Klassenpflegschaften Jgst. 6

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 Präsentation transkript:

Klassenpflegschaften Jgst. 6 Tagesordnung Klassenpflegschaften Jgst. 6 Begrüßung Individuelle Förderung Ende der Erprobungsstufe (Versetzungsordnung) Schüler fördern Schüler Schwimmen

Individuelle Förderung Schulgesetz NRW (2005) § 1 Recht auf Bildung, Erziehung und individuelle Förderung (1) Jeder junge Mensch hat ohne Rücksicht auf seine wirtschaftliche Lage und Herkunft und sein Geschlecht ein Recht auf schulische Bildung, Erziehung und individuelle Förderung. Dieses Recht wird nach Maßgabe dieses Gesetzes gewährleistet. (2) Die Fähigkeiten und Neigungen des jungen Menschen sowie der Wille der Eltern bestimmen seinen Bildungsweg. Der Zugang zur schulischen Bildung steht jeder Schülerin und jedem Schüler nach Lernbereitschaft und Leistungsfähigkeit offen.

„Damit es gerecht zugeht, erhalten Sie alle die gleiche Prüfungsaufgabe: Klettern Sie auf diesen Baum!"

Aufgabe der Schule (4) Die Schule vermittelt die zur Erfüllung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Werthaltungen und berücksichtigt dabei die individuellen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler.

Individuelle Förderung und Ende der Erprobungsstufe Schulgesetz § 50 (3) Die Schule hat ihren Unterricht so zu gestalten und die Schülerinnen und Schüler so zu fördern, dass die Versetzung der Regelfall ist. Schülerinnen und Schülern der Grundschule und der Sekundarstufe I, deren Versetzung gefährdet ist, wird zum Ende des Schulhalbjahres eine individuelle Lern- und Förderempfehlung gegeben. Sie sollen zudem die Möglichkeit der Teilnahme an schulischen Förderangeboten erhalten mit dem Ziel, unter Einbeziehung der Eltern erkannte Lern- und Leistungsdefizite bis zur Versetzungsentschei- dung zu beheben. Eine Lern- und Förderempfehlung erhalten Schülerinnen und Schüler der Grundschule und der Sekundarstufe I auch im Falle der Nichtversetzung zum Ende des Schuljahres.

Individuelle Förderung am HHG Allgem. Beratung/ Lernberatung Förderangebote in der 9. Std. in den Hauptfächern Begabtenförderung (Doppelsprachler/ Drehtürmodell/ Überspringen/ Wettbewerbe) Rechtschreib- und Leseförderung Fordern und Fördern Doppelstunden-AG-Band in Jgst.5/ AGs in der 9. Std. Schüler helfen Schülern Silentium (vormittags und/oder 9. Std.) Fachunabh. Lernförderung z.B.Konzentration und Entspannung Methodentage in Jgst.5

Ende der Erprobungsstufe Erprobungsstufenkonferenz vor Abschluss der Erprobungsstufe: Entscheidung über den weiteren Besuch der Schulform unter Berücksichtigung des Leistungsstandes, der Fördermaßnahmen und der zu erwartenden Entwicklung der Schülerin/des Schülers Schulformwechselempfehlung spätestens sechs Wochen vor Schuljahresende schriftlich mit Beratungstermin Nicht versetzte Schüler/innen können die Klasse 6 wiederholen, wenn sie damit nicht mehr als drei Jahre in der Erprobungsstufe verweilen und die Versetzungskonferenz feststellt, dass sie die Versetzung erreichen können. Alle anderen nicht versetzten Schüler/innen gehen in die Klasse 7 der Realschule über. (Ausnahme: Versetzungskonferenz stellt fest, dass der Übergang in die Realschule nicht möglich ist!)

Mögliche Wiederholung bei Nichtversetzung Die Erprobungsstufenkonferenz bestätigt die Eignung der Schülerin bzw. des Schülers für das Gymnasium (durch Versetzung in Klasse 7) oder empfiehlt den Übergang in eine andere Schulform. Bei Nichtversetzung entscheidet die Erprobungsstufenkonferenz über einen Schulformwechsel, wenn die zulässige Verweildauer in der Erprobungsstufe überschritten wird oder auch bei Wiederholung der Klasse 6 eine erfolgreiche Mitarbeit nicht zu erwarten ist (Prognose-Klausel)

Informationsquellen Info-Heft der Landeselternschaft hhg-mettmann.de bildungsportal.nrw.de -> Schulgesetz NRW learnline.nrw.de schulministerium.nrw.de

4. Schüler fördern Schüler Nachhilfe/ Förderung in Kleingruppen durch S‘uS der Oberstufe (für 5er und 6er auch schon gute S‘uS der Jgst. 9) 10 Sitzungen für 45 Euro pro Kind Beginn nach Absprache Infoschreiben bei den KL‘uL am Ende des Abends Ansprechpartnerin: Frau Zachari

5. Schwimmen Infoblatt der SportlehrerInnen Schriftliche Mitteilung, wenn das Kind direkt vom Schwimmbad nach Hause fahren darf Unkostenbeitrag: 9 Euro bei Unterstützung durch die DLRG 2-Euro-Stück für die Umkleideschränke

Termine Fachkonferenzen: 30.10.2018 1. Elternsprechtag: 19.11.2018, ab 13.30 Uhr Unterstufengesprächskreis: 29.11.2018, 19 Uhr