Ärztegesetz-Novelle – Ausbildung Neu Stand März 2015

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
PJ-Studenten der MHH im Franziskus Hospital Bielefeld
Advertisements

Klinikeinführung MeCuM-Mentor.
MEDIZINISCHER FAKULTÄTENTAG der Bundesrepublik Deutschland © G. von Jagow Jan-14 1 Ziele und Umsetzung der neuen ÄAppO.
Stabsstellen des Vorstands Wissenschaftliche Einrichtungen
Veterinärmedizin.
QUIPS 2011 Qualitätsverbesserung in der postoperativen Schmerztherapie.
Das LUKS als "vernetztes" Zentrumsspital
Selbstverwaltung und Ärztliche Weiterbildung in Sachsen
03110 Versichertenpauschale bis 5. LJ Punkte Hausbesuch 440 Punkte Wundbehandlung 580 Punkte Behandlung diabetischer Fuß 395 Punkte.
Ich führte mein Praktikum vom bis am Universitätsklinikum in Halle/S. durch. Dabei handelt es sich um eine große Gesundheitseinrichtung,
Österreichisches E-Government 1 Novelle Signaturgesetz 2007 Begutachtungsfrist seit zu Ende.
Prüfungsanmeldung Die Prüfungsanmeldung erfolgt innerhalb der Anmeldefrist (in der Regel bis 3 Tage vor dem jeweiligen Prüfungstermin) online über links.
Medizinische Fakultät Infoveranstaltung für Studierende des 2. klinisches Semester :00 Uhr GHS Chirurgie.
Modell für Kapazitätsveränderungen. Ziel Modellentwicklung! IST Daten – Werden exemplarisch aus unterschiedlichen (zeitlichen) Quellen genommen = Inkonsistenz.
Medizinische Fakultät Infoveranstaltung WS 14/15 für Studierende des 3. klinischen Semesters Gruppe A HS 2006.
April 2007 Zur Beschäftigungssituation an den Grundschulen Auswertung der Mitgliederbefragung der GEW an den Grundschulen März 2007.
Elterninformationsabend zu Abschlüssen und Zentralen Prüfungen 10 im Schuljahr 2016/17 D. Brünger, 2016.
GYMNASIUM Feldkirch Rebberggasse.
Sponsoren Vorwort Programm
Informationen für die Stufe 13
Anwendung des „SUE“-Tarifs des TVÖD zum
Zur Situation angestellter Psychologischer Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten im Gebiet der OPK Ergebnisse der Befragung.
Abrechnungslegung allgemein, Dokumente, IWBecos
Pflegedirektor Hr. R. Poljak
Modul 4 – Pflegebedürftigkeit und Pflegeversicherung
Schwerpunktsetzung für die Oberstufe an der IGS
Elternabend und Jahrgangsstufenversammlung Q1
Präambel/ 1 Grundsätzlich orientiert sich die Ausbildungszeit an den innerbetrieblichen Ausbildungsregeln. Dort wo der KV für Umreihungen Aus-/Einarbeitungs-zeiten.
Gesamtqualifikation und Abiturzulassung
Infektiologie an der Uniklinik Köln Exzellenz in der klinischen Mykologie Univ.-Prof. Oliver A. Cornely Koordinator ECMM Excellence Center.
Aktuelle Entwicklungen im Gewerberecht
Elterninformationsabend zu Abschlüssen und Zentralen Prüfungen 10 im Schuljahr 2017/18 D. Brünger, 2017.
Masterstudiengang Politikwissenschaft: Musterstudienplan
Herzlich Willkommen am Geschwister-Scholl-Gymnasium
Die gymnasiale Oberstufe
Wechsel in die neue Prüfungsordnung zum Sommersemester 2018
Studium und Ausländerrecht für Nicht-EU-Studierende
Wechsel in die neue Prüfungsordnung zum Sommersemester 2018
Hättest Du es gewusst ? Ein Quiz rund um das Berufsbild der Pflege
Studienseminar Aurich
Lernen mit Videos Anforderungen und Voraussetzungen für die Prüfung
Ablauf Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse
Überführung der GAP in die Dauerverordnung 2009
Gesamtqualifikation und Abiturzulassung
Abschlussbericht und Ausblick
Konzeptionelle Aspekte eines Meldesystems für kritische Zwischenfälle
Masterstudiengang Politikwissenschaft: Musterstudienplan
Ablaufschema Anerkennung Abteilung M (außer IBS) Stand April 2018
Pflegedirektor Hr. R. Poljak stellv. Pflegedirektor Hr. N. Stein
Dienstvereinbarung Arbeitszeit
Corporate Governance Dr. Thomas Ruhm.
Das Erziehungswissenschaftliche Studium (EWS)
Abitur an der IGS Landau
Fachbereich Gesundheitsberufe Marc Bieri
Aufbau der gymnasialen Oberstufe
DIE GYMNASIALE OBERSTUFE
Fächerwahl für die S6 Februar 2019.
Wilhelminenspital, Aufbauorganisation – Direktion des Pflegedienstes
Karla-Raveh-Gesamtschule des Kreises Lippe in Lemgo Gymnasiale Oberstufe Informationsabend LK-Wahl EF (11. Jahrgang) Abitur 2021 Herzlich willkommen!
Einzuhaltende Arbeitszeitregeln beim Fahrpersonal
Wahl einer spät beginnenden Fremdsprache
Das Erziehungswissenschaftliche Studium (EWS)
Arbeitskreis SR-Wesen Referenten
Studienseminar Aurich
Umsetzung GuKG Novelle 2016 Pflegeausbildungen in Tirol
Bundesteilhabegesetz 2020 – Einfach machen im Land Bremen
Informationen für die Stufe 13
Schon gehört?? Es gibt ein neues- und anderes- GÄDH!
RA Dr. Ingmar Etzersdorfer
 Präsentation transkript:

Ärztegesetz-Novelle – Ausbildung Neu Stand März 2015 Dr. Silvia Türk BMG – Leiterin der Abt. I/B/13 Qualität im Gesundheitssystem, Gesundheitssystemforschung

Basisausbildung (§ 6a) im Anschluss an das Studium Absolvierung ist für den Beginn der Ausbildung sowohl zum Allgemein- mediziner als auch zum Facharzt erforderlich 9 Monate in konservativen und chirurgischen Fächern (ersetzt auch bisherige Gegenfächer) ausg. einzelne Fächer (siehe ÄAO) Eigenes Rasterzeugnis für diese Zeit kann an allen Standard-, Schwerpunkt- und Zentralkrankenanstalten angeboten werden → keine gesonderte Anerkennung erforderlich, ausg. Sonderkrankenanstalten 19.09.2018

Ausbildung Arzt für AM I (§ 7) Anschluss an die Basisausbildung (insg. 42 Monate), auf genehmigten Ausbildungsstätten und Ausbildungsstellen 27 Monate Spitalsturnus (max. 1 Jahr anrechenbare LP-Zeit): 9 Monate Innere Medizin 3 Monate Kinder- und Jugendheilkunde 3 Monate Frauenheilkunde- und Geburtshilfe 3 Orthopädie und Traumatologie 3 Monate Neurologie 3 Monate Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin 3 Monate aus einem der folgenden Fächer: Haut- und Geschlechtskrankheiten HNO Augenheilkunde und Optometrie Urologie Anästhesie und Intensivmedizin verpflichtende Absolvierung von Inhalten für Dermatologie und HNO (Umfang/Art der Vermittlung noch in Diskussion) 19.09.2018

Ausbildung Arzt für AM II 6 Monate Lehrpraxis beim Arzt für Allgemeinmedizin als letzter Ausbildungsabschnitt: Möglichkeit neben der Ausbildung in der Lehrpraxis (30 h) auch in einer Krankenanstalt im Rahmen von Nacht- oder Wochenenddiensten tätig zu werden Konsiliarausbildung in einzelnen Fächern (siehe ÄAO) möglich, aber Konsiliarius und TÄ müssen zumindest 30 Stunden/Woche analog zur LP arbeiten Kooperation mit dem Fonds gemäß § 82b ASVG => Arbeitskräfte-überlassung (Analog zur Überlassung durch Träger => siehe Vlbg. Modell) 19.09.2018

