Manfred Triebe, GEW-Berlin

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Manfred Triebe, GEW-Berlin 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Manfred Triebe, GEW-Berlin 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Manfred Triebe, GEW-Berlin Arbeits- und Gesundheitsschutz: Grundlagen für Mitglieder der Personalräte, Frauenvertretungen und Schwerbehinder-tenvertretungen 06.05. – 07.05.2009 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin Manfred Triebe®

Manfred Triebe, GEW-Berlin Arbeitsplan 06.05.2009 9.00 h Begrüßung, Seminarerwartungen, Vorstellung 9.15 – 9.45 Rechtliche Grundlagen des Arbeitsschutzes (z.B. im PersVG Berlin, SGB) 9.45 – 10.30 h Arbeitsschutzrecht Arbeitsschutzgesetz und Einzelverordnungen Arbeitssicherheitsgesetz 10.30 – 10:45 h Kaffeepause 10:45 – 12:00 h Arbeitsstättenverordnung (neu) Gefahrstoffverordnung 12.00 – 12:45 h Mittagspause 12:45 – 14.15 h Fallbearbeitungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz 14.30 – 15.45 h Auswertung der Fallbearbeitungen (dazwischen Kaffeepause) 15.45 – 17.00 h Initiativrecht des Personalrates, Rechte von Frauenvertretungen und Schwerbehindertenvertretungen 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Manfred Triebe, GEW-Berlin Arbeitsplan 07.05.2009 9.00 – 10:00 Gewerbeaufsicht (Rainer Gensch, stellv. Ltr. LAGetSi) 10.00 – 10:15 Kaffeepause 10:15 – 11:00 Schulbegehungen, rechtliche Grundlagen Schulbegehungen: Umgang mit den Mängelprotokollen 11.00 – 12:00 h Gefährdungsbeurteilungen 12.00 – 13.15 h Mittagspause 13.15 – 14.15 h Unfallkasse (Vertreter der UKB) 14:15 – 14:45 h Kooperation mit überbetrieblichem Dienst, Arbeitsschutzausschüsse 14.45 – 15.00 h Kaffeepause 15:00 – 15:45 h Bearbeitung von Unfallanzeigen 15.45 – 16.45 h Arbeit in den Arbeitsschutzausschüssen bis 17.00 h Feedback, Seminarende 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Manfred Triebe, GEW-Berlin 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Arbeits- und Gesundheitsschutz: Rechtliche Grundlagen PersVG: §§ 72, 73, 77, 85 SGB: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Einzelverordnungen Bildschirmarbeitsverordnung PSA GefahrstoffVO Weitere Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Manfred Triebe, GEW-Berlin 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Rechtliche Grundlagen 1 § 77 PersVG : Arbeitsschutz (1)Die Personalvertretung hat bei der Bekämpfung von Unfall- und Gesundheitsgefahren die für den Arbeitsschutz zustän-digen Behörden, die Träger der gesetzlichen Unfallversiche-rung und die übrigen in Betracht kommenden Stellen durch Anregung, Beratung und Auskunft zu unterstützen und sich für die Durchführung der Vorschriften über den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung in der Dienststelle einzusetzen. (2) Die Dienststelle und die in Absatz 1 genannten Stellen sind verpflichtet, die Personalvertretung oder die von ihr bestimm-ten Mitglieder der Personalvertretung bei allen im Zusammen-hang mit dem Arbeitsschutz oder der Unfallverhütung stehen-den Besichtigungen und Fragen und bei Unfalluntersuchungen hinzuzuziehen. Die Dienststelle hat der Personalvertretung unverzüglich die den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung betreffenden Auflagen und Anordnungen der in Absatz 1 genannten Stellen mitzuteilen. 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Rechtliche Grundlagen 2 (3) An den Besprechungen der Dienststelle mit den Sicherheitsbe-auftragten oder dem Sicherheitsausschuß nach § 719 Abs. 4 der Reichsversicherungsordnung nehmen von der Personalvertretung beauftragte Mitglieder der Personalvertretung teil. (4) Die Personalvertretung erhält die Niederschriften über Untersu-chungen, Besichtigungen und Besprechungen, zu denen sie nach den Absätzen 2 und 3 hinzuzuziehen ist. (5) Die Dienststelle hat dem Personalrat eine Durchschrift der nach § 1552 der Reichsversicherungsordnung von der Personalvertre-tung zu unterschreibenden Unfallanzeige oder der nach beamten-rechtlichen Vorschriften zu fertigenden Niederschrift oder Unfall-anzeige auszuhändigen. (6) Vor der Verpflichtung oder Entpflichtung eines freiberuflich tätigen Arztes für betriebsärztliche Aufgaben, einer freiberuflich tätigen Fachkraft für Arbeitssicherheit oder eines überbetrieblichen Dienstes von Betriebsärzten oder Fachkräften für Arbeitssicherheit ist die Personalvertretung zu hören. 