Was ändert sich für die kommunale Verwaltung?

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 Präsentation transkript:

Was ändert sich für die kommunale Verwaltung? Inklusion Was ändert sich für die kommunale Verwaltung? wie?

Gliederung des Vortrags Inklusion – was ist das? Entstehungszusammenhang und Bedeutung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen & psychischen Erkrankungen Zentrale Artikel der Konvention und Folgerungen Artikel 8 Bewusstseinsbildung Artikel 9 Barrierefreiheit [Zugänglichkeit] Artikel 12 Gleiche Anerkennung vor dem Recht Artikel 19 Selbstbestimmt Leben [Unabhängige Lebensführung] und Einbeziehung in die Gemeinschaft Artikel 27 Arbeit Fazit Prof. Dr. Bettina Lindmeier

Was heißt Inklusion? Verwirklichung von Inklusion bzw. Teilhabe [‚full participation’] im Kontext von individueller Autonomie und des Gefühls von Zugehörigkeit [enhanced sense of belonging] (vgl. Präambel). „Nach der Konvention gehören individuelle Autonomie und soziale Zugehörigkeit unauflöslich zusammen; sie müssen für ein angemessenes Verständnis zusammen gelesen und auch in der praktischen Umsetzung der Konventionsverpflichtung stets zusammen bedacht werden. Anders als gelegentlich unterstellt wird, stehen Autonomie und Inklusion nicht nur keineswegs in Widerspruch zueinander. Vielmehr bedingen sie einander wechselseitig: … Prof. Dr. Bettina Lindmeier

Was heißt Inklusion? Ohne soziale Inklusion kann Autonomie praktisch nicht gelebt werden, und ohne Autonomie nimmt soziale Inklusion fast zwangsläufig Züge von Bevormundung an. Mit anderen Worten: Erst in der wechselseitigen Verwiesenheit wird klar, dass Autonomie gerade nicht die Selbstmächtigkeit des ganz auf sich gestellten Einzelnen … meint, sondern auf selbstbestimmtes Leben in sozialen Bezügen zielt; und im Gegenzug wird deutlich, dass soziale Inklusion ihre Qualität gerade dadurch gewinnt, dass sie Raum und Rückhalt für persönliche Lebensgestaltung bietet“ (Bielefeldt 2006, 10f). Prof. Dr. Bettina Lindmeier

Was heißt Inklusion? Jeder Mensch hat ein Recht darauf dabeizusein und einbezogen zu werden (und sich einbezogen zu fühlen). Z.B. durch die Anpassung eines Arbeitsplatzes in der Form, die der entsprechende Mensch braucht. Z.B. durch verständliche Sprache bei einem Behördenbesuch Die Gemeinden und ihre Einrichtungen und Dienste, ihre Finanzierung, Ausstattung und Personal müssen sich den Bedürfnissen der Nutzer anpassen. Das betrifft alles, was ‚Dabeisein‘ verhindert – auch ‚Selbstverständlichkeiten‘ gehören auf den Prüfstand! Prof. Dr. Bettina Lindmeier

Entstehungszusammenhang und Bedeutung der UN-Konvention Die UN-Konvention ist das wichtigste jemals für Menschen mit Behinderung verabschiedete Dokument (Klaus Lachwitz, ehemaliger Justiziar der BV Lebenshilfe und Beteiligter am Erarbeitungsprozess). Sie hat positive Folgen für verschiedene Gruppen von Menschen. Für das Thema Inklusion schafft sie eine Rechtsgrundlage und gibt Impulse. Bei einer geschickten Verbindung gibt es Synergieeffekte mit andern Themen, wie Bedarfen von Senioren oder Familien. Prof. Dr. Bettina Lindmeier

