, Roland Müller, Sigrun Häußermann

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 Präsentation transkript:

05.04.2017, Roland Müller, Sigrun Häußermann Aktueller Sachstand Master: Kapitel Blau ohne Bild Die Startfolie ist immer in KVBW-Blau. Headline Arial 34 Punkt, Zeilenabstand einfach. Subline: Arial 16 Punkt, Zeilenabstand »mehrere« 1,1 Kapitel auch themenspezifisch in den Farben der KVBW-Themen möglich: KVBW Blau und Rot: allgemeine Themen KVBW Grün: Thema Honorar und Abrechnung KVBW Blau: Thema Verordnung KVBW Rot: Thema Qualität KVBW Gelb: Versorgung/Sicherstellung KVBW Orange: Notfalldienst KVBW Purple: Patiententhemen Die Zwischenfolien der einzelnen Kapiteln können auch in den Farben des Corporate Manuals gestaltet werden. 05.04.2017, Roland Müller, Sigrun Häußermann

Ausgebildete Moderatoren-Tandems 2011-2016 2011 13 Tandems und eine Einzelperson 2012 13 Tandems 2013 12 Tandems und zwei Einzelpersonen 2014 7 Tandems 12 Tandems und 9 Einzelpersonen 3 Tandems und 7 Einzelpersonen Gesamt: 60 Tandems und 19 Einzelpersonen* * Nachschulungen aufgrund Ausscheidens, kurzfristiger Ausfall des Tandempartners Roland Müller, 09.03.2017

33 aktive Qualitätszirkel Frühe Hilfen 2016 Sigrun Häußermann

nicht aktive QZ 6 Zirkel waren seit einem oder mehreren Jahren nicht aktiv. Die Gründe hierfür waren: Längerfristige Erkrankung eines Tandempartners Schwangerschaft, lange kein Vertreter benannt Kein Interesse des Jugendamtes einen Neustart zu machen Kein ärztlicher Moderator gefunden Fehlendes Interesse/ Überlastung des Arztes ein Zirkel in Stuttgart befindet sich in der Startphase, 2017 wird ein neuer Zirkel gegründet im Neckar-Odenwaldkreis und im Landkreis Konstanz Sigrun Häußermann

Teilnehmer an den QZ Frühe Hilfen im Einzelnen Roland Müller, 09.03.2017

Ärztliche Teilnehmer an den QZ Frühe Hilfen nach Fachgruppen Roland Müller, 09.03.2017

Teilnehmer der Jugendhilfe und weiterer Berufsgruppen an den QZ Frühe Hilfen Roland Müller, 09.03.2017

„Sonstige“Teilnehmer an den QZ Frühe Hilfen Wer sind die „Sonstigen Teilnehmer“? MA Schwangerschaftsberatungsstelle Kinderschutzfachkräfte/ Kinderschutzbund Logopädin Kindergartenleitung MA Sozialamt MA Suchthilfe Physiotherapeuten Zahnärzte Heilpädagogen MA Pro Familia MA Sozialdienst Krankenhaus MA Gesundheitsamt MA diverser Beratungsstellen Roland Müller

Teilnehmerzahl, Sitzungsfrequenz, Inhalte Durchschnittliche Anzahl Teilnehmer pro QZ: 10 bis 15 Teilnehmer pro Treffen Sitzungsfrequenz: das Gros der Zirkel trifft sich 3 bis 4 Mal im Jahr. Inhaltliche Schwerpunkte in den Zirkelsitzungen: +++ Fallbesprechungen und gegenseitige Information ++ Experteninterviews und Entwicklung von Verfahrensabläufen Laut den Rückmeldungen wird kaum noch an Konfliktlösungen gearbeitet. ++ Sigrun Häußermann

(Kompetenz)-Gewinn durch den gemeinsamen QZ Persönliches Kennen als Schlüssel zur guten Zusammenarbeit mehr Wissen über die Handlungsmöglichkeiten und Grenzen der beteiligten Berufsgruppen bessere Einschätzung der Brauchbarkeit Früher Hilfen für das eigene Aufgabengebiet durch Kennenlernen des Konzepts, der Zuständigkeiten des Jugendamtes und der Hilfeangebote genauere Einschätzung von präventivem Hilfebedarf und Kinderschutzfällen wertschätzender Diskussionsstil Bessere Zusammenarbeit mit dem anderen Hilfeanbietern, da weniger Reibungsverluste Erweitertes Fallverstehen durch strukturierte Fallbesprechungen Lösungen werden gemeinsam erarbeitet und gemeinsam getragen Sigrun Häußermann