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Kommentar zu § 77 (Germelmann) Rdnr. 6: Die Bekämpfung der Unfall- und Gesundheitsgefahren ist Aufgabe des PR Rdnr. 7: Träger der Aufgabe ist die gesamte Personalvertretung, sie muß aber auch… von jedem einzelnen PR-Mitglied wahrgenommen werden. Rdnr. 8: Wie im einzelnen die Aufgaben erfüllt werden, kann….von der Personalvertretung eigenverantwortlich entschieden werden. An der Verantwortlichkeit des gesámten PR ändert sich hierdurch nichts. 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Kommentar BuPersVG (Altvater) Formalisierte Mitbestimmungs- und Initiativrechte werden ergänzt. Zweck: Gewährleistung eines effektiven und optimalen Arbeitsschutzes. Der Arbeitgeber ist nach §§ 618, 619 BGB, der Dienstherr nach § 79 BBG individualrechtlich zum Arbeitsschutz verpflichtet. PR hat in Verbindung mit § 72 PersVG (allg. Aufgaben) ein sehr weitgehendes Überwachungsrecht 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Manfred Triebe, GEW-Berlin Kommentar 2 (Altvater) Absatz 1 sieht weitreichende Befugnisse des PR vor. So hat der PR alle in Betracht kommenden Stellen bei der Bekämpfung von Unfall- und Gesundheitsgefahren zu unterstützen und sich Für die Durchführung der Vorschriften einzusetzen. Dabei handelt es sich um Rechte und Pflichten. Sie sind vom PR insgesamt aber auch von den von ihm beauftragten einzelnen Mitgliedern wahrzunehmen. 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Wen muss der PR unterstützen ? (Kooperationspartner) Träger der gesetzl. Unfallversicherung: UKB Gewerbeaufsicht (LAGetSi) Betriebsarzt und FaSi Schulträger, Bauaufsicht Arbeitgeber (Schulleiter, Schulaufsicht) Sicherheitsbeauftragte Brandschutzbeauftragte Andere Betriebsbeauftragte 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Manfred Triebe, GEW-Berlin Teilnahmerecht des PR Schulbegehungen Brandsicherheitsschauen Unfalluntersuchungen Messungen Besprechungen im Zusammenhang mit der Unfallverhütung und dem AGS 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Manfred Triebe, GEW-Berlin Inforechte des PR Rechtliche Grundlagen: § 73 PersVG Zusätzlich alle in § 77 konkret genannten Informationen: Protokolle aller Besprechungen, Begehungen, Besprechungen, Untersuchungen, an denen er zu beteiligen ist. Unfallanzeigen 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Manfred Triebe, GEW-Berlin Informationsrechte 2 Schriftform aus Gründen der Klarheit angebracht und bei komplexen Tatbeständen geboten Dienststelle muss der Informationspflicht von sich aus nachkommen Information muss rechtzeitig und umfassend erfolgen Maßnahmen müssen noch gestaltungsfähig sein 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Manfred Triebe, GEW-Berlin Informationsrechte 3 Wer muss informieren? In allen Beteiligungsverfahren grund-sätzlich der Vertreter des Arbeitgebers, d.h. der/die Referatsleiter/in In allen allgemeinen Fragen des AGS und der Unfallverhütung die in Betracht kommenden Stellen (§ 77 Abs. 1) 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Wer ist verantwortlich? Für die Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes insgesamt: Arbeitgeber (SenBWF) Für die Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Bereich des Schulamtes: Der Dienststellenleiter Für die Durchführung: Der Schulleiter/die Schulleiterin 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Manfred Triebe, GEW-Berlin 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Rechtliche Grundlagen: SGB IX, § 84 § 84 Prävention (1) Der Arbeitgeber schaltet bei Eintreten von personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Schwierigkeiten im Arbeits- oder sonstigem Beschäftigungsverhältnis, die zur Gefährdung dieses Verhältnisses führen können, möglichst frühzeitig die Schwerbehindertenvertretung und die in § 93 genannten Vertretungen sowie das Integrationsamt ein, um mit ihnen alle Möglichkeiten und alle zur Verfügung stehenden Hilfen zur Beratung und mögliche finanzielle Leistungen zu erörtern, mit denen die Schwierigkeiten beseitigt werden können und das Arbeits….verhältnis möglichst dauerhaft fortgesetzt werden kann. 