Vortrag Sebastian Lechner Rotary Club am 01.03.2011 © 2011 LBT e.V.
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Innovative Nutzfahrzeugkonzepte Aktuelle Situation zur europäischen Diskussion über künftige Abmessungen und Gewichte von Nutzfahrzeugen / BGL-Positionspapier © 2011 LBT e.V.
von Nutzfahrzeugabmessungen BGL-POSITION Änderung / Anpassung von Nutzfahrzeugabmessungen und -gewichten nach der Richtlinie 96/53/EG Richtlinie 96/53/EG zur Festlegung der höchstzulässigen Abmessungen für bestimmte Straßenfahrzeuge im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr in der Gemeinschaft sowie zur Festlegung der höchstzulässigen Gewichte im grenzüberschreitenden Verkehr. © 2011 LBT e.V.
2. Aktuelle Standard-Nutzfahrzeugkombinationen gemäß Richtlinie 96/53/EG © 2011 LBT e.V.
Aktuelle Standardkombinationen gem. 96/53/EG 2. Aktuelle Standard-Nutzfahrzeugkombinationen gemäß Richtlinie 96/53/EG Aktuelle Standardkombinationen gem. 96/53/EG z.B. Festaufbau A 16500 13620 2040 12000 Draufsicht Zuggesamtgewicht von maximal 40t Zugfahrzeuge mit einer Antriebsachse Sattelkraftfahrzeug: Sattelzugmaschine (4x2) und 3-achsiger Sattelanhänger A 16500 12192 40‘ ISO-Container A 16500 6058 20‘ ISO-Container © 2011 LBT e.V.
Aktuelle Standardkombinationen gem. 96/53/EG 2. Aktuelle Standard-Nutzfahrzeugkombinationen gemäß Richtlinie 96/53/EG Aktuelle Standardkombinationen gem. 96/53/EG A 7450 (L1) 7450(L2) 18750 BDF C745 16400 L1 + L2 ≤ 15650 Zuggesamtgewicht von maximal 40t Zugfahrzeuge mit einer Antriebsachse Gliederzug: Motorwagen (6x2) und 2-achsiger Anhänger A 7820 18750 BDF C782 16400 A 18750 6058 20‘ ISO-Container © 2011 LBT e.V.
Transportbehälter / Aufbauten: Basismodule 3. Transportbehälter / Aufbauten: Basismodule © 2011 LBT e.V.
Basismodule 3. Transportbehälter / Aufbauten: Basismodule 7450 BDF C745 Brutto max. 16t 12192 40‘ ISO-Container Brutto max. 32,5t 7820 BDF C782 Brutto max. 16t Im Rahmen der aktuell zulässigen Abmessungen gemäß 96/53/EG 13620 je nach Aufbauart => Netto-Nutzlast des 40t-Zuges max. ca. 26t Festaufbau (Sattelanhänger) 6058 20‘ ISO-Container Brutto max. 32,5t 13716 Brutto max. 34t 45‘ Container Ausnahmegenehmigung je nach Ausführung des Containers erforderlich 14630 48‘ Container Brutto max. 34t ??? Außerhalb der aktuell zulässigen Abmessungen gemäß 96/53/EG 53‘ Container 16155 Brutto max. 34t ??? © 2011 LBT e.V.
Anpassung der Ladelänge von Trägerfahrzeugen an Modulmaße 4.) Anpassung der Ladelänge von Trägerfahrzeugen an Modulmaße © 2011 LBT e.V.
Sattelkraftfahrzeuge 4.) Anpassung der Ladelänge von Trägerfahrzeugen an Modulmaße Sattelkraftfahrzeuge Status-quo BGL-Vorschlag A 16500 13620 Erhöhung der Trailerlängen von 13,62 m auf ca. 14,92 m ca.14920 6058 20‘ISO Container Zur Sicherung der Multimodalität 12192 40‘ ISO Container 6058 20‘ISO Container 12192 40‘ ISO Container für einfachen Wechsel der Ladungsträger zwischen den Verkehrsträgern 7450 BDF C745 13716 45‘ Container 14630 48‘ Container © 2011 LBT e.V.
zulässigen Gesamtgewichte für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen 5.) Festlegung der zulässigen Gesamtgewichte für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen © 2011 LBT e.V.