Facharztausbildung Anschluss an die Basisausbildung (insg. 72 Monate) mind. 27 Monate Sonderfach-Grundausbildung, ausg. chirurgische Fächer (15 Monate) Aufteilung in SF Grund- und Modulausbildung in der ÄAO → einzelne Sonderfächer unterschiedlich Entfall der Gegen-, Wahl- und Nebenfächer, nur mehr Hauptfachausbildung 19.09.2018

Sonderfachgrund-ausbildung 48 AM Internist. Fächer Chirurgische Fächer Andere Fächer Lehr-praxis 27 Mo Spitals-turnus 36 Mo Sonderfachgrund-ausbildung 48 42 36 15 Mo Sonderfachgrund-ausbildung Chirurgie Innere Medizin 9 Basisausbildung Zeit 27 Mo in 3 Modulen Schwerpunkt- ausbildung im Sonderfach 48 Mo Schwer- punktausbildung in einem dieser Schwerpunkte: * Gefäßchirurgie * Herzchirurgie * Kinderchirurgie * Thoraxchirurgie * Viszeralchirurgie Schwerpunkt Kardio Gastro Lunge Nephro etc. 72 Allg. Innere Medizin 19.09.2018

Sonderfächer 1. Anästhesiologie und Intensivmedizin 9/36/27 2. Anatomie (45/27) 3. Arbeitsmedizin und medizinische Leistungsphysiologie (9/36/27) 4. Augenheilkunde und Optometrie (9/36/27) 5. Chirurgische Sonderfächer (9/15/48) 5.1. Allgemeinchirurgie und Viszeralchirurgie (9/15/48) 5.2. Gefäßchirurgie (9/15/48) 5.3. Herzchirurgie (9/15/48) 5.4. Kinder- und Jugendchirurgie (9/15/48) 5.5. Neurochirurgie (9/36/27) 5.6. Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie (9/36/27) 5.7. Thoraxchirurgie (9/15/48) 6. Frauenheilkunde und Geburtshilfe (9/36/27) 7. Gerichtsmedizin (9/36/27) 8. Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde (9/36/27) 9. Haut- und Geschlechtskrankheiten (9/36/27) 10. Histologie und Embryologie (9/36/27) 19.09.2018

Sonderfächer 11. Internistische Sonderfächer (9/27/36) 11.1. Innere Medizin (9/27/36) 11.2. Innere Medizin und Angiologie (9/27/36) 11.3. Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie (9/27/36) 11.4. Innere Medizin und Gastroenterologie und Hepatologie (9/27/36) 11.5. Innere Medizin und Hämatologie und internistische Onkologie (9/27/36) 11.6. Innere Medizin und Infektiologie (9/27/36) 11.7. Innere Medizin und Intensivmedizin(9/27/36) 11.8. Innere Medizin und Kardiologie (9/27/36) 11.9. Innere Medizin und Nephrologie (9/27/36) 11.10. Innere Medizin und Pneumologie (9/27/36) 11.11. Innere Medizin und Rheumatologie (9/27/36) 12. Kinder- und Jugendheilkunde (9/36/27) 13. Kinder- und Jugendpsychiatrie (9/36/27) 14. Klinisch-Immunologische Sonderfächer (9/27/36) 14.1. Klinische Immunologie (9/27/36) 14.2. Klinische Immunologie und Spezifische Prophylaxe und Tropenmedizin (9/27/36) 19.09.2018

Sonderfächer 15. Klinisch-Pathologische Sonderfächer (9/36/27) 15.1. Klinische Pathologie und Neuropathologie (9/36/27) 15.2. Klinische Pathologie und Molekularpathologie (9/36/27) 16. Klinische Mikrobiologie, Hygiene und Virologie (polit. noch nicht geklärt) 17. Medizinische Genetik (9/36/27) 18. Medizinische und Chemische Labordiagnostik (9/36/27) 19. Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (9/36) 20. Neurologie (9/36/27) 21. Nuklearmedizin (9/36/27) 22. Orthopädie und Traumatologie (9/36/27) 23. Pharmakologie und Toxikologie (9/36/27) 24. Physikalische Medizin und Allgemeine Rehabilitation (9/36/27) 25. Physiologie und Pathophysiologie (9/36/27) 26. Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin (9/36/27) 27. Public Health (9/36/27) 28. Radiologie (9/36/27) 29. Strahlentherapie-Radioonkologie (9/36/27) 30. Transfusionsmedizin (9/36/27) 31. Urologie (9/36/27) 19.09.2018

