Traumjob studentische Hilfskraft!? Herzlich willkommen! Traumjob studentische Hilfskraft!? Studentische Beschäftigte an Hochschulen Anlass, Ort und Datum Thema, Bereich, Autor, Version, Datum
Inhalt Motivationen Tätigkeiten Arbeitsbedingungen und Entgelt Es geht auch anders! Weitere Informationen Thema, Bereich, Autor, Version, Datum
Motivationen Fachliche Nähe von Studium und Tätigkeit Sammlung von Erfahrungen im Wissenschaftsbetrieb Guter Kontakt zu Dozentinnen und Dozenten Und nicht zuletzt: Finanzierung des eigenen Studiums Thema, Bereich, Autor, Version, Datum
Tätigkeiten Es gibt ein breites Spektrum an Tätigkeiten: Verwaltungstätigkeiten Zuarbeit in Forschung und Lehre Arbeit als Tutor_in Die Bezeichnung „Hilfskraft“ ist irreführend! Sie eine unverzichtbare Säule des Hochschulbetriebs! Die Bezeichnung „Hilfskraft“ ist irreführend, da sie die eigentliche Bedeutung dieser Beschäftigten nicht genügend würdigt. Ohne studentische „Hilfskräfte“ könnte der Hochschulbetrieb kaum aufrechterhalten werden. Außerdem ein kurzer Sprachexkurs: „Die offizielle Bezeichnung ist „wissenschaftliche Hilfskraft“ bzw. „studentische Hilfskraft“. Umgangssprachlich werden studentische Hilfskräfte oft kurz als „HiWis“ bezeichnet. Dies kann als Abkürzung für „Hilfswissenschaftler“ gedeutet werden, weckt mitunter jedoch Assoziationen zu den ebenfalls mit „HiWi“ abgekürzten „Hilfswilligen“ im Zweiten Weltkrieg.“ zitiert aus https://de.wikipedia.org/wiki/Wissenschaftliche_Hilfskraft, eingesehen am 12.03.2018 Wir versuchen deshalb den Begriff SBaHs zu nutzen – Studentische Beschäftigte an Hochschulen. Thema, Bereich, Autor, Version, Datum
Arbeitsbedingungen und Entgelt befristete Verträge Studentische Beschäftigte fallen nicht in den Geltungsbereich des Tarifvertrags der Länder (§1 Abs. 3 TV-L). Arbeitsbedingungen und Höchstgrenzen für Entgelte werden einseitig durch Richtlinien festgelegt. Der Mindestlohn von 8,84 pro Stunde muss eingehalten werden! Gesetzliche Mindeststandards gelten! Lohnfortzahlung im Krankheitsfall Urlaubsanspruch und mehr Diese Mindeststandards werden oft nicht angewendet! Der Tarifvertrag der Länder (TV-L) gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Beschäftigte), die in einem Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber_in stehen, der/die Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) oder eines Mitgliedsverbandes der TdL ist. Derzeit gilt er in 14 von 16 Bundesländern unmittelbar. In Hessen gilt der TV-H, dessen Text zu weiten Teilen dem des TV-L entspricht. In Berlin wurde ein Angleichungstarifvertrag zum TV-L beschlossen. Thema, Bereich, Autor, Version, Datum
Befristung in der Wissenschaft Wissenschaftszeitvertragsgesetzt (WissZeitVG): Sonderbefristungsrecht in Wissenschaft & Forschung Studierende, die wissenschaftliche oder künstlerische Hilfstätigkeiten ausüben, können demnach befristet angestellt werden Höchstbefristungsdauer: 6 Jahre Zeiten studienbegleitender Beschäftigung werden nicht für Qualifikation vor bzw. nach Promotion angerechnet - In Wissenschaft und Forschung gibt es ein Sonderbefristungsrecht, das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) Gesetz bietet Befristungsgrundlage. Unter anderem für eingeschriebene Studierende, die neben ihrem Studium wissenschaftliche oder künstlerische Hilfstätigkeiten ausüben Für sie gilt eine Höchbefristungsdauer von 6 Jahren nach diesem Gesetz. Innerhalb dieses Zeitraums kann beliebig oft