Brigitte Kemper-Bürger (GF), Karin Jeschke (Wissenschaftl. Referentin)

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 Präsentation transkript:

Brigitte Kemper-Bürger (GF), Karin Jeschke (Wissenschaftl. Referentin) 11/9/2018 Ziele, rolle und Struktur des Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie (WBP) - Methodenpapier - Brigitte Kemper-Bürger (GF), Karin Jeschke (Wissenschaftl. Referentin) 09.11.2018

Rechtsgrundlage Die Ausübung von Psychotherapie ist eine „mittels wissenschaftlich anerkannter Verfahren vorgenom- mene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Lin- derung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist.“ (PsychThG §1, Absatz 3) Diese Wissenschaftlichkeitsklausel betrifft sowohl die Ausübung von Psychotherapie als auch die Anerkennung von Ausbildungsstätten. 09.11.2018

Rechtsgrundlage des WBP 11/9/2018 Rechtsgrundlage des WBP Behörden sollen „in Zweifelsfällen ihre Entscheidung auf der Grundlage eines Gutachtens eines wissenschaftlichen Beirates treffen, der gemeinsam von der auf Bundesebene zuständigen Vertretung der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie der ärztlichen Psychotherapeuten in der Bundesärztekammer gebildet wird.“ (§11 PsychThG) 09.11.2018

11/9/2018 Aufgaben des WBP Gutachterliche Beratung von Behörden zur Frage der wissenschaftlichen Anerkennung von einzelnen psychotherapeutischen Verfahren nach § 11 PsychThG Beratung bei der staatlichen Anerkennung von Ausbildungsstätten Befassung mit Anfragen psychotherapeutischer Fachverbände zur wissenschaftlichen Anerkennung von Psychotherapieverfahren und ‑methoden. Eigeninitiative Befassung mit wissenschaftlichen Fragen der Psychotherapieforschung (Homepage WBP 08.04.18) 09.11.2018

11/9/2018 Aufgaben des WBP „Der Beirat trägt im Rahmen seiner wissenschaftlichen Stellungnahmen zu einer die Berufsgruppen übergreifenden Einheitlichkeit bei, so dass seine Arbeit für Ärzte, Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten gleichermaßen von Bedeutung ist. Damit kommt dem Wissenschaftlichen Beirat auch eine wichtige Funktion in der Qualitätssicherung der psychothera- peutischen Versorgung zu.“ (GO des WBP) 09.11.2018

Zusammenarbeit WBP und G-BA 11/9/2018 Zusammenarbeit WBP und G-BA „Es besteht eine gemeinsame Arbeitsgruppe von WBP und Gemein- samem Bundesausschuss (G-BA), um über angemessene Anpassun- gen der Regelungen des Bewertungsverfahrens beider Gremien zu beraten. Hierbei erkennen WBP und G-BA an, dass ihre jeweiligen Vorgehensweisen zur Beurteilung von Verfahren und Methoden der Psychotherapie unterschiedlichen Zwecken dienen und daher teil- weise unterschiedlichen Kriterien folgen müssen. Dessen ungeach- tet bestehen in den jeweiligen Vorgehensweisen Gemeinsamkeiten. Daher streben beide Gremien eine Zusammenarbeit an, die sich in der koordinierten Durchführung systematischer Literaturrecherchen gemäß einem zwischen G-BA und WBP geschlossenen Rahmen- vertrag sowie in der gemeinsamen Verwendung von Studienextrak- tionsbögen niederschlagen soll.“ (Homepage WBP 08.04.18) 09.11.2018

Zusammensetzung des WBP 11/9/2018 Zusammensetzung des WBP Dem Beirat gehören an: sechs Vertretern/innen der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten sechs ärztlichen Vertreter/innen aus den Bereichen "Psychiatrie und Psychotherapie", "Psychosomatische Medizin und Psychotherapie" sowie "Kinder und Jugendlichenpsychiatrie und -psychotherapie" Min. 1 Mitglied und dessen Stellvertreter aus dem Bereich der Kinder- und Jugendlichenpsychiatrie und -psychotherapie und min. 1 Mitglied und dessen Stellvertreter aus dem Bereich der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Die zwölf Vertreter/innen und ihre persönlichen Stellvertreter/innen werden jeweils von ihren Kammern entsandt. 09.11.2018 09.11.2018 7