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Gesetze mit Bezug zu Schwerbehinderten PersVG: § 72 (1), Ziff. 4 und 5 Arbeitsschutzgesetz: § 4 Behindertengleichstellungsgesetz Grundsätze der Prävention 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Gesetze mit Bezug zu Schwerbehinderten PersVG: § 72 (1), Ziff. 4 und 5: … der Personalrat hat folgende allgemeine Aufgaben: 4. die Eingliederung und berufliche Entwicklung Schwerbehinderter und sonstiger schutzbedürftiger, insbesondere älterer Personen zu fördern, 5. Maßnahmen zur beruflichen Förderung Schwerbehinderter zu beantragen 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Gesetze mit Bezug zu Schwerbehinderten Arbeitsschutzgesetz § 4: Allgemeine Grundsätze Der Arbeitgeber hat bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes von folgenden allgemeinen Grundsätzen auszugehen: Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird; 4. Spezielle Gefahren für besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen sind zu berücksichtigen 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Behindertengleichstellungsgesetz § 4: Barrierefreies Bauen Das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen definiert Barrierefreiheit als Zustand, in dem bauliche und sonstige Anlagen ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Grundsätze der Prävention (UVV) Allgemeine Grundsätze des Arbeitsschutzes Die allgemeinen Grundsätze des Arbeitsschutzes im Sinne des § 4 Arbeitsschutzgesetz sind: 1. Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird, 2. Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen, 3. bei den Maßnahmen sind der Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen, 4. Maßnahmen sind mit dem Ziel zu planen, Technik, Arbeitsorganisation, sonstige Arbeitsbedingungen, soziale Beziehungen und Einfluss der Umwelt auf den Arbeitsplatz sachgerecht zu verknüpfen, 5. individuelle Schutzmaßnahmen sind nachrangig zu anderen Maßnahmen 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Manfred Triebe, GEW-Berlin 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Erforderliche Maßnahmen des AGS zu treffen, die die Sicherheit und Gesundheit der AN bei der Arbeit beeinflussen Maßnahmen auf Wirksamkeit prüfen und ggf. anpassen Ziel: Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz Dazu muss er für geeignete Organisation des AGS sorgen und die Mittel bereitstellen Sicherstellen, dass die Maßnahmen i.d. betriebl. Führungsstrukturen eingebunden u. beachtet werden. 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Pflichten des Arbeitgebers (konkret) Gefährdungsbeurteilung (§ 5) Dokumentation (§ 6) Unterweisung ( § 12) Beauftragung geeigneter und fachkundiger Personen (§ 13) Achtung: Mitbestimmung nach § 85 (1) Ziff. 7 PersVG) Beauftragung nach anderen gesetzl. Grundlagen: Sicherheitsbeauftragte (SGB) Brandschutzbeauftragte (Bauordnung) Gefahrstoffbeauftragte (GefahrstoffVO) Andere Beauftragte 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Manfred Triebe, GEW-Berlin 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Verantwortlichkeiten Sicherheitsbeauftragter: Berater/in des/der SL, keine konkreten Pflichten, keine Verantwortlichkeiten Brandschutzbeauftragte/r: Unterstützungspflicht und Verantwortung Gefahrstoffbeauftragter: verantwortlich Letztverantwortlich: Schulleiter/in Oberletztverantwortlich: aber schwer zu packen 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Kennen eure SL ihre Pflichten ? ????????????????????? Überlastung vermeiden 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Manfred Triebe, GEW-Berlin 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Arbeitssicherheitsgesetz § 1 Grundsatz Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Diese sollen ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen. Damit soll erreicht werden, daß 1.die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Vorschriften den besonderen Betriebsverhält-nissen entsprechend angewandt werden, 2.gesicherte arbeitsmedizinische und sicherheitstech-nische Erkenntnisse zur Verbesserung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung verwirklicht werden können, 3.die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Maßnahmen einen möglichst hohen Wirkungsgrad erreichen. 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Arbeitssicherheitsgesetz § 6: Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit (FAsi) Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit (FAsi) haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen. 3 a. die Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen zu begehen und festgestellte Mängel dem Arbeitgeber oder der sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Person mitzuteilen, Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel vorzuschlagen und auf deren Durchführung hinzuwirken. 