Die Brücke-Stiftung Eingliederungshilfswerk Hannover

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 Präsentation transkript:

Die Brücke-Stiftung Eingliederungshilfswerk Hannover Geschäftsführerin Frau Sabine Baumgarte

Entstehung 1975 gegründet von RA und Notar Wilhelm Markert und seiner Ehefrau Ruth aus dem gemeinsamen Privatvermögen Als sozial engagierter Strafverteidiger stellte Wilhelm Markert fest, dass viele Straffällige aufgrund ihrer Schuldenhöhe rückfällig wurden. Frau Ruth Markert beobachtete dies während ihrer sozialpädagogischen Tätigkeit ebenfalls. Der Stifter und seine Ehefrau hielten diesen Missstand für gesellschaftspolitisch sehr bedenklich. Stiftung "Die Brücke" | Eingliederungshilfswerk Hannover 08.11.2018

Ziel / Zweck Resozialisierung von straffällig gewordenen Menschen, insbesondere durch: die Gewährung von Darlehen zur Schuldentilgung Zurverfügungstellung finanzieller Mittel für die Beschaffung von Unterkünften (Mietkautionen) Unterstützung von Einrichtungen, die der sozialen und beruflichen Wiedereingliederung dienen Ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung besteht nicht. Stiftung "Die Brücke" | Eingliederungshilfswerk Hannover 08.11.2018

Art der Hilfe Führen von Vergleichsverhandlungen mit den Gläubigern zur Reduzierung der Schuldenhöhe Gewährung von zinslosen Darlehen für die Zahlung der ausgehandelten Vergleiche / gezahlten Mietkautionen Rückzahlungsraten werden den finanziellen Möglichkeiten des Probanden angepasst Stiftung "Die Brücke" | Eingliederungshilfswerk Hannover 08.11.2018

Entscheidungsorgan Kuratorium bestehend aus: 1 Vorsitzenden und 4 Mitgliedern davon mindestens ein Angehöriger der Stifterfamilie Aktuell: Vorsitzende: Regine Markert-Rohland (Juristin) Mitglieder des Kuratoriums: Anna Rohland (Ärztin) David B. Erhardt (Dipl.-Jur.) Maximilian Baumgarte (B.Sc.) Reinhard Markert (Jurist) Stiftung "Die Brücke" | Eingliederungshilfswerk Hannover 08.11.2018

Voraussetzungen für die Gewährung der Hilfen Haftentlassene/r aus einer Justizvollzugsanstalt des Landes Niedersachsen, oder mit Wohnsitz bzw. ständigem Aufenthalt in Niedersachsen Wahrscheinlichkeit, dass künftig ein Leben ohne Straftaten geführt wird Wahrscheinlichkeit, dass sich nach der Schuldenregulierung die soziale und wirtschaftliche Situation bessert und festigt Gewähr / Wahrscheinlichkeit, dass die Rückzahlung der Entschuldungshilfen kontinuierlich und in angemessener Zeit erfolgt (ausreichend finanzieller Spielraum) Es besteht kein Rechtsanspruch auf Unterstützung! Stiftung "Die Brücke" | Eingliederungshilfswerk Hannover 08.11.2018

Antragsverfahren Schriftlicher Antrag mit Angaben über: Grund und Dauer der Inhaftierung sowie Strafmaß Gläubiger (Liste ist abschließend) Schulden (Grund, Höhe, Art etc.) Einkommen und Vermögen des Antragstellers, sowie der in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen Sozialbericht (der Betreuungsperson) Stiftung "Die Brücke" | Eingliederungshilfswerk Hannover 08.11.2018

Betreuungsperson Die Betreuungsperson kommt aus dem Kreis sozialer Dienst der JVA, Bewährungshilfe, Schuldnerberatungsstelle Sie soll das Antrags- / Entschuldungsverfahren unterstützen und begleiten. Die Betreuungsperson ist direkter Ansprechpartner während des Verfahrens. Stiftung "Die Brücke" | Eingliederungshilfswerk Hannover 08.11.2018

Bewilligung und Umsetzung Über die Bewilligung, sowie Art und Höhe der Hilfe entscheidet das Kuratorium der Stiftung. Die Umsetzung erfolgt durch die Geschäftsführung. Stiftung "Die Brücke" | Eingliederungshilfswerk Hannover 08.11.2018

Kontaktdaten Die Brücke-Stiftung Hindenburgstraße 12 30175 Hannover Telefon: 0511 / 45 43 44 Telefax : 0511 / 213 34 48 info@die-bruecke-stiftung.de www.die-bruecke-stiftung.de Stiftung "Die Brücke" | Eingliederungshilfswerk Hannover 08.11.2018

Danke für Ihre Aufmerksamkeit Stiftung "Die Brücke" | Eingliederungshilfswerk Hannover 08.11.2018