Zusammensetzung des WBP 11/9/2018 Zusammensetzung des WBP „Die Vertragsparteien achten darauf, dass die Beirats- mitglieder und ihre Stellvertreter im Bereich der Psycho- therapieforschung wissenschaftlich ausgewiesene Persönlichkeiten sind und praktische Erfahrung in psychotherapeutischer Krankenbehandlung besitzen.“ (Vereinbarung zwischen der BÄK und der BPtK) Die Geschäftsführung wird abwechselnd jeweils für eine Amtsperiode bei der Bundesärztekammer und der Bundespsychotherapeutenkammer angesiedelt. Eine Amtsperiode des Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie dauert 5 Jahre, die aktuelle 4. Amtsperiode läuft noch bis Ende 2018. 09.11.2018 09.11.2018 8

Von der BPtK entsandte Mitglieder 11/9/2018 Von der BPtK entsandte Mitglieder Von der BPtK in den Beirat entsandt wurden: Prof. Dr. phil. Günter Esser, Klinisches Institut für Psychologie Universität Potsdam Prof. Dr. Thomas Fydrich, Abt. Psychotherapie und Somatopsychologie, Institut für Psychologie, Humboldt- Universität zu Berlin Prof. Dr. Dipl.-Psych. Siegfried Gauggel, Institut für Medizinische Psychologie und Medizinische Soziologie, RWTH Aachen Prof. Dr. Dipl.-Psych. Nina Heinrichs, Technische Universität Braunschweig, Institut für Psychologie Prof. Dr. Falk Dipl.-Psych. Leichsenring, Klinik für Psychosomatik und Psychotherapie, Universität Gießen Prof. Dr. habil. Bernhard Strauß, Institut für Psychosoziale Medizin und Psychotherapie, Universitätsklinikum Jena 09.11.2018 09.11.2018 9

Von der BÄK entsandte Mitglieder 11/9/2018 Von der BÄK entsandte Mitglieder Von der Bundesärztekammer in den Beirat entsandt wurden: Univ.-Prof. Dr. med. Dr. theol. Gereon Heuft, Direktor der Klinik und Poliklinik für Psychosomatik und Psychotherapie, Universitätsklinikum Münster  Prof. Dr. Johannes Kruse, Ärztlicher Direktor der Klinik für Psychosomatik und Psychotherapie, Justus-Liebig-Universität Gießen und Philipps-Universität Marburg Prof. Dr. Klaus Lieb, Direktor der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Universitätsmedizin Mainz Prof. Dr. Dipl.-Psych. Michael Linden, Leiter der Forschungsgruppe Psychosomatische Rehabilitation, Charité Universitätsmedizin Berlin Prof. Dr. Gerd Schulte-Körne, Direktor der Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie der LMU München Prof. Dr. Kai von Klitzing, Direktor der Klinik für Psychiatrie, Psycho­ therapie und Psychosomatik des Kindes- und Jugendalters, Universitätsklinikum Leipzig. Department für Frauen- und Kindermedizin. 09.11.2018

Methodenpapier Das WBP-Methodenpapier 11/9/2018 Methodenpapier Das WBP-Methodenpapier beinhaltet Verfahrensregeln zur Beurteilung der wissenschaftlichen Anerkennung von Methoden und Verfahren der Psychotherapie (aktuelle Version 2.8 von 2010). Erstmals veröffentlichte der WBP 1999 im Deutschen Ärzteblatt einen „Leitfaden für die Erstellung von Gutachten-Anträgen zu Psychotherapieverfahren“. 09.11.2018 09.11.2018 11

Kriterien für die wiss. Anerkennung Grundsätzlich: „wenn es sich aus wiss. Sicht um ein Psychotherapieverfahren handelt, dessen Durchführung in der Praxis zur Heilung oder Linderungen von Störungen mit Krankheitswert führt“ Kriterien: Intervention bei Personen, die unter Störungen mit Krankheitswert leiden Therapeutische Effekte intersubjektiv feststellbar und replizierbar Interne Validität Externe Validität Anwendungsbereiche: Es werden 18 Anwendungsbereiche definiert und einzeln geprüft (Methodenpapier 2.8) 09.11.2018

