Aktuelles zum Bilanzsteuerrecht / Personengesellschaften 08.11.2018 Prof. Jürgen Hottmann
Maßgeblichkeitsgrundsatz Neue (geänderte) Vorschriften ab VZ 2009: § 5 Abs. 1 Satz 1 und 2 EStG BMF vom 12.03.2010, BStBl 2010 I S. 239 08.11.2018 Prof. Jürgen Hottmann
Generalvorschrift § 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 EStG: Es gilt Maßgeblichkeitsgrundsatz, es sei denn, im Rahmen der Ausübung eines steuerlichen Wahlrechts wird/wurde anderer Ansatz gewählt. § 5 Abs. 1 Satz 2 EStG: Voraussetzung für Ausübung steuerliches Wahlrecht ist, dass Wirtschaftsgüter in besondere, laufend zu führende (formlose) Verzeichnisse aufgenommen werden. 08.11.2018 Prof. Jürgen Hottmann
Inhalt Verzeichnis Tag der Anschaffung oder Herstellung Anschaffungskosten oder Herstellungskosten Vorschrift des ausgeübten steuerlichen Wahlrechts Vorgenommene Abschreibungen Hinweis: Soweit Angaben bereits im Anlagenverzeichnis oder Verzeichnis für GWG enthalten, ist dies ausreichend 08.11.2018 Prof. Jürgen Hottmann
Bilanzierungsgrundsätze Aktivierungsgebote und –wahlrechte in HB = Aktivierungsgebote in StB Aktivierungsverbote in HB = -verbote in StB Passivierungsgebote in HB = -gebote in StB Passivierungsverbote und –wahlrechte in HB = Passivierungsverbote in StB Beachte: Spezialrecht bricht Grundrecht! 08.11.2018 Prof. Jürgen Hottmann
Bewertungsgrundsätze Bewertungswahlrecht in HB = -wahlrecht in StB wenn keine eigenständige steuerliche Regelung besteht. Ausübung Wahlrecht einheitlich! Fälle: Fremdkapitalzinsen (§ 255 Abs. 3 Satz 2 HGB) Bewertungsvereinfachungsverfahren (§ 240 Abs. 3 und 4 HGB) 08.11.2018 Prof. Jürgen Hottmann
Bewertungsgrundsätze Steuerliche Wahlrechte (EStG, EStR, BMF) Unabhängige Ausübung vom handelsrechtlichen Wertansatz! Fälle: Bildung und Übertragung von Rücklagen Erhöhte Absetzungen - Sonderabschreibungen Teilwertabschreibungen und Wertaufholung 08.11.2018 Prof. Jürgen Hottmann
Bewertungsgrundsätze Handelsrechtliche und steuerliche Wahlrechte Unterschiedliche Ausübung Wahlrecht in HB und StB wegen § 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 EStG zulässig. Fälle: AfA, GWG, Sammelposten Verbrauchsfolgeverfahren 08.11.2018 Prof. Jürgen Hottmann
AfA nach Einlage BFH legt § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG anders aus als die Finanzverwaltung Neues BMF-Schreiben zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage 08.11.2018 Prof. Jürgen Hottmann
Einlagewert höher als oder gleich den historischen AK/HK ./. AfA, AfS ./. Sonderabschreibungen ./. Erhöhte Absetzungen = Bemessungsgrundlage 08.11.2018 Prof. Jürgen Hottmann
Einlagewert geringer als AK/HK, aber nicht geringer als die fortgeführten AK/HK Fortgeführte AK / HK 08.11.2018 Prof. Jürgen Hottmann
Einlagewert geringer als die fortgeführten AK / HK Ungeminderter Einlagewert 08.11.2018 Prof. Jürgen Hottmann
Einlagewert = fortgeführte AK / HK 08.11.2018 Prof. Jürgen Hottmann
Schadstoffbelastete Grundstücke Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten Teilwert- abschreibungen 08.11.2018 Prof. Jürgen Hottmann
Voraussetzungen für Bildung Rückstellung Hinreichende Konkretisierung öffentlich-rechtliche Verpflichtung - wenn vollziehbarer Verwaltungsakt vorliegt Wirtschaftliche Verursachung liegt zum Zeitpunkt des Erlasses der behördlichen Anordnung vor Mit Inanspruchnahme muss ernsthaft gerechnet werden – liegt mit Bekanntgabe der behördlichen Anordnung vor 08.11.2018 Prof. Jürgen Hottmann