Ausbildungsstätten I Neuanerkennung sämtlicher Ausbildungsstätten sowohl für die Allgemein- als auch für die FA-Ausbildung Zusätzliche Anerkennungsvoraussetzungen: Vorlage eines schriftlichen Ausbildungskonzepts Nachweis über die Durchführung der in § 15 Abs. 5 GuKG genannten Tätigkeiten durch den Pflegedienst Ausbildungspläne (§ 11/2) Erteilung von Auflagen und Bedingungen im Anerkennungs-bescheid Befristete Anerkennung für 7 Jahre → Rezertifizierung (§ 13a) 19.09.2018

Ausbildungsstätten II Definition der Kernarbeitszeit (neu Kernausbildungszeit): 25 Stunden zwischen 8 bis 13 Uhr (alt) 25 Stunden zwischen 7 bis 16 Uhr (neu) Ausbildungsstellenverwaltung: elektronische Meldung der Auszubildenden an die ÖÄK mittels eines eigenen Systems (Ausbildungsmeldungs-Applikation) ab 1.7.2015 Universitäten müssen zukünftig auch für jede Stelle ansuchen, aber Einvernehmen für Anerkennung mit dem BMWFW 19.09.2018

Übergangsbestimmungen (§ 235) Ausbildungen, die vor dem 31.5.2015 begonnen wurden, können nach der geltenden ÄAO abgeschlossen werden => derzeit bestehende Ausbildungsberechtigungen bleiben für die „alte“ Ausbildung aufrecht => Option zum Wechsel in die „neue“ Ausbildung ist möglich (Zustimmung des Arbeitgebers); Anrechnung bisheriger Ausbildungszeiten ist möglich => keine Verdopplung der Ausbildungsstellen (alte und neue Ausbildung) Beginn der Ausbildung „neu“ ab 1.6.2015 19.09.2018

Sonstige Änderungen I Abteilungsübergreifende Tätigkeit von Turnusärzten (Pooling) zulässig unter folgenden Bedingungen: nur außerhalb der Kernausbildungszeit nur im Rahmen der Fertigkeiten der Basisausbildung nicht auf der abteilungsfremden Ambulanz, nur Station (!) Anwesenheit eines FA Pflicht (keine Rufbereitschaft) max. 60 Betten bei zwei Abteilungen, 45 bei drei Abteilungen Meldung an Ärztekammer bei Anerkennung, Rezertifizierung Strafbestimmung für Träger bei Überschreitung 19.09.2018

Sonstige Änderungen II Festlegung von Additivfächern in Form von Spezialisierungen künftig durch die ÖÄK KA Träger müssen alle angestellten Ärzte der ÖÄK automatisch melden Eintragung als approbierter Arzt bei Approbation im Ausland seit 1.1.2015 nicht mehr zulässig Anrechenbarkeit ab einer Tätigkeit von 12h/Woche; Eintragung in Ärzteliste auch bei geringerer Teilzeit institutionalisierte Deutschprüfung durch die ÖÄK Staatsbürgerschaft nicht mehr Berufsausübungsvoraussetzung statt dessen rechtskonformer Aufenthalt in Österreich 19.09.2018

Sonstige Änderungen III Streichung der Anrechnung ausländischer Prüfungen per 1.1.2015 => weiterhin zulässig ist die Verknüpfung ausländischer Prüfungen (z.B. EU Board Prüfungen) mit inländischen Prüfungen § 34 neu: Universität kann Professor berufen und ihm eine vorläufige Berufsbefugnis für die Universität erteilen. Diese ist in die Ärzteliste einzutragen. Ab Eintragung hat die ÖÄK drei Monate Zeit dem Arzt eine Berufsbefugnis zu erteilen oder Auflagen zu geben. 19.09.2018

Weitere erforderliche Änderungen Novelle der Ärzte-Ausbildungsordnung (ÄAO) u.a. zur: Festlegung der Sonderfächer und deren Gestaltung Schaffung von Übergangsbestimmungen für auslaufende Ausbildungen sowie von Anrechnungs-bestimmungen bei Wechsel zur Ausbildung „neu“ Verordnung zur Definition der Ausbildungsinhalte und Gestaltung der Rasterzeugnisse 19.09.2018

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 19.09.2018