Artikel 8: Bewusstseinsbildung Verpflichtung: Auf allen Ebenen und bei allen Mitgliedern der Gesellschaft ein Bewusstsein für Rechte und Würde behinderter Menschen zu schaffen, diskriminierende Praktiken und Vorurteile abzubauen und ein Bewusstsein für die Fähigkeiten und gesellschaftlichen Leistungen behinderter Menschen zu schaffen. disability mainstreaming: Belange von Menschen mit Behinderung und psychischer Erkrankung immer ‚mitdenken‘! Prof. Dr. Bettina Lindmeier

Artikel 8: Bewusstseinsbildung Mittel der Umsetzung: Kampagnen zur Bewusstseinsbildung; Schulungsprogramme; Aufforderung an Medienorgane zur Berichterstattung in Übereinstimmung mit der Kommission; Förderung einer respektvollen Einstellung gegenüber den Rechten von Menschen mit Behinderungen auf allen Ebenen des Bildungssystems und bei allen Kindern von früher Kindheit an. Prof. Dr. Bettina Lindmeier

Artikel 8: Bewusstseinsbildung Folgerungen: Bewusstseinsbildung nach außen: Mitwirkung des LK an Kampagnen in Zusammenarbeit von Selbstvertretungs-organisationen, freier Wohlfahrtspflege und anderen Behörden; Bewusstseinsbildung und Personalentwicklung ‚nach innen’: bei Mitarbeiterschaft, Nutzern, Angehörigen; Überprüfung von Verwaltungsabläufen: was leicht verständlich und einfach ist, ist (nicht nur) für behinderte Menschen gut; Leichte Sprache in Texten und im Gespräch; Bauliche Barrierefreiheit; Dies und mehr soll in der Veranstaltung im September Thema sein! ‚Langer Atem‘: Diskriminierung behinderter und psychisch kranker Menschen, Ängste und Vorurteile sind noch immer ein großes Problem! Prof. Dr. Bettina Lindmeier

Artikel 9 Bewusstseinsbildung Die meisten psychischen Erkrankungen sind vorübergehend! Wir haben auch schon so genug Arbeit! ‚Die können das sowieso nicht!‘ Es gibt auch zu viel Freiheit und zu viel Rechte! Die meisten Menschen können ein normales Leben führen – wenn wir sie lassen! Für die anderen brauchen wir gut angepasste Unterstützung! Prof. Dr. Bettina Lindmeier

Artikel 9 Barrierefreiheit [Zugänglichkeit] Verpflichtung: „Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, Information und Kommunikation, einschließlich Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen, sowie zu anderen Einrichtungen und Diensten“ Dies betrifft „Gebäude, Straßen, Transportmittel“ usw.; Informations-, Kommunikations- und andere Dienste, einschließlich elektronischer Dienste und Notdienste“; Auch angemessene, niedrigschwellige, gemeindenahe Angebote wie betreutes Wohnen, inklusive Schulen, Integrationsfachdienste; Auch ärztliche und therapeutische Angebote. Prof. Dr. Bettina Lindmeier

Artikel 9 Barrierefreiheit [Zugänglichkeit] Folgerungen: Umstellung in Richtung eines universellen Designs‘ (universal design), das von allen Menschen nutzbar ist; Überprüfung eigener Praktiken hinsichtlich (baulicher und) kommunikativer Barrieren; Mitwirkung an der Verbesserung der Barrierefreiheit innerhalb gesellschaftlicher Strukturen; Bauliche, mehr noch kommunikative Barrieren sind nur im Kontext der Bewusstseinsbildung abzubauen; Dies gilt für alle Dezernate und Abteilungen! Prof. Dr. Bettina Lindmeier

Artikel 12 Gleiche Anerkennung vor dem Recht Verpflichtung: „Die Vertragsstaaten anerkennen, dass Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen gleichberechtigt mit anderen Rechts- und Handlungsfähigkeit genießen“. Prof. Dr. Bettina Lindmeier

