Umsetzung des Bildungsreformpakets

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 Präsentation transkript:

Umsetzung des Bildungsreformpakets LSI HR Dr. Axel ZAFOSCHNIG Autonomiebeauftragter Umsetzung des Bildungsreformpakets Information Herbst 2017 iStock / dolgachov COOL Multiplikator/innen-Tagung am 06. November 2017, Aigen im Mühlkreis

Orientierung Die Info zum Bildungsreformpaket Herbst 2017 1. Vision & Ziele des Bildungsreformpakets 2. Die Verantwortung der autonomen Schule 3. Inkrafttreten wichtiger Maßnahmen 4. Maßnahmen im BMB und weiterer Prozess 5. Exkurs: Neue Freiräume in der Pädagogik

1. Unsere Vision Junge selbstbestimmte Menschen Junge selbstbestimmte Menschen sehen ihre Perspektiven. Sie nutzen ihre Chancen und blicken dem weiteren Leben erwartungsvoll, neugierig und positiv entgegen. Sie wissen, dass sie ihr privates und berufliches Leben meistern können. Als aktive Mitglieder der Gesellschaft übernehmen sie Verantwortung. Sie wissen um die Bedeutung von Mitbestimmung und Mitgestaltung an ihr.

1. Unser Ziel Schule fördert junge selbstbestimmte Menschen Die Schule unterstützt Schülerinnen und Schüler ihren individuell besten Bildungsweg hinzu jungen selbstbestimmten Menschen unabhängig von sozialer Herkunft Geschlecht Sprache ethnischer / kultureller Herkunft Religionszugehörigkeit und Beeinträchtigung zu beschreiten. erkennen Zusammen-hänge erkennen die Bedeutung von lebenslangem Lernen verfügen über Reflexions- und Kritikfähigkeit haben eine wertschätzende Grundhaltung ggü. sich und anderen agieren eigen-verantwortlich sind offen für Veränderungen Junge selbstbestimmte Menschen

2. Die Verantwortung der autonomen Schule Proaktive, eigenständige Gestaltung… Die Schulen erarbeiten selbstverantwortlich und eigenständig ein pädagogisches Konzept und entwickeln sich weiter, um den Bedürfnissen der SchülerInnen, der Ausbildung & den Stärken der PädagogInnen den Besonderheiten der der Region gerecht zu werden.

2. Die Verantwortung der autonomen Schule …die Wirkung zeigt Proaktive, eigenständige Gestaltung… Die Schulleitung kennt ihre Rolle und nimmt ihre Verantwortung am Standort wahr. Am Standort von PädagogInnen gemeinsam gestaltetes maßgeschneidertes Konzept zur Unterrichtsgestaltung. Individuelle Talente der SchülerInnen werden erkannt und gefördert. PädagogInnen überlegen gemeinsam, wie Leistungen und Chancen der SchülerInnen verbessert werden können. Unterricht baut auf einer funktionierenden Beziehungsebene auf. SchülerInnen haben Lust auf Lernen in ihrem individuellen Tempo. …die Wirkung zeigt: Die autonome Schule wird an dem Erfolg beurteilt, den sie unter Nutzung der Freiräume erzielt. Der Erfolg wird an dem Bildungserfolg ihrer SchülerInnen (z.B.: Bildungsstandards, standardisierte Reife- und Diplomprüfung) gemessen.

Junge selbstbestimmte Menschen 2. Die Verantwortung der autonomen Schule Die gelebte Autonomie wird sichtbar durch… Unterrichtsorganisation: Nutzung der flexibilisierten Unterrichtszeit (Stundenblockungen, Öffnung der 50 Minuten Einheiten) Liberal festgelegte Öffnungszeiten (Vorverlegung des Unterrichtsbeginnes) Bildung von Gruppen nach inhaltlichen und fachlichen Gesichtspunkten (klassen-, jahrgangs-, fächerübergreifend, fächerverbindend, projektorientiert) Organisationsentwicklung: Erarbeitung eines pädagogischen Konzepts (Evaluation & Standortbestimmung, Ableitung von Zielen, Gestaltung der Unterrichtsorganisation, …) Professionelle Kommunikation (Abstimmung aller PädagogInnen einer Klasse / in Fächern, mit den Schulpartnern und anderen Akteuren) 3. Nutzenstiftende Kooperation z.B. mit (über)regionalen / internationalen (außer)schulischen Partnern Junge selbstbestimmte Menschen Personalauswahl und -entwicklung: Professionelle Personalauswahl- verfahren (Ausschreibungen, strukturierte Auswahlgespräche, geplante Induktionsphase) Gelebte Personalentwicklung an Schulen: (Entwicklungsgespräche, Unterrichtsplanung entlang von Stärken & Potenziale der Lehrkräfte) Fortbildung als Personalentwicklungsinstrument (Gezielte Bedarfsmeldungen direkt an PHs zur Organisation maßgeschneiderter Kurse & Workshops) Individualisierte Unterrichtsentwicklung: Einsatz von Diagnoseinstrumenten (Sprachkompetenzdiagnose, Lernfortschrittsgespräche, …) Einsatz erweiterter Unterrichtsformen (Projekt- unterricht, offene Lernformen, Freiarbeit, Technologieeinsatz, Peer-Learning, vernetzte aufeinander abgestimmte Inhalte Kompetenzorientierte Leistungsbeurteilung (alt. Leistungsbeschreibung, …)

