Vorlesung Sport- und Medienrecht (SMK 7)

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GZ/TZ Präsentation Voll- und Halbschnitte
 Präsentation transkript:

Vorlesung Sport- und Medienrecht (SMK 7) im Hörsaal 2 der Deutschen Sporthochschule Köln im Wintersemester 2018/19 (Dienstag, 10.00 c.t. bis 12.00 Uhr)

1. Veranstaltung (09.10.2018): Wesen des Sportrechts Was ist Recht? Was ist die Aufgabe von Recht? Was ist Sportrecht? Was ist das Zweisäulensystem?

Was ist „Recht“?   Die Rechtswissenschaft hat ein traditionell monistisches Verständnis. Sie konzentriert sich auf den Staat und dessen Recht (weiter gehende Differenzierungen „objektiv/subjektiv“, „geschrieben/ungeschrieben“, „öffentliches/privates“, „materielles/formelles“ Recht) – Unterschied zu Moral/Sitte (Anstandsregeln) Soziologen und Ethnologen haben ein pluralistisches Verständnis, wonach Recht als Summe aller Normen verstanden wird, für deren Einhaltung besonders dazu bestellte Personen verantwortlich sind (= damit fallen auch Regelwerke privater, d.h. nichtstaatlicher, Sportorganisationen unter den Rechtsbegriff)

Was ist die Aufgabe von Recht? Die Ordnung des Verhältnisses zwischen Menschen, zwischen Menschen und Sachen, zwischen Menschen und Hoheitsträgern oder zwischen Hoheitsträgern   Die Vorbeugung oder Lösung von Konflikten zwischen verschiedenen Personen und ihren konfligierenden Interessen zur Herstellung von Frieden

Was ist Sportrecht? Sein Gegenstand bezieht sich auf den speziellen Lebensbereich „Sport“   Seine Aufgabe besteht in der Ordnung sowie Vorbeugung und Lösung von Konflikten im „Sport“: Regeln, Bekämpfung von Doping, Betrug, Gewalt u.a. Seine 1. Säule besteht aus den selbst gesetzten Regelwerken privater Sportorganisationen („lex sportiva“; „Subsidiarität“) Seine 2. Säule ist das auf Sport anwendbare Recht von Staaten und Staatengemeinschaften („lex extra sportiva“, „Sport ist kein Staat im Staate“) Sportrecht besteht aus 1. und 2. Säule.

Was ist das Zweisäulensystem (des Sportrechts)? Regeln der Sport-organisationen: Sportrelevante Normen des (zwischen-) staatlichen Rechts:

Worin bestehen Wechselwirkungen zwischen den Säulen? - die Befugnis zur Regelgebung ergibt sich aus der staatlich gewährleisteten Vereinigungsfreiheit die Einhaltung der Regeln beeinflusst die Anwendung staatlicher Rechtsnormen (z.B. bei der Haftung) die Regeln werden zum Bestandteil staatlicher Rechtssetzung (z.B. beim Anti Doping Kampf) die staatlichen Rechtsnormen schränken die Regelgebung ein (z.B. bei „Ausländerklauseln“)  

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 8/8 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!