Artikel 12 Gleiche Anerkennung vor dem Recht Mittel der Umsetzung: Die Vertragsstaaten treffen „alle geeigneten und wirksamen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen das gleiche Recht wie andere haben, Eigentum zu besitzen und zu erben, ihre finanziellen Angelegenheiten selbst zu regeln und gleichen Zugang zu Bankdarlehen, Hypotheken und anderen Finanzkrediten zu haben, und gewährleisten, dass Menschen mit Behinderung nicht willkürlich ihr Eigentum entzogen wird“. Prof. Dr. Bettina Lindmeier

Artikel 12 Gleiche Anerkennung vor dem Recht Folgerungen: Die Entwicklung geeigneter Assistenzstrukturen, die schützen, aber keine Rechte einschränken (nicht Entscheidungen ersetzen, sondern unterstützen), ist erforderlich; Für Anbieter und Dienste ist die Fortsetzung der Personalentwicklung dahingehend, Assistenz als Grundprinzip der Unterstützung (noch) weiterzuentwickeln, nötig; Überlegungen zum Schutz von Menschen sind notwendig! Für den LK Harburg: Welche Kooperationen mit innovativen Projekten sind möglich? Prof. Dr. Bettina Lindmeier

Artikel 19 Selbstbestimmt Leben [Unabhängige Lebensführung ] und Einbeziehung in die Gemeinschaft Verpflichtung: „Die Vertragsstaaten anerkennen das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen, mit gleichen Wahlmöglichkeiten wie andere Menschen in der Gesellschaft zu leben“ Sie gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen „gleichberechtigt die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen … und nicht verpflichtet sind, in besonderen Wohnformen zu leben.“ Prof. Dr. Bettina Lindmeier

Artikel 19 Selbstbestimmt Leben [Unabhängige Lebensführung] und Einbeziehung in die Gemeinschaft Mittel zur Umsetzung: „Zugang zu gemeindenahen Unterstützungsdiensten … einschließlich der persönlichen Assistenz“ „gemeindnahe Dienstleistungen und Einrichtungen für die Allgemeinheit“ zugänglich zu machen. Prof. Dr. Bettina Lindmeier

Artikel 19 Selbstbestimmt Leben Folgerungen: Für behinderte und psychisch kranke Menschen: in Verbindung mit Artikel 9 (Barrierefreiheit), 12 (gleiche Anerkennung vor dem Recht): ernsthafte Umsteuerung zu einem bedarfsgerechten Ausbau privaten Wohnens und Leben behinderter Menschen ohne willkürliche Deckelung; Für den LK Harburg: Förderung von Kooperation mit innovativen Projekten; günstig: Trennung von Wohnen und Betreuung; Unterstützung beim Erhalt sozialer Beziehungen. Prof. Dr. Bettina Lindmeier

Artikel 27 Arbeit und Beschäftigung Verpflichtung: Anerkennung des Rechts auf Arbeit, des Rechts auf Sicherung des Lebensunterhalts, des Rechts auf diskriminierungsfreien Zugang zu einem inklusiven Arbeitsmarkt. „Die Vertragsstaaten [stellen] sicher, dass Menschen mit Behinderung nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden“. Prof. Dr. Bettina Lindmeier

Artikel 27 Arbeit und Beschäftigung Mittel zur Umsetzung: Sicherstellung des Zugangs zum Arbeitsmarkt durch Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit; Zugang zu qualifizierter Berufsberatung und beruflicher Bildung; Strategien und Maßnahmen, die Anreize zur Beschäftigung behinderter Menschen bieten; Programme für die berufliche Rehabilitation, die Erhaltung des Arbeitsplatzes und den Wiedereinstieg. Prof. Dr. Bettina Lindmeier

Artikel 27 Arbeit und Beschäftigung Folgerungen: Die Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) bieten Zugang zu Beschäftigung. Die Platzzahlen steigen. Wiedereingliederungen scheitern häufig. Aber: Sie bieten keine existenzsichernden Arbeitsplätze. Sie sind Teil eines ‚Sonderarbeitsmarkts‘. Sie sind für viele psychisch kranke und leichter (geistig) behinderte Beschäftigte Ausdruck ihres Scheiterns oder die ‚zweitbeste Lösung‘. Sie konkurrieren vielerorts mit Integrationsfachdiensten. Prof. Dr. Bettina Lindmeier

