteien Rekrutierung der politischen Elite Repräsentation von Meinungen und Interessen der Wahlbevölkerung Verbindung der politischen Institutionen mit den Präferenzen der Wählerschaft Mobilisierung der Wählerschaft für gesellschaftliche Werte, politische Ziele und Programme, parteipolitische Interessen Hebung des politischen Bewußtseins der Bevölkerung durch Verdeutlichung der politischen Probleme und Alternativen Kanalisierung politischer Konflikte in Verfahren zu ihrer friedlichen Beilegung
Funktion von Parteien (Fortsetzung): Integration des gesellschaftlichen Pluralismus und Bildung eines politisch aktionsfähigen Gemeinwillens Herbeiführung eines Konkurrenzkampfes um politische Macht auf der Grundlage alternativer Sachprogramme Herbeiführung einer Entscheidung über die Regierungsführung in Form der Bildung parlamentarischer Mehrheiten Einsetzung einer kontrollfähigen Opposition Bereithaltung des Machtwechsels (nach Nohlen 1990: 25f)
Personalisierte Verhältniswahl § 1 des Bundeswahlgesetzes legt die „nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl“ fest. Erststimme: Person (i.d.R. aus einer Partei) Zweitstimme: Partei (legt das Verhältnis der Parteien im Parlament fest)
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Alles Gute bis zum nächsten Donnerstag