3. Inkraft-Treten wichtiger Maßnahmen Wann erreicht die Schulen welche Maßnahme? Jänner 2018 September 2018 Jänner 2019 ab 2020 Neues Auswahlverfahren Lehrpersonen (Umsetzung Bundesschulen) Schulautonome Klassen und Gruppengrößen Schulautonome Schulzeitbestimmungen Flexibilisierung der 50-Minuten-Einheit Ermöglichung der Einrichtung von Clustern Neuregelung SPF Verfahren Schaffung der Bildungsdirektionen Besetzung der Schulaufsicht durch die Bildungsdirektion (Umsetzung Pflichtschulen) Neues Verfahren SchulleiterInnen-bestellung Modellregionen ab 1.9.2020 Neue Struktur Schulaufsicht 1.9.2020

4. Maßnahmen im BMB und weiterer Prozess Umsetzung Schulautonomie Aktivierung und Vernetzung: Entwicklung eines gemeinsamen Konzepts zur Umsetzung der Schulautonomie im APS, AHS und BBS-Bereich welches PädagogInnen den Sinn in der Beschäftigung mit den neuen Freiräumen erkennen lässt und zur Anwendung der Möglichkeiten der neuen Schulautonomie aktiviert. Clusterbildung: Entwicklung eines Begleitkonzepts, das sicherstellt, dass die Clusterbildung professionell von den pädagogischen Hochschulen begleitet wird. Führungskräfteauswahl und -entwicklung: Entwicklung eines einheitlichen Verfahrens zur Auswahl von Schulleitungen, Erarbeitung eines Schulleitungsprofils über alle Schularten, Entwicklung des Hochschullehrgangs zur Ausbildung von DirektorInnen. Auswahl und Entwicklung der Lehrkräfte: Ausrichtung des Fort- und Weiterbildungsangebotes der Pädagogischen Hochschulen auf die Anforderungen der Schulentwicklung, Einführung eines berufsbegleitenden FWB-Portfolios zur Dokumentation und Professionalisierung. Adaptierung einzelner betroffener Kurse mit den durch die Bildungsreform erweiterten Möglichkeiten (z.B. in der Unterrichtsgestaltung).

4. Maßnahmen im BMB und weiterer Prozess Entwicklung Schulverwaltung Weiterentwicklung der Schulaufsicht: Entwicklung einer neuen Struktur und eines neuen Aufgabenprofils der Schulaufsicht. Die Neuorganisation betrifft folgende Bereiche: Aufgaben, Struktur, Qualifizierung, Auswahlverfahren. ARGE Schulaufsicht/VÖLSI haben einen Vorschlag für Aufgaben und Struktur erarbeitet. Unter Nutzung der Erkenntnisse wird im BMB ein Aufgabenprofil und die künftige Struktur bis Ende des Jahres festgelegt. Sobald Entscheidungen getroffen sind, wird die Schulaufsicht unmittelbar informiert. Weiterentwicklung Qualitätsmanagement: Weiterentwicklung der Qualitätsmanagementinstrumente entlang der erweiterten Verantwortung der Schulen. Bildungsmonitoring: Entwicklung eines standardisierten, datengestützten Informationssystems auf allen Schulebenen Bildungsdirektionen: Erarbeitung der Struktur und Organisation der neuen Bund- Länder Behörde.

4. Maßnahmen im BMB und weiterer Prozess Wo gibt es weitere Infos? Aktueller Umsetzungsstand bei LSI-Tagungen Bei wesentlichen Ergebnissen auch unmittelbar schriftlich an alle Schulaufsichts- beamte Ab Dez 17: Autonomieblog www.schulautonomie.at Allgemeine Infos unter www.bmb.gv.at /schulen/autonomie

5. Exkurs: Neue Freiräume in der Pädagogik Unterrichtsbeginn § 3 Schulzeitgesetz Autonome Möglichkeiten Wer kann initiieren? Was muss berücksichtigt werden? Stimmrecht Schulleitung Vorverlegung des Unterrichtsbeginnes auf frühestens 7.00 Uhr Schulforum bzw. Schulgemeinschafts-ausschuss Rücksicht auf Fahrschüler oder andere wichtige Gründe, die durch die Stundenplangestaltung nicht beseitigt werden können Schulleitung hat in genannten Gremien Stimmrecht Vorverlegung des Unterrichtsbeginnes auf vor 7.00 Uhr oder Ende des Unterrichts nach 19 Uhr an allen oder einzelnen Schultagen (betrifft berufsbildende mittlere und höhere Schulen) Schulgemeinschafts-ausschuss im Hinblick auf pädagogische Erfordernisse (zB praktischer Unterricht, Projekte, Projektunterricht) Schulleitung hat Stimmrecht Soll der Unterricht nicht vor 8.00 Uhr beginnen, legt dies wie bisher allein der Schulleiter oder die Schulleiterin fest.