Teilwertabschreibungen Voraussetzungen für Rückstellung liegen vor Keine Teilwertabschreibung Voraussetzungen für Rückstellung liegen nicht vor Teilwertabschreibung 08.11.2018 Prof. Jürgen Hottmann
Wahlrechte Aufwendungen bis 150 € Aufwendungen mehr als 150 € aber nicht mehr als 410 € Aufwendungen mehr als 410 € aber nicht mehr als 1.000 € 08.11.2018 Prof. Jürgen Hottmann
Aufwendungen bis 150 € Planmäßige AfA nach § 7 EStG Zwei Möglichkeiten: Planmäßige AfA nach § 7 EStG GWG nach § 6 Abs. 2 EStG 08.11.2018 Prof. Jürgen Hottmann
Aufwendungen 151 € - 410 € Planmäßige AfA nach § 7 Abs. 1 EStG Drei Möglichkeiten: Planmäßige AfA nach § 7 Abs. 1 EStG GWG nach § 6 Abs. 2 EStG Sammelposten (Wahlrecht aber nur einheitlich für alle Wirtschaftsgüter) 08.11.2018 Prof. Jürgen Hottmann
Aufwendungen 411 € - 1.000 € Planmäßige AfA nach § 7 EStG Zwei Möglichkeiten: Planmäßige AfA nach § 7 EStG Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG 08.11.2018 Prof. Jürgen Hottmann
Erläuterungen zum Sammelposten Rechengröße Ausscheiden im Jahr des Erwerbs Sammelposten = jeweilige Bilanz Nachträgliche AK im Folgejahr Veräußerung, Entnahme vor Ablauf von 5 Jahren Rumpfwirtschaftsjahr Unentgeltliche Übertragung Einbringung in Kap.ges oder PG Übertragung Mitunternehmeranteil 08.11.2018 Prof. Jürgen Hottmann
Übertragung Wirtschaftsgüter zwischen SchwesterPG Kein § 6 Abs. 5 EStG, sondern Aufdeckung der stillen Reserven Einspruchsverfahren ruhen Aussetzung der Vollziehung wird gewährt 08.11.2018 Prof. Jürgen Hottmann
Reihenfolge der Wertaufholung Verrechnung mit den nicht steuerwirksamen Abschreibungen Verrechnung mit den steuerwirksamen Abschreibungen 08.11.2018 Prof. Jürgen Hottmann
§ 7g EStG in Neugründungsfällen Gewinnerhöhende Auflösung des Investitionsabzugsbetrags Keine Gewerbesteuer, da unbillige Härte 08.11.2018 Prof. Jürgen Hottmann
Investitionsabzugsbetrag und § 15a EStG OFD Karlsruhe: Die Investitionsabzugsbeträge wirken sich unabhängig von § 15a EStG aus, weil sich durch die außerbilanzielle Korrektur das Kapitalkonto nicht verändert. Aber: Auflösungsbetrag kann nicht mit verrechenbaren Verlusten der Vorjahre verrechnet werden. 08.11.2018 Prof. Jürgen Hottmann
Photovoltaikanlagen Dachintegrierte (werden wie behandelt) und aufgesetzte Anlagen sind bewegliche Wirtschaftsgüter AK Anlage = Differenz zwischen Kosten für normale Dacheindeckung und Mehrkosten für die Solarstromproduktion 08.11.2018 Prof. Jürgen Hottmann
Ausscheiden Mitunternehmer bei abweichendem Wirtschaftsjahr Laufender Gewinn und Veräußerungsgewinn werden im Kalenderjahr des Ausscheidens bezogen 08.11.2018 Prof. Jürgen Hottmann
AfA-Nachholung Die versäumte AfA auf ein zunächst nicht als Betriebsvermögen erfasstes Wirtschaftsgut darf auch bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG nicht nachgeholt werden 08.11.2018 Prof. Jürgen Hottmann
Einheitliche Gewinnermittlungsart bei Personengesellschaften Die in ihrer Gesamtheit den Gewinn einer Personengesellschaft zu addierenden Teilgewinne müssen einheitlich jeweils nach denselben Prinzipien ermittelt werden. 08.11.2018 Prof. Jürgen Hottmann
Ermittlung Reinvestitionsfrist bei Rumpfwirtschaftsjahren Bei unentgeltlicher Betriebsübertragung (§ 6 Abs. 3 EStG) und bei Einbringungen zum Buchwert in Kap.ges. und PG (§§ 20, 24 UmwStG) sind für Zwecke der §§ 6b und 7g EStG die beiden Rumpfwirtschaftsjahre als ein Wirtschaftsjahr zu behandeln. 08.11.2018 Prof. Jürgen Hottmann
Freibetrag § 16 Abs. 4 EStG Freibetrag wird vorrangig mit dem Veräußerungsgewinn verrechnet, auf den das Teileinkünfteverfahren anzuwenden ist. 08.11.2018 Prof. Jürgen Hottmann