Übertrittsverfahren Primar-/Sekundarstufe I Elterninformation
Elternbroschüren «Das Selektionsverfahren im Kanton Schaffhausen» (Abgabe heute Verweise) «Zusammenarbeit von Schule und Eltern – Leitfaden»
Änderungen SJ 2018/19 Der Erziehungsrat beauftragte das Erziehungsdepartement, die Promotionsordnung anzupassen. Erleichterter Einstieg in die Sekundarstufe I (Sek/Real) Die Jugendlichen erhalten genügend Zeit, in der neuen Stufe «anzukommen». Die zweiteilige Sek I wird durchlässig(er). Die Durchlässigkeit basiert auf einer Gesamtbeurteilung.
Grundlage der Beurteilung (Broschüre Seite 4) Früher: Reine Punktzahl (Summe Notendurchschnitte entscheidend) Neu: Gesamtbeurteilung 1. Leistungen aus Lernkontrollen (Sachkompetenz) 2. Arbeits- und Lernverhalten (Selbst-/Sozialkompetenz) 3. Entwicklung in allen Bereichen (Prognose) ganzheitliche Sicht gleichwertige Kompetenzbereiche Einzige Änderung für Übertrittsverfahren: Gesamtbeurteilung – ohne definierte Notendurchschnitte
Übertrittsverfahren im Überblick (Broschüre ab S. 6) Übertritt in die Sekundarstufe I Prüfungsfrei 5. und 6. Klasse als Beobachtungsphase Fähigkeiten im Rahmen einer Gesamtbeurteilung ermitteln Angemessene Abteilung der Sekundarstufe I (Sek/Real) finden
Die Realschule… (Broschüre S. 8) … vertieft die Lerninhalte der Primarschule und erweitert diese, indem sie vor allem von den Erfahrungen der SuS ausgeht. Der Unterricht stellt einen engen Bezug zu Alltagssituationen her.
Die Sekundarschule… (Broschüre S. 8) … vermittelt eine umfassende Bildung als Grundlage für anspruchsvollere Berufslehren sowie weiterführende Schulen. Die SuS müssen sich rasch an neue Situationen und Inhalte anpassen können.
Durchlässigkeit Sekundarstufe I (Broschüre ab S. 10) Umstufungen nach jedem Semester möglich: Sek Real nahtlos Real Sek zeitverschoben Repetition möglich (Absenzen, Entwicklungen)
Übertrittsverfahren im Detail 5. Klasse: Orientierung über Übertrittsverfahren (heute) vor Herbstferien 6. Klasse: Orientierung über Sekundarstufe I / Umstufungsverfahren vor Herbstferien Übertrittsgespräch bis 15. März Einigungsgespräch bis 29. März Zuweisungsentscheid der (Kreis-)Schulbehörde bis 13. April Eingabe/Rekurs an Übertrittskommission bis 30. April Rekurs an Erziehungsrat bis 15. Juni Zuweisungsentscheid
Gelingensbedingung 1: geklärte Rollen / Transparenz Lehrpersonen (als Fachleute) beobachten, fördern und beurteilen Schulbehörde überprüft Dienstwege Übertrittskommission/Erziehungsrat als Rekursinstanzen Eltern Broschüre Unterschiedliche Sichtweisen sind zu respektieren. Man muss sich nicht einig sein… Fachleute in der Beurteilung
Gelingensbedingung 2: Vertrauen Vertrauen gegenseitig zwischen: LP – SuS LP – Eltern LP Sek – LP PS (Einstufung und Übernahme)
Gelingensbedingung 3: Klare Entscheide Wir machen keine Versuche mit Schülerinnen und Schülern! Der Zuweisungsentscheid ist klar: Keine Grenzfälle Stand heute: Er/sie steht klar links … oder klar rechts Die Lehrpersonen der Sekundarstufe I dürfen davon ausgehen, dass die SuS dem korrekten Niveau zugeordnet wurden.
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