Zusätzliche Gewichtsklasse für Zugkombinationen mit 6 Achsen 5.) Festlegung der zulässigen Gesamtgewichte für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen Zusätzliche Gewichtsklasse für Zugkombinationen mit 6 Achsen Der BGL empfiehlt: EU-weit für die Zuggesamtgewichte eine weitere Gewichtsklasse einzuführen, diese allerdings auf maximal 46 t zu begrenzen. Zur Straßenschonung und zur Vermeidung einer punktuellen Überlastung der Antriebsachse (Teilentladungsproblematik) sind hierfür 6-achsige Fahrzeugkombinationen einzusetzen. In den gewichtsunsensibleren Transportsektoren kann weiterhin mit 5-achsigen Fahrzeugkombinationen und bis 40 t zulässigem Gesamtgewicht agiert werden! © 2011 LBT e.V.
Zusätzliche Gewichtsklasse für Zugkombinationen mit 6 Achsen 5.) Festlegung der zulässigen Gesamtgewichte für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen Zusätzliche Gewichtsklasse für Zugkombinationen mit 6 Achsen A ZGG ≤ 40t (bei einer Antriebsachse & mind. 5 Achsen) ZGG ≤ 46t (bei einer Antriebsachse & mind. 6 Achsen) © 2011 LBT e.V.
modularen EU-Konzepten 6.) Kombination von Basismodulen in modularen EU-Konzepten © 2011 LBT e.V.
Modulare EU-Konzepte: „Timing“ 6.) Kombinationen von Basismodulen in modularen Konzepten Modulare EU-Konzepte: „Timing“ BGL-Empfehlung: Sollte sich die Kommission für eine europaweite Zulassung von sog. „Modularen EU-Konzepten“ aussprechen, ist aus Sicht des BGL genügend Vorlaufzeit einzuplanen, um die dafür erforderlichen infrastrukturellen und fahrsicherheitstechnischen Voraussetzungen zu erfüllen. © 2011 LBT e.V.
Generelle BGL-Empfehlungen zu Modularen EU-Konzepten: 6.) Kombinationen von Basismodulen in modularen Konzepten Generelle BGL-Empfehlungen zu Modularen EU-Konzepten: Die Zulassung der Kombination einzelner Trägerfahrzeuge mit modularen Ladeeinheiten kann in das Ermessen eines jeden Mitgliedsstaates gestellt werden. EU-weit sollte ein Zuggesamtgewicht von 46 t nicht überschritten werden, wobei im nationalen Verkehr jeder Mitgliedsstaat auch höhere Gewichte zulassen kann. © 2011 LBT e.V.
Modulare EU-Konzepte: 6.) Kombinationen von Basismodulen in modularen EU-Konzepten Modulare EU-Konzepte: Unter den diskutierten Fahrzeugkonzepten bietet sich unter technisch- /ökonomischen Effizienzkriterien aus Sicht des BGL einzig die Kombination Motorwagen mit angehängter Dolly-Achse und aufgesatteltem Sattelanhänger an (vgl. Abb.). Dolly-Achse Modulare EU- Konzepte Alle weiteren Modulare EU-Konzepte werden aus sicherheitstechnischen Gründen vom BGL abgelehnt! © 2011 LBT e.V.
Modulare EU-Konzepte: 6.) Kombinationen von Basismodulen in modularen EU-Konzepten Modulare EU-Konzepte: Vom BGL aus sicherheitstechnischen Gründen abgelehnte Modulare EU-Konzepte: © 2011 LBT e.V.
