«Indirekte Nutzung» Stellungnahme zum Urteil in UK aus Schweizer Sicht

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 Präsentation transkript:

«Indirekte Nutzung» Stellungnahme zum Urteil in UK aus Schweizer Sicht In der Schweiz ist Rechtsprechung aus UK nicht anwendbar Das Urteil: Zugriff von Salesforce-Diensten auf Tabellen der SAP-Suite sei lizenzpflichtige «indirekte Nutzung». Forderung der SAP: CHF 68 Mio. (5800 «indirekte User») Schwer übertragbar Anderes als in UK müssen sich in der Schweiz, allgemeine Bestimmungen einer Kontrolle unterziehen. AGB Kontrolle Art. 8 UWG | Art. 2 Abs. 2 ZGB Im Regelfall sind Lizenzbestimmungen als AGBs zu qualifizieren und unterliegen der «verfeinerten Ungewöhnlichkeitsregel» einseitig kein Missverhältnis nicht überraschend nicht mehrdeutig Fazit: die Regelung ist zu unbestimmt und wird einer gerichtlichen Überprüfung nicht stand halten. Kartellrecht Art 7 KG Gemäss Art 7 KG sind Verhaltensweisen untersagt, die missbräuchlich sind. Die könnte hier aus folgendem vorliegen: SAP Kunden befürchten Rechtsstreit SAP Kunden meiden daher Drittprodukte Befürchtung 2x zu bezahlen sog. «Log in Effekte» Konkurrenzprodukte werden benachteiligt und sog. «squeeze out»

Herzlichen Dank In der Schweiz ist Rechtsprechung aus UK nicht anwendbar