3 c. Ursachen von Arbeitsunfällen zu untersuchen, die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten und dem Arbeitgeber Maßnahmen zur Verhütung dieser Arbeitsunfälle vorzuschlagen. 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Arbeitssicherheitsgesetz § 3 Aufgaben der Betriebsärzte: Die Betriebsärzte haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen. 3 a. die Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen zu begehen und festgestellte Mängel dem Arbeitgeber oder der sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Person mitzuteilen, Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel vorzuschlagen und auf deren Durchführung hinzuwirken. 3 c. Ursachen von arbeitsbedingten Erkrankungen zu untersuchen, die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten und dem Arbeitgeber Maßnahmen zur Verhütung dieser Erkrankungen vorzuschlagen. 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Arbeitssicherheitsgesetz Betriebsärzte und FaSi = Berater des AG Bestellungsvarianten: - eigenes Personal - überbetrieblicher Dienst Betreuungszeiten: Gruppe 4 (Verwaltungen) = 0,2 Std. pro AN und Jahr (BA), 0,3 Std. pro AN und Jahr (FaSi) Aufgaben: Unterstützung AG, Begehung der Schulen, Arbeitsunfälle untersuchen (FaSi), Ursachen arb.bedingter Erkrankungen heruasfinden Teilnahmepflicht am ASA Jahresbericht vorlegen 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Manfred Triebe, GEW-Berlin Pause ? 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Manfred Triebe, GEW-Berlin 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Rechtliche Grundlagen (6) Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Definitionen: § 2 Begriffsbestimmungen: Arbeitsstätten sind: 1. Orte in Gebäuden oder im Freien, die sich auf dem Gelände eines Betriebes…befinden und diezur Nutzung für Arbeitsplätze vorgesehen sind. 2. andere Orte in Gebäuden oder im Freien, die sich auf dem Gelände eines Betriebes…befinden und zu denen die Beschäftigten im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben. Arbeitsstätte Pommern-OH ► 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Rechtliche Grundlagen (7) ArbStättV: Arbeitsplätze sind Bereiche von Arbeitsstätten, in denen sich Beschäftigte bei der von ihnen auszuübenden Tätigkeit regelmäßig über einen längeren Zeitraum oder im Verlauf der täglichen Arbeitszeit nicht nur kurzfristig aufhalten müssen. Arbeitsräume sind Die Räume, in denen Arbeitsplätze innerhalb von Gebäuden dauerhaft eingerichtet sind 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Rechtliche Grundlagen (8) ArbStättV: Zur Arbeitsstätte gehören auch: 1. Verkehrswege, Fluchtwege, Notausgänge 2. Lager-, Maschinen- und Nebenräume 3. Sanitärräume (Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume) 4. Pausen- und Bereitschaftsräume 5. Erste-Hilfe-Räume 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Rechtliche Grundlagen (9) § 3 Einrichten und Betrieben von Arbeitsstätten: Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten den Vorschriften dieser Verordnung einschließlich ihres Anhanges entsprechend so eingerichtet und betrieben werden, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen. § 4 Besondere Anforderungen an das Betrieben von Arbeitsstätten: Der Arbeitgeber hat die Arbeitsstätte instand zu halten und dafür zu sorgen, dass festgestellte Mängel unverzüglich beseitigt werden. Der A. hat dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten den hygienischen Erfordernissen entsprechend gereinigt werden. 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Manfred Triebe, GEW-Berlin Mittagspause 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Manfred Triebe, GEW-Berlin 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Schulbegehungen: Rechtsquellen für die Aufgaben der Akteure Schulleiter/in: § 13 ArbSchG, § 3 ff ArbStättV, ArbSchG FAsi: § 6, § 9 ASiG Betriebsarzt/ärztin: § 3, § 9 ASiG Personalrat: § 77, § 85 (1) Ziff. 7 u. 12 PersVG Vertrauensfrau/mann: SGB IX Sicherheitsbeauftragter: SGB Vertreter/in des Schulträgers: Bauordnung, ArbStättV, 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Manfred Triebe, GEW-Berlin Rechtslage (1): Durch die arbeitsteilig organisierte Pflichtenwahrnehmung im Schulbereich (innere und äußere Schulangelegenheiten) wird die grundsätzliche rechtliche Verantwortung des Arbeitgebers für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nicht berührt. Der Arbeitgeber bleibt stets neben den übrigen verantwortlichen Personen in der Pflicht, wie dies in § 13 ArbSchG ausdrücklich angeordnet ist. 