Modulare EU-Konzepte: 6.) Kombinationen von Basismodulen in modularen Konzepten Modulare EU-Konzepte: Die Kombination einzelner Trägerfahrzeuge muss kompatibel mit den Basismodulmaßen erfolgen. 14920 BDF C745 7450 BDF C745 ca. 26500 Unter Zugrundelegung eines verlängerten Sattelanhängers mit 14,92 m Länge resultiert hieraus eine Gesamtzuglänge von ca. 26,50 m. 6058 20‘ISO Container 13716 45‘ Container 12192 40‘ ISO Container 7450 BDF C745 6058 20‘ISO Container Jeweils alternativ: 14630 48‘ Container Mit dieser Kombination aus konventionellen Trägerfahrzeugen können transportiert werden: © 2011 LBT e.V.
7.) Allgemeines © 2011 LBT e.V.
Nutzfahrzeugkonzepte Im Einklang zur Infrastruktur 7.) Allgemeines Nutzfahrzeugkonzepte Im Einklang zur Infrastruktur Grundsätzlich setzt der BGL voraus, dass künftige Konzepte zwingend die Kurvenlaufeigenschaften gem. Richtlinie 96/53/EG erfüllen und die Schleppkurven mit der vorhandenen Infrastruktur in Einklang zu bringen sind © 2011 LBT e.V.
7.) Allgemeines Sicherheitssysteme Auf zusätzlich erforderliche Sicherheitssysteme wird im Positionspapier nicht gesondert eingegangen => Systeme wie ESP, Notbrems- und Spurverlassens-Warnsysteme sind nach Auffassung des BGL unabhängig von den Diskussionen über neue Abmessungen und Gewichte vorzuschreiben. © 2011 LBT e.V.
Geplanter bundesweiter Feldversuch © 2011 LBT e.V.
Bundesweiter Feldversuch zu sog. Lang-Lkw (ursprünglich „Neue Nutzfahrzeugkonzepte“ => klare Distanzierung vom 60 t - Lkw) Arbeitsgruppe aus Vertretern des Bundes und der Länder erarbeiten Versuchskonzept Verbände werden in „geeigneter Weise“ eingebunden © 2011 LBT e.V.
Bundesweiter Feldversuch zu sog. Lang-Lkw erste konstituierende Sitzung des Bundes mit den Vertretern der Länder fand am 22.07.2010 statt Es wurden 4 Unterarbeitsgruppen gebildet: Streckennetz / Infrastruktur („Positivnetz“) Fahrer (Anforderungen) Fahrzeuge (Anforderungen Fz-technik, Abmessungen) Wissenschaftliche Begleitung © 2011 LBT e.V.
Bundesweiter Feldversuch zu sog. Lang-Lkw Ausnahmeverordnung zur StVZO für Feldversuch (Umgehung Länder- / Bundproblematik) Wissenschaftliche Begleitung (BASt) Versuchsteilnahme wird begrenzt (pro Unternehmen max. 1 Fahrzeugkombination bei zu großer Interessensbekundung) Gewichtsgrenze: 40 t maximales Zuggesamtgewicht! Kombinierter Verkehr: maximal 44 t maximales Zuggesamtgewicht Höchste Sicherheitsanforderungen an Fahrzeuge & Fahrer © 2011 LBT e.V.
Bundesweiter Feldversuch zu sog. Lang-Lkw Nachdem der Entwurf der Ausnahmeverordnung mit den Ländern abgestimmt ist, soll er mit den betroffenen Verbänden erörtert werden. Erklärtes Ziel: Versuchsstart noch in 2011 Befristete Ausnahmeverordnung Abschluss der wissenschaftlichen Begleitung / Evaluierung 2012/2013 => Ergebnisse sollen in die europäische Diskussion einfließen © 2011 LBT e.V.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! © 2011 LBT e.V. 36