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1 Abschluss der Erprobungsstufe Endgültige Eignungsfeststellung (nach § 12 APO S-I) Grundlage sind derzeitiger Leistungsstand zu erwartende Entwicklung.

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Präsentation zum Thema: "1 Abschluss der Erprobungsstufe Endgültige Eignungsfeststellung (nach § 12 APO S-I) Grundlage sind derzeitiger Leistungsstand zu erwartende Entwicklung."—  Präsentation transkript:

1 1 Abschluss der Erprobungsstufe Endgültige Eignungsfeststellung (nach § 12 APO S-I) Grundlage sind derzeitiger Leistungsstand zu erwartende Entwicklung (also das vierte Fach mit schriftlichen Arbeiten und neu hinzu kommende Fächer, (Chemie) und Gesamtentwicklung (Leistungsbereitschaft, Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten) Ziel der Realschule ist nicht der Sekundarabschluss, sondern die Fachoberschulreife.

2 2 Wahlpflichtunterricht in der Realschule Neigungsschwerpunkte ab Klasse 7

3 3 Für den Wahlentscheid maßgeblich: Wahlpflichtgruppe gilt bindend für 4 Jahre, Alternativwahl sehr eingeschränkt, Gruppengrößen können problematisch werden Neigung = das Gegenteil schwacher Stellen oder wunder Punkte: Vorlieben, Anlage, Hang, Lust, Sinn, Streben, Bedürfnis, Bereitschaft Zeugnisnote ist als Hauptfach (mit schr. Arbeiten) versetzungswirksam, zählt jedoch nicht für die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe

4 4 Kann man Neigungen erkennen? Wir sprechen von Anzeichen (Indikatoren) einer Neigung, 3 Beispiele: Deutsch, Englisch und Französisch mindestens 3 oder besser = 2. Fremdsprache Biologie, Physik, Mathematik mindestens 3 oder besser = Naturwissenschaft/Technik Geschichte, Politik, Deutsch mindestens 3 oder besser: Sozialwissenschaften

5 5 Was ist mit Kindern, die fast überall vier und schlechter stehen? Diese Schülerinnen und Schüler werden sich äußerst schwer tun und müssen sich über Fleiß (Leistungsbereitschaft) und konstantes Arbeiten und Üben (Zuverlässigkeit/Sorgfalt) den erfolgreichen Verbleib auf der Realschule erarbeiten; kein Schulformwechsel mehr ab Klasse 9 möglich.

6 6 Die Wahlentscheidung ist wichtig 1. Die Erstwahl wird berücksichtigt, gilt bis Klasse 10. 2. Alternativwahl ist anzuraten. 3. In besonders begründeten einzelnen Ausnahmefällen ist auf Antrag (schriftlich mit eingehender Begründung) eine Korrektur zum Ablauf des 1. Halbjahres im 7. Jahrgang möglich (siehe Punkt 1). 4. Schwerpunkte sind untereinander gleichwertig.

7 7 Was die Wahl nicht sein darf: keine Lehrerin- oder Lehrerwahl keine geschlechtsspezifische Wahl keine Vorab-Berufswahlfestlegung

8 8 Wie die Wahl vorgenommen wird 1. Wahlzettel mit evtl. Zweitwahl ausfüllen, 2. Eltern müssen unterschreiben. 3. Termingerechte Abgabe bei der Klassenleitung! 4. Bei verspäteter Abgabe Zuweisung durch die Schulleitung. 5. Bekanntgabe der Zuordnungen durch Aushang ab Donnerstag (26.08.10) der letzten Ferienwoche.


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