Artikel 27 Arbeit und Beschäftigung Was wäre für dauerhafte Eingliederung nötig? Bewusstseinsbildung: Mehr Wissen über, mehr Verständnis von Behinderung und/ oder psychischer Krankheit Auch Wissen über die mangelne Generalisierbarkeit individueller Verläufe (an Stelle von: ‚Wir hatten mal einen‘, ‚das geht bei uns nicht‘, ‚wir haben Kundenkontakt‘) Angepasste Unterstützung Individuell, bedarfsgerecht, dauerhaft oder phasenweise (nicht abnehmend), Sachkompetenz, Beratungskomptenz & Konfliktlösung, Kenntnis des Arbeitsfeldes Kreative Lösungen (z.B. Kombi WfbM-1. Arbeitsmarkt, passender Zuschnitt des Arbeitsplatzes …) Prof. Dr. Bettina Lindmeier

Veränderungen für den Landkreis Harburg, Einrichtungen und Dienste im LK Inhaltliche Konzepte entwickeln: Wie kann eine ernsthafte Umsteuerung zu gemeindenahen Versorgungsstrukturen erreicht werden Gemeindenähe heißt: Menschen müssen nicht ihren Alltag, ihre Beziehungen, ihre Tätigkeiten verlassen, um die Hilfen zu nutzen. Wie können allgemeine und spezialisierte Dienste und Angebote vernetzt werden bzw. zusammen genutzt werden? Wie muss spezialisierte Fachlichkeit weiterentwickelt werden? Wo wird sie benötigt? Wie kann sie durch den LK unterstützt werden? Prof. Dr. Bettina Lindmeier

Veränderungen für den Landkreis Harburg, Einrichtungen und Dienste „Wo wir einen Bedarf entdecken, bauen wir ein Haus!“ Bauliche und räumliche Strukturen anpassen: Umnutzung oder Aufgabe vorhandener Räume; Gemeindenahe, barrierefreie und in der Nutzung flexible Neubauten; Am Besten mit Partnern & im Rahmen größerer Projekte Abstimmung baulicher und inhaltlicher Konzepte Prof. Dr. Bettina Lindmeier

Veränderungen für den Landkreis Harburg, Einrichtungen und Dienste Neue Kooperationspartner finden: Innovative und pragmatische Vorgehensweise gemeinsam mit Kooperationspartnern vor Ort; Mehr Menschen haben Erfahrung mit Behinderung und psychischer Erkrankung, als wir meinen! Viele Menschen wünschen sich mehr Akzeptanz für ‚Anderssein‘, für Krisen und Neuorientierung! Der Umgang mit Behinderung und psychischer Erkrankung hat sich schon deutlich geändert. Man weiß nie, wer Kooperationspartner sein kann, wenn man es nicht versucht hat herauszufinden! Makler, Arbeitgeber, Sporttrainer … Prof. Dr. Bettina Lindmeier

Veränderungen für den Landkreis Harburg, Einrichtungen und Dienste Personalentwicklung fördern: Wissen und Können veränderten Arbeitsbedingungen und –anforderungen anpassen, z.B. Arbeit in interdisziplinären Teams; Beratung von anderen Fachkräften (auch im LK – wer kennt sich mit Barrierefreiheit, leichter Sprache etc. aus?); Berufliches Selbstverständnis entwickeln, z.B. so: ‚wir tragen bei zu einem selbstbestimmten Leben (auch wenn es nicht unseren Vorstellungen eines gelungenen Lebens entspricht)‘; Reflexivität fördern, z.B. durch Supervision, fall- und themenbezogene Reflexion im Team. Prof. Dr. Bettina Lindmeier

Veränderungen für den Landkreis Harburg, Einrichtungen und Dienste Bewusstseinsbildung aller Beteiligten fördern: ‚Reizthemen‘ bearbeiten, z.B. Schutz und Sicherheit bei massiver Selbst- und Fremdgefährdung ‚Drehtürkarrieren‘ Hilfe – Kontrolle Sparen durch Inklusionsretorik … Prof. Dr. Bettina Lindmeier

Vielen Dank! wie?

