Büro 4040 Linz, Freistädter Straße 403a

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 Präsentation transkript:

Büro 4040 Linz, Freistädter Straße 403a Der Bauplan + Ing. Hans Reiter gerichtlich beeideter und zertifizierter Sachverständiger für die Fachgebiete öffentliches Vergaberecht, Werkvertragsrecht, Kalkulation, Bauabwicklung, Bauabrechung, Innenarchitektur, Immobilienbewertung Baugründe, Immobilienbewertung Wohnhäuser, Nutzwertfeststellung / Parifizierung Büro 4040 Linz, Freistädter Straße 403a Büro 1040 Wien, Rechte Wienzeile 9A/3.Stock/Tür 11 T: +43 732 946260 F: +43 732 946261 M: +43 699 1717 4040 office@derbauexperte.at - www.derbauexperte.at 1 21.09.2018

im folgenden Auszüge aus AVBs, BVBS, AGBs … großer österreichischer Auftraggeber, tlw. auch öffentlicher AGs 2 21.09.2018

Besondere Vertragsbedingungen - 01 1. Grundlagen a) Der Auftrag. b) Die vorliegenden „Allgemeinen Angebots- und Vertragsbedingungen“. c) Das Leistungsverzeichnis samt technischer Vorberichte. d) Die dem Unternehmer eröffneten Vertragspläne der vom Auftraggeber beauftragten Architekten, Statiker, Ingenieure und Sonderplaner samt Leistungsverzeichnissen. 3 21.09.2018

Besondere Vertragsbedingungen - 02 e) Projektorganisationshandbuch f) Der Baubescheid mit den zugehörigen Anlagen und Auflagen, alle weiteren das Bauvorhaben betreffenden Bescheide. g) Alle Gesetze, Erlässe, Verordnungen und Richtlinien von Staat, Aufsichtsbehörden, öffentlichen Versorgungsbetrieben, Bau-, Gewerbe-, Verkehrs-, Wasser-, Gesundheits- und Feuerpolizei. h) Die einschlägigen Ö-Normen, insbesondere A 2060, B 2061, B 2110, B 2111, B 2112, B 2113 und H 2110. 4 21.09.2018

Besondere Vertragsbedingungen - 03 Falls die Ö-Normen dort keine Regelungen erhalten, finden die Fachnormen nur dann Anwendung, wenn in den jeweils vorgehenden Vertragsgrundlagen keine Regelung getroffen ist. i) Die entsprechenden Fachnormen, sofern sie vorstehenden Grundlagen a) bis f) nicht entsprechen. j) Die jeweils geltenden, anerkannten Regeln der Baukunst und der Technik. 5 21.09.2018

Besondere Vertragsbedingungen – 04 2.3 Prüfpflicht des AN Diese Hinweis- und Warnpflicht trifft vor allem auch auf die Vollständigkeit der ausgeschriebenen oder beauftragten Leistungen zu. Diese Haftung bezieht sich auf die Langtextversion der einzelnen LV-Positionen, wobei vom AN durch Unterschrift des LV bestätigt wird, dass diese Beschreibung schlüssig ausreichend definiert und die Leistungen herstellbar ist. 6 21.09.2018

Besondere Vertragsbedingungen – 05 3.1 Vollständigkeitsgarantie Mit der Auftragsnahme bestätigt der AN, dass alle Lieferungen / Leistungen zur Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistung im Vertrag enthalten sind; bei fehlenden Leistungen werden diese vom AN ohne zusätzliche Vergütung derselben erbracht. ? ? ? 7 21.09.2018

Besondere Vertragsbedingungen – 06 3.2 Regiearbeiten Angeordnete Regiestunden sind unter folgenden Bedingungen verrechenbar: - Polierstunden werden nur bei Aufforderung durch den AG bzw. seiner bevollmächtigten Vertreter bezahlt. - Nur Stunden, in denen wirklich gearbeitet wurde werden anerkannt, nicht Pausen, Feiertage, Schlechtwetterzeiten usw. - Allfällige Regiearbeiten, gleichgültig wann diese anfallen bzw. erbracht werden, können nur zu den Sätzen, die im Auftragschreiben festgelegt werden (samt Belegen), verrechnet werden. 8 21.09.2018

Besondere Vertragsbedingungen – 07 - Die Regie – Stundensätze beinhalten auch die erforderliche Aufsicht und die Benützung und Instandhaltung der hiezu notwendigen Geräte und Werkzeuge. Bei ungenügender Arbeitsleistung bleiben entsprechende Abzüge dem AG vorbehalten ! ! ! ! 9 21.09.2018

Besondere Vertragsbedingungen – 08 10 21.09.2018

Besondere Vertragsbedingungen – 09 11 21.09.2018

12 21.09.2018

und aus. und danke ! und weitere Fragen ? 13 21.09.2018