Beaufsichtigung § 3 Schulzeitgesetz 5. Exkurs: Neue Freiräume in der Pädagogik Beaufsichtigung § 3 Schulzeitgesetz Autonome Möglichkeit Wer kann initiieren? Welche Gründe müssen vorliegen? Beaufsichtigung von Schülerinnen und Schülern in der Schule durch geeignete Personen (gemäß § 44a des Schulunterrichtsgesetzes) vor Beginn des Unterrichts und nach dem Ende des Unterrichts sowie an den gemäß § 2 Abs. 5 schulfrei erklärten Tagen Schulleitung berufliche Erfordernisse der Erziehungsberechtigten und nach infrastrukturellen Gegebenheiten Geeignete Personen sind: private Personen wie Eltern und andere Begleitpersonen, die insbesondere bei Schulveranstaltungen und anderen schulischen Veranstaltungen die Schülerinnen und Schüler beaufsichtigen, sofern es pädagogisch oder organisatorisch zweckmäßig und zur Gewährleistung der Sicherheit für die Schülerinnen und Schüler erforderlich ist. 13

5. Exkurs: Neue Freiräume in der Pädagogik 50-Minuten Einheit § 4 Schulzeitgesetz, § 9 Schulunterrichtsgesetz Autonome Möglichkeit Wer kann initiieren? Bedingungen? Öffnung der 50-Minuten Einheit (Kürzung oder Verlängerung) für einzelne oder alle Unterrichtsgegenstände an einzelnen oder allen Unterrichtstagen unter Beachtung der lehrplanmäßig vorgesehenen Wochenstundenzahl in den einzelnen Unterrichtsgegenständen Schulleitung Gründe der pädagogischen Zweckmäßigkeit oder organisatorische Gründe Anzahl der Unterrichtseinheiten je Unterrichtswoche für SchülerInnen sowie für Lehrpersonen dürfen nicht erhöht werden. Über die Unterrichtswoche hinausgehende Blockungen bleiben davon unberührt. 14 14

5. Exkurs: Neue Freiräume in der Pädagogik Klassen- und Gruppenorganisation § 8a SchulorganisationsG Autonome Möglichkeiten Wer kann initiieren? Bedingungen Festlegung Mindestanzahl von Anmeldungen ab der ein alternativer Pflichtgegenstand, Freigegenstand, unverbindliche Übung zu führen ist; Festlegung Mindestanzahl an Schülerinnen und Schülern ab der Förderunterricht abzuhalten ist; Festlegung unter welchen Voraussetzungen Klassen und Schülergruppen zu bilden sind; Festlegung unter welchen Voraussetzungen in leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen an Berufsschulen und Polytechnischen Schulen Schülergruppen im Hinblick auf die Leistungsgruppen zu führen sind; Festlegung bei welcher Mindestzahl von zum Betreuungsteil angemeldeten Schülerinnen und Schülern an ganztägigen Schulformen Gruppen zu bilden sind; und bei welcher Mindestzahl von Schülerinnen und Schülern mit mangelnder Kenntnis der Unterrichtssprache Sprachstartgruppen und Sprachförderkurse zu führen sind Es können Schülerinnen und Schüler mehrerer Klassen einer oder mehrerer Schulen zur Erreichung der Mindestzahl zusammengefasst werden. Schulleitung unter Zustimmung des Schulforums/SGA/Schulclusterbeirats Bedachtnahme auf die Erfordernisse der Pädagogik und der Sicherheit, auf den Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler, auf die räumlichen Möglichkeiten, auf die mögliche Belastung der Lehrpersonen sowie auf die der Schule zugeteilten Personalressourcen 15 15

5. Exkurs: Neue Freiräume in der Pädagogik Lehrplanautonomie § 6 Schulorganisationsgesetz Autonome Möglichkeit Wer kann initiieren? Bedingungen Durch die Lehrplanverordnungen werden die einzelnen Schulen ermächtigt, in einem vorzugebenden Rahmen Lehrplanbestimmungen nach den örtlichen Erfordernissen sowie im Rahmen von Schulkooperationen zu erlassen (schulautonome Lehrplanbestimmungen). FBM erlässt Lehrpläne (Bildungsdirektionen sind vor Erlassung zu hören) Unter Bedachtnahme auf die Bildungsaufgabe der einzelnen Schularten (Schulformen, Fachrichtungen), auf die mit deren erfolgreichen Abschluss verbundenen Berechtigungen sowie auf die Erhaltung der Übertrittsmöglichkeiten im Rahmen derselben Schulart vertretbar ist. Zeitlich befristete Übergangslehrpläne/Lehrplanabweichungen (einzelne Standorte berufsbildender Schulen). zur Entwicklung neuer Lehrplaninhalte, insbesondere im Hinblick auf den aktuellen Stand der Wissenschaft und die Zeitgemäßheit der Ausbildung, sowie