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Veröffentlicht von:Mette Mott Geändert vor über 10 Jahren
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DER ERPROBUNGSSTUFENBOGEN ALS DIAGNOSEINSTRUMENT
STÄDTISCHES GYMNASIUM BERGKAMEN: DER ERPROBUNGSSTUFENBOGEN ALS DIAGNOSEINSTRUMENT Im einzelnen gliedert sich dieses Fördermodell für die Jgst. 5 u. 6 in folgende Phasen: 1.) BEOBACHTUNG In den ersten 8 Wochen des Unterrichts der Jahrgangsstufe 5 stellen diagnostische Aspekte hinsichtlich - der Fachkompetenz - des Arbeitsverhaltens und des Sozialverhaltens einen unterrichtlichen Schwerpunkt dar. Hieran sind alle FachlehrerInnen beteiligt.
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2.) ERFASSUNG DES INDIVIDUELLEN LERNENTWICKLUNGSSTANDES
Dreimal im Schuljahr wird eine schriftliche Erhebung durchgeführt : Erfassung von Lernentwicklungsstand - besondere Begabungen - Verhaltensauffälligkeiten auf dem Erprobungsstufenbogen. Stärken-Schwächen Darstellung obligatorisch für Deutsch, Englisch, Mathematik u. die Zweite Fremdsprache. Berücksichtigung folgender Bereiche nach Bedarf: - naturwissenschaftliche Fächer gesellschaftswissenschaftliche Fächer musisch-künstlerischer Bereich - Sport Termin: Schriftliche Erfassung bis zu den Erprobunsstufenkonferenzen im Herbst (Oktober/November) bzw. Frühjahr (März/April).
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3.) DURCHFÜHRUNG DER KONFERENZEN
Auf dieser schriftlichen Grundlage finden im ersten und zweiten Halbjahr die Erprobungsstufenkonferenzen statt: - Leiten der Dienstbesprechung des Klassenkollegiums durch den Erprobungsstufenkoordinator und den Klassenlehrern - Beschließen von Förderbedarf für einzelne SchülerInnen. - Ableiten entsprechender Fördermaßnahmen, z.B.: Teilnahme am Förderband/Förderunterricht - Hausaufgabenhilfe - Differenzierung im Unterricht/Zusatzaufgaben/offene Unterrichtsformen. - außerschulische Hilfe (Beratungssysteme)
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- der Informationsaustausch liegt in der Verantwortung des
4.) INFORMATION AN ELTERN UND SCHÜLER - Eltern und Schülerinnen werden über die beschlossene Fördermaßnahme in einem Anschreiben informiert. - der Informationsaustausch liegt in der Verantwortung des Erprobungsstufenkoordinators
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WOZU DIENT DIESES FÖRDERMODELL?
- DOKUMENTATION der individuellen LERNAUSGANGSLAGE und LERNENTWICKLUNG der Schülerinnen und Schüler in einzelnen Fächern. - verbindliche DOKUMENTATION von STÄRKEN und SCHWÄCHEN. - GRUNDLGAGE DES DIALOGS - in den Konferenzen mit den Eltern auf Elternsprechtagen und ggf. mit der Schülerin oder dem Schüler. - zwischen Fachlehrer und Förderlehrer (verbindliche Absprachen bei extrem versetzungsgefährdeten Schülerinnen und Schülern). - VERBINDLICHE ABSTIMMUNG von Unterrichtsschwerpunkten, Differenzierung im Unterricht und außerunterrichtlichen Förderangeboten.
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