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Manfred Triebe, GEW-Berlin Rechtslage (2): Die unverrückbare Verantwortung des Arbeitgebers/Dienstherrn ist sachgerecht und für eine effektive Durchsetzbarkeit des Arbeitsschutzrechtes unabdingbar. Ansprüche auf „Fürsorge“ bestehen aufgrund des Beschäftigungsverhältnisses nach §§ 618 BGB bzw. 79 BGB lediglich gegenüber dem Land. Bei einer „Verantwortungsbefreiung“ würde den Beschäftigten und dem Personalrat als kollektiver Interessenvertretung der Schuldner der elementaren Pflichten aus dem Beschäftigungsverhältnis abhanden kommen, was den eindeutigen gesetzlichen Regelungen von §§ 618 und 79 BGB widerspräche. Die Organisationspflicht des Arbeitgebers fokussiert sich vor diesem Hintergrund auf das Ziel, zu gewährleisten, dass der Schulträger im Rahmen seiner Zuständigkeit das Arbeitsschutzrecht zutreffend anwendet und umsetzt. Prof. Kohte, Uni Halle 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Manfred Triebe, GEW-Berlin Schulbegehungen Teilnehmer/innen: Schulleiter/in (Arbeitgebervertreter) Ggf. koordinierende Erzieher/in Hausmeister/in Fachkraft für Arbeitssicherheit Betriebsärztin Personalrat Vertrauensperson der Schwerbehinderten Sicherheitsbeauftragte/r Vertreter/in des Schulträgers Ggf. externer Experte 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Manfred Triebe, GEW-Berlin Schulbegehungen Aspekte: Betriebsbegehung nach ASiG Betriebsbegehung im Zusammenhang mit Gefährdungsbeurteilung Begehung nach einem Unfall Brandsicherheitsschau Messung/Untersuchung 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Manfred Triebe, GEW-Berlin Schulbegehung Was wird für die Begehung gebraucht? Protokolle früherer Begehungen Unfallberichte Checklisten Fotoapparat Massband Ggf. Messgeräte (Luxmesser, Schallpegelmesser, Thermometer etc.) Worauf ist zu achten? Unfallquellen Fluchtwege Brandlasten Rettungspläne Erste Hilfe Gesundheitsgefahren Einhaltung von UVV Einhaltung von Prüffristen Weiteres je nach Begehungsaspekt 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Schulbegehungen: unterschiedliche Interessen Schulleiter/in: geregelter Unterrichtsbetrieb, Umsetzung der Lehrpläne, Ruf der Schule… FAsi: Erfüllung des gesetzlichen Auftrages, Gesundheit der Beschäftigten Betriebsarzt/ärztin: Erfüllung des gesetzlichen Auftrages, Gesundheit der Beschäftigten Personalrat: Vertretung der Interessen der Kolleginnen u. Kollegen Vertrauensfrau/mann Sb: Verringerung der Belastung der Schwerbehinderten, gesundheitsförderliche Arbeitsbedingungen Sicherheitsbeauftragter: Beratung des/der Schulleiters/leiterin Vertreter des Schulträgers: Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben vor dem Hintergrund der BA-Beschlüsse, Kostenminimierung 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Manfred Triebe, GEW-Berlin 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Manfred Triebe, GEW-Berlin 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Schulbegehungen: psychische Belastungen/Lärm 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Schulbegehungen: akustische Sanierung 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Schulbegehungen: Nachhallzeit 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Schulbegehungen:Schalllenkung 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Manfred Triebe, GEW-Berlin 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Schulbegehungen: Bildschirmarbeitsplätze 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Schulbegehungen: Bildschirmarbeitsplätze 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Schulbegehungen: Bildschirmarbeitsplätze 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Schulbegehungen: Bildschirmarbeitsplätze 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Schulbegehungen: Bildschirmarbeitsplätze 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Manfred Triebe, GEW-Berlin 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Schulbegehungen: allgemeine Unfallgefahren Dienst ist Dienst und Schnaps ist Schnaps 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Schulbegehungen: allgemeine Unfallgefahren Frau Müllers schwerster Fall 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Schulbegehungen: allgemeine Unfallgefahren Hochspannung im Feuchtgebiet 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Schulbegehunge: allgemeine Unfallgefahren Kennen sie den ? 