neu befristet werden. Davon unabhängig kann auch nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz befristet werden. Damit Tätigkeit studienbegleitend ist, muss sie weniger als die Hälfte der regulären Arbeitszeit umfassen. Neuregelung (2016) der Anrechnung befristeter Zeiten bei Qualifizierungsstellen: Die Höchstbefristungsdauer von Qualifikationsstellen nach dem WissZeitVG vor oder nach einer Promotion beträgt ebenfalls 6 Jahre. Zeiten einer studienbegleitenden Beschäftigung, die nach dem WissZeitVG befristet waren, werden nicht auf die 6 Jahre vor/nach der Promotion angerechnet. Das gleiche gilt für studienbegleitende Beschäftigungen, die aufgrund anderer Rechtsgrundlage befristet waren. Beschäftigungszeiten in wissenschaftlichen Tätigkeiten von so genannten „Promotionsstudierenden“ hingegen werden auf den sechsjährigen Befristungszeitraum vor der Promotion angerechnet Thema, Bereich, Autor, Version, Datum
Es geht auch anders! Berliner Tarifvertrag für studentische Beschäftigte (TV Stud II) Stundenvergütung von 10,98 Euro Zuschläge für Wochenend- und Nachtarbeit Urlaubsanspruch von 31 Werktagen (Gesetzlich: 24 Werktage) Mindestlaufzeit der Arbeitsverträge: vier Semester und vieles mehr 2016 starteten die Kolleg_innen eine Kampagne für den TV Stud III 1.000 Neumitglieder sind eingetreten, um den Tarifvertrag auf die Höhe der Zeit zu bringen Im Wintersemester 2017/18 gab es nach 32 Jahren erstmalig wieder Streiks. Zuvor sind die Tarifverhandlungen gescheitert. Aktuelles unter www.tvstud.berlin Zum Angucken findet ihr den „Tarifvertrag für studentische Beschäftigte II“ unter http://personalrat.bbaw.de/informationen/pdf/tvstudii-text.pdf und Infos dazu bei ver.di unter http://biwifo-bb.verdi.de/betriebe-und-gruppen/studierende/++co++5f4f8c04-6bec-11e4-a32c-52540059119e Alle aktuellen Bewegungen rund um die TV Stud III Kampagne unter www.tvstud.berlin Thema, Bereich, Autor, Version, Datum
Es geht auch anders! Warum nicht überall? Personalvertretungsgesetze der Länder schließen studentische Beschäftigte häufig aus. Jede_r muss individuell für ihre_seine Rechte kämpfen. Vorgesetzte sind häufig gleichzeitig auch Prüfer_innen. Dadurch ist es kaum möglich, schon vorhandene gesetzliche Standards durchzusetzen! Nur gemeinsam lassen sich Verbesserungen erkämpfen! Thema, Bereich, Autor, Version, Datum
Es geht auch anders! Die Tarifini Ziel: Aufnahme der studentischen Hilfskräfte in den Tarifvertrag der Länder! Flächendeckende Personalvertretung für studentische Beschäftigte Die bundesweite Tarifini gibt es im Moment nicht mehr. In verschiedenen Bundesländern gibt es aber immer mal wieder kleinere, konkrete Initiativen. Bei Fragen wendet euch gern an das saw-Büroteam. Thema, Bereich, Autor, Version, Datum
Alles eine Frage der Organisation… Die Tarifini Tarifvertragsinitiativen an den Hochschulen bilden, um gemeinsam handlungsfähig zu werden! Nicht ohne meine Gewerkschaft Nur Gewerkschaften sind tariffähig! Gewerkschaften haben große Erfahrungen in Tarifauseinandersetzungen! An den Hochschulen sind zuständig: Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) Thema, Bereich, Autor, Version, Datum
Mitmachen! Tarifvertrag jetzt! Thema, Bereich, Autor, Version, Datum
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Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit! Neugierig geworden? Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit! Thema, Bereich, Autor, Version, Datum