Artikel 24 Bildung Verpflichtung Anerkennung des Rechts auf Bildung, das ohne Diskriminierung in einem inklusiven Bildungssystem verwirklicht wird. „Die Vertragsstaaten [stellen] sicher, dass Menschen mit Behinderung nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden“. Prof. Dr. Bettina Lindmeier

Artikel 24 Bildung Mittel zur Umsetzung „Zugang zu einem inklusiven, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen“; „Angemessene Vorkehrungen für die Bedürfnisse des Einzelnen“; Notwendige, individuell angepasste Unterstützung für erfolgreiche Bildung. Prof. Dr. Bettina Lindmeier

Artikel 24 Bildung Folgerungen Umbau des Bildungssystems von Krippe bis Hochschule; Kein Verzicht auf spezialisierte Fachkräfte; Andere Arbeitsformen: Kooperation; Beratung, Anpassung des Umfeldes gewinnen an Bedeutung)  ähnliche Entwicklung wie im ambulanten Wohnen bereits begonnen! Prof. Dr. Bettina Lindmeier

Inklusive Bildung: Strukturelemente Adaptierbarkeit (adaptability) Akzeptierbarkeit (acceptability) Zugänglichkeit (access) Verfügbarkeit (availability) (entwickelt von Katharina Tomasevski, Sonderbeauftragte der UN, in den 1990er Jahren) Prof. Dr. Bettina Lindmeier

Adaptierbarkeit Bildung muss sich an die wandelnden Erfordernisse von Gesellschaften und Gemeinwesen anpassen. Adaptierbarkeit bedeutet also, dass Bildungssysteme flexibel sein müssen. Sie bezieht sich nicht nur auf die äußeren Lebensbedingungen, sondern auch auf die freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit in ihrer Einzigartigkeit und Einmaligkeit ( Recht auf Ver-schiedenheit). Prof. Dr. Bettina Lindmeier

Akzeptierbarkeit Die Akzeptierbarkeit von Bildung zielt auf die Form und den Inhalt der Bildung ab, die relevant, kulturell angemessen und hochwertig sein soll; orientiert sich an Bildungszielen, die sich zwar in den Mitgliedsstaaten unterscheiden können, für die die Menschenrechte jedoch den allgemeinen Orientierungsrahmen bilden. Prof. Dr. Bettina Lindmeier

Zugänglichkeit Für alle Menschen muss ohne irgendeine Unterscheidung hinsichtlich ihrer Person Zugang zu allgemeinen Bildungseinrichtungen und -programmen bestehen. Diskriminierungsfreie Zugänglichkeit bedeutet außerdem, dass das Menschenrecht auf Bildung unverzüglich und umfassend verwirklicht werden muss. Prof. Dr. Bettina Lindmeier

Verfügbarkeit Um die Verfügbarkeit von Bildung zu gewährleisten, bedarf es funktionsfähiger Bildungseinrichtungen und -programme. Was für ihre Funktionsfähigkeit erforderlich ist, hängt allerdings von dem Entwicklungskontext ab, in dem sie wirksam werden. „Bildung in separaten Institutionen – seien es private und öffentliche oder innerhalb des öffentlichen Systems durch andere Faktoren getrennt konstituierte Institutionen – widerspricht dem Sinn einer Bildung als öffentlichem Gut, das für alle Kinder im gleichem Maß frei verfügbar sein muss“ (Lohrenscheit 2007, 44) Prof. Dr. Bettina Lindmeier