Rechtsgrundlage für eine Vereinbarung Ergebnis der Prüfung durch das Bundesversicherungsamt (BVA) „Das Vertragsmodell wird auf der Grundlage einer Kombination von Vertragsgestaltungen nach § 3 Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) sowie nach § 140a SGB V – besondere ambulante ärztliche Versorgung – für zulässig erachtet.“ Roland Müller

Struktur der Vereinbarung Dreiseitige Rahmenvereinbarung „Vernetzung Frühe Hilfen“ als Basis für eine Vergütungsregelung mit Krankenkassen Kassenärztliche Vereinigung Kommunale Spitzenverbände Krankenkassen Roland Müller

Struktur der Vereinbarung Rahmenvereinbarung (Vertragsgegenstand, Aufgaben der Vertragspartner) Anlage 1 (Vergütungsregelung) Anhang 1 (Teilnahmevoraussetzungen Ärzte) Anhang 2 (Regelungen zum Qualitätszirkel) Anhang 3A Postnataler Erhebungsbogen Anhang 3B Pränataler Erhebungsbogen Anhang 3C Pränataler Erhebungsbogen für Gynäkologen Anlage 2 (Verfahren zur Bewertung der Wirksamkeit der Vereinbarung) Anlage 3A Beitrittserklärung für Betriebskrankenkassen Anlage 3B Liste der beigetretenen Betriebskrankenkassen Roland Müller

Zielgruppen der Vereinbarung (Versichertenseite) Familien mit Kindern von 0 bis 3 Jahren, die psychosoziale oder ökonomische Belastungen haben Schwangere, die psychosoziale oder ökonomische Belastungen haben Roland Müller

Zielgruppen der Vereinbarung (Ärzteseite) Teilnahmeberechtigt sind: Kinder- und Jugendärzte Hausärzte, Frauenärzte, Kinder- und Jugendlichenpsychiater, Psychiater, Ärztliche Psychotherapeuten, Psychologische Psychotherapeuten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Roland Müller

Teilnahmevoraussetzungen Voraussetzungen für die Teilnahme der Ärzte/Psychotherapeuten an der Vereinbarung: Regelmäßige Teilnahme an Fallbesprechungen im Qualitätszirkel Teilnahme an einer Schulung zu den Instrumenten Fallfindung und Motivierende Elterngespräche („Belastete Familien brauchen Frühe Hilfen“) Roland Müller

Finanzierte Leistungen aus der Vereinbarung Erkennen von Fällen Information der Eltern und Motivation zur Hilfeannahme im Jugendhilfesystem Gezielte Vermittlung an bestehende Hilfsangebote der Jugendhilfe Roland Müller

Aktueller Sachstand Rahmenvereinbarung mit BKK LV Süd und komm. Spitzenverbänden in BW im Juli 2014 abgeschlossen: Beitrittsvertrag für Betriebskrankenkassen Inkrafttreten der Vereinbarung 01.10.2014 Anzahl bislang beigetretene BKKen: 29 (zum 31.12.2016) Verhandlungen mit anderen Kassenarten laufen (nicht einfach!) Bislang nehmen 128 Ärzte an der Vereinbarung teil (Stand 31.12.2016) Roland Müller, 09.03.2017

Aktualisierung der Rahmenvereinbarung -Vorgaben des Bundesversicherungsamtes (1) Rechtsgrundlage der Vereinbarung neu § 140 a SGB V in Verbindung mit § 3 Abs. 2 KKG Teilnahme von Versicherte auch außerhalb von Baden-Württemberg möglich Teilnahme- und Einverständniserklärung der Versicherten, Anlage 5 Überarbeitung der Anklage 1 im Hinblick auf die zwischenzeitlich erfolgten inhaltlichen Ergänzungen (Anlagen Gyn (Bögen 3B,3C), Protokollnotiz) Einfügen § 140 a SGB V Erweiterung des Leistungserbringerkreises Aufnahme der Teilnahmeerklärung als Anhang 5 Teilnahmeerklärung Versicherte Aufnahme der Teilnahmeerklärung Versicherte als Anhang 4 Erweiterung der Datenlieferung der KVBW an die KBS in § 5 Roland Müller

Aktualisierung der Rahmenvereinbarung -Vorgaben des Bundesversicherungsamtes-(2) Vertragsbindung der Versicherten auf drei Jahre, bzw. außerordentliche Kündigung nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (z.B. Wohnortwechsel oder Arzt beendet seine Tätigkeit) möglich Überarbeitung der Anlage 1 im Hinblick auf die zwischenzeitlich erfolgten inhaltlichen Ergänzungen (Erhebungsbögen für Gynäkologen, Anlagen 3B,3C) Roland Müller

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Roland Müller