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Schulbegehunge: allgemeine Unfallgefahren Ein Zug ins Jenseits 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Manfred Triebe, GEW-Berlin 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Schulbegehungen: Lehrerzimmer 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Schulbegehungen: Lehrerzimmer Was stimmt hier nicht ? 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Manfred Triebe, GEW-Berlin 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Schulbegehungen: bauliche Mängel 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Schulbegehungen: bauliche Mängel 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Manfred Triebe, GEW-Berlin 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Schulbegehungen: elektrische Sicherheit 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Schulbegehungen: elektrische Sicherheit 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Schulbegehungen: elektrische Sicherheit 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Manfred Triebe, GEW-Berlin 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Schulbegehungen: Leitern und Tritte 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Schulbegehungen: Erste Hilfe 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Schulbegehungen: Notausgang 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Schulbegehungen: Reinigung/Hygiene 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Schulbegehungen: Reinigung/Hygiene 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Schulbegehungen: Reinigung/Hygiene 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Schulbegehungen: Reinigung/Hygiene 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Manfred Triebe, GEW-Berlin 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Schulbegehungen: psychische Belastungen 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Schulbegehungen: psychische Belas-tungen 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Schulbegehungen: psychische Belastungen durch fehlende Unterstützung? 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

COPSOQ/FAS Zugangsmöglichkeiten: www.test-schule-copsoq.de Start 999999 Dienststellennummer: 2008 Passwort: 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Manfred Triebe, GEW-Berlin 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Stress/Strain = Belastung/Beanspruchung Stress (Herkunft): Ingenieurstechnik = Bezeichnung für objektiv messbare Belastungen von Bauteilen (z.B. Brücken) Strain (Herkunft): Ingenieurstechnik = Bezeichnung für am Material objektiv messbare Beanspruchung (z.B. Durchbiegung eines Brettes) 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Stressreaktion: Angriffs-/Fluchtbereitschaft 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Stressreaktion: Angriffs-/Fluchtbereitschaft 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Manfred Triebe, GEW-Berlin Stressreaktion: Angriffs-/Fluchtbereitschaft Ziel: Sicherung des Überlebens Aktivierung: Erhöhte Herzschlagrate zur besseren Sauerstoffversorgung Steigender Blutdruck Erhöhung der Blutgerinnung (mögl. Verletzungen) Beschleunigung und Verflachung der Atmung Erhöhung der Cholesterinproduktion (mehr Zucker für Energiegewinnung) Spannungssteigerung in der Muskulatur, stärkere Durchblutung Verspannung bestimmter Muskelgruppen als Schutz vor Verletzung 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Manfred Triebe, GEW-Berlin Stressreaktion: Angriffs-/Fluchtbereitschaft Ziel: Sicherung des Überlebens Reduzierung: Drosselung des Verdauungssystems Immunabwehr Sexualfunktionen Differenziertes Denken Durchblutung der Haut (Minimierung von Verletzungsschäden) 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Manfred Triebe, GEW-Berlin Stressreaktion 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Manfred Triebe, GEW-Berlin Arten von Stress „Guter Stress“ (Eustress) = Herausforderungssituation, für die sich eine Lösung finden läßt „Disstress“ (uncontrolable stress) = Herausforderungssituationen, die sich – auch bei Anspannung aller Kräfte – nicht entspannen oder lösen lassen 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Stress als Gesundheitsrisiko Physische Effekte von (Dauer) stress: Erhöhter Puls, Bluthoch-druck, Herzstolpern Gefäßverengung, Kopf-schmerzen, Sehstörungen Atemprobleme Muskel- u.Gelenkschmerzen Störungen der Verdauung, Appetitmangel, Magen-schmerzen Gestörte Sexualfunktionen Psychische Folgen von (Dauer) stress: Angst und Irritationen Konzentrations- und Gedächtnisstörungen Chronische Besorgtheit Panikattacken Beeinträchtigung des Denkens, Gedankenflucht, Gedankenflut Schlafstörungen (z.B. morgendliches Früherwachen) 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Neurobiologie und Beziehungsgestaltung Nicht lösbare Beziehungsstörungen aktivieren neuro-biologische Stress-Systeme Anhaltende Störungen zwischenmenschlicher Beziehungen aktivieren Stress-Gene Soziale Unterstützung reduziert die Aktivierung von Stress-Genen Die biologische Stressantwort auf Beziehungsstörungen ist unabhängig vom Willen, von Gedanken oder vom Wissen. Nach Prof. Bauer, Freiburg 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Manfred Triebe, GEW-Berlin Stressbeispiele 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Manfred Triebe, GEW-Berlin Stressbeispiele 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Manfred Triebe, GEW-Berlin Stressbeispiele 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Stress und Strain (Belastung und Beanspruchung) 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Manfred Triebe, GEW-Berlin 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Manfred Triebe, GEW-Berlin Unfallanzeigen Ein Arbeits/Dienstunfall ist nach der Definition der Unfallkassen und des § 31 Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) „ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares, einen Körperschaden verursachendes Ereignis, das in Ausübung oder infolge der Arbeit/des Dienstes eingetreten ist.“ 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Manfred Triebe, GEW-Berlin Unfallschilderungen Durch das zeitlich außergewöhnliche Geräusch einer Wasserspülung im Toilettenbereich wollte ich die Ursache feststellen. Wegen fehlender Leuchtmittel stolperte ich im dunklen Toilettenraum über den Kunststoffbehälter für Abfallpapier und stürzte zu Boden. 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Manfred Triebe, GEW-Berlin Unfallschilderungen Beim Verlassen der Schulbücherei fiel die schwere, feuerhemmende Tür infolge starken Zuges zu und traf Frau Tranig an die Stirn. Eine Abwehrbewegung war nach ihren Angaben nicht möglich, weil sie mit beiden Armen einen Stapel Bücher trug. 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Manfred Triebe, GEW-Berlin Unfallschilderungen Beim Schneiden von Leisten aus einer 150 mm breiten, 30 mm dicken und ca. 900 mm langen Buchenholzbohle verklemmte sich ein Leistenstück zwischen Sägeblatt und Tisch. Beim Versuch, es zu entfernen geriet Herr Linkisch mit dem Daumen der rechten Hand an das Sägeblatt. 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Manfred Triebe, GEW-Berlin Unfallschilderungen Beim Aufstellen des Ständerwerkes für Gipskartonwände fiel eine an der Decke befestigte Leichtmetallschiene herunter. Da ich die Schiene zu spät beim Herunterfallen bemerkte verursachte sie eine Platzwunde an der Stirn, die im Krankenhaus behandelt wurde 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Manfred Triebe, GEW-Berlin Unfallschilderungen Beim Einrichten und Schmücken des Klassenraumes für die Erstklässler mußte ich Aktenordner, Hefte, Unterrichtsmaterial, Anschauungsmaterial, Spiele usw. tragen und in die Schränke einräumen. Durch das viele Bücken und Tragen bekam ich spontan starke Rückenschmerzen. Danach habe ich die Arbeit abgebrochen und einen Orthopäden aufgesucht. 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Pause ! Und vielen Dank für die Mühe, die ich Ihnen euch bisher gemacht habe 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Manfred Triebe, GEW-Berlin Vielen Dank für die Mühe, die ich euch heute gemacht habe und immer daran denken: 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin

Manfred Triebe, GEW-Berlin 17.09.2018 Manfred Triebe, GEW-Berlin