Terminologie im Methodenpapier 11/9/2018 Terminologie im Methodenpapier Psychotherapie-Verfahren „wenn es von seinen Vertretern selber als ein Psychotherapieverfahren verstanden wird wenn die theoretischen Erklärungen der Störungen und Methoden einheitlich bzw. auf der Basis gemeinsamer Grundannahmen erfolgen wenn begründete Kriterien für die Indikationsstellung sowie Konzepte zur individuellen Behandlungsplanung und zur Gestaltung der therapeutischen Beziehung formuliert sind“ (Methodenpapier 2.8) 09.11.2018

Terminologie im Methodenpapier 11/9/2018 Terminologie im Methodenpapier Psychotherapie-Verfahren „wenn das Psychotherapieverfahren bzw. die Methoden des Psychotherapieverfahrens zur Behandlung von Störungen eines breiten Spektrums von Anwendungs- bereichen der Psychotherapie eingesetzt werden und wenn das Psychotherapieverfahren in dieser Breite in der Aus-, Weiter- oder Fortbildung gelehrt wird.“ (Methodenpapier 2.8) 09.11.2018

Terminologie im Methodenpapier Psychotherapie-Methode „wenn er von seinen Vertretern selber als eine Psychotherapiemethode verstanden wird wenn seine Beschreibung (jeweils) neben Angaben zur Vorgehensweise auch Angaben zu den zu erzielenden Effekten und den Indikationskriterien umfasst  wenn eine theoretischen Erklärung der Entstehung und der Aufrechterhaltung der behandelbaren Störung bzw. Störungen und eine Theorie ihrer Behandlung durch diese Psychotherapiemethode formuliert sind“ (Methodenpapier 2.8)  09.11.2018

Terminologie im Methodenpapier Psychotherapie-Methode „wenn die für die Psychotherapiemethode spezifischen Faktoren relevant und von denen anderen Psycho- therapiemethoden und Psychotherapieverfahren verschieden sind und wenn die Psychotherapiemethode nicht bereits als Methode eines vom Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie beurteilten Psychotherapieverfahrens berücksichtigt wurde.“ (Methodenpapier 2.8) 09.11.2018

Prozess der Begutachtung 11/9/2018 Prozess der Begutachtung Formulierung der Fragestellung Einstufung als Psychotherapieverfahren oder Psychotherapiemethode, Zusammenstellung der Studien, Beurteilung der einzelnen wissenschaftlichen Studien, Feststellung der wissenschaftlichen Anerkennung von Psychotherapieverfahren oder Psychotherapiemethoden, Empfehlungen für die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie für die ärztliche Weiterbildung 09.11.2018 09.11.2018 17

11/9/2018 Gutachten des WBP Wissenschaftlich anerkannt gemäß Methodenpapier des WBP für Geeignet für Ausbildung für Jahr Erwachsene Kinder und Jgd. PT KJP Gesprächspsychotherapie Ja Nein 1999 Neuropsychologische Therapie 2000 Psychodramatherapie Verhaltenstherapie ja 2003 Psychodynamische Psychotherapie (laut WBP gemeinsame Ausbildung mit TP und PA notwendig) 2004 Eye-Movement-Desensitization and Reprocessing-Therapie (EMDR) (als Methode zur Behandlung von PTSD) 2006 Hypnotherapie (Ja)* Interpersonelle Psychotherapie (IPT) Systemische Therapie 2008 Humanistische Psychotherapie (auch GT) 2017 Fett gedruckt sind die Verfahren, die zur Ausbildung zugelassen werden (…)*: Wissenschaftliche Anerkennung nur für einige Anwendungsbereiche, nicht als Ganzes (nicht als Verfahren oder Methode) Vorbemerkung Die Verhaltenstherapie und die psychoanalytisch begründeten Verfahren unterliegen als vom Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen anerkannte Verfahren nicht der kritischen Prüfung durch eine Landesbehörde oder der gutachterlichen Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirates Psychotherapie nach § 11 PsychThG (WBP). Nach Auffassung des WBP ist es jedoch im Sinne einer prinzipiellen Gleichbehandlung aller psychotherapeutischen Verfahren angebracht, wenn auch die Richtlinienverfahren die Gelegenheit wahrnehmen, die Wissenschaftlichkeit ihrer Methode evaluieren zu lassen.  09.11.2018

Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit! 11/9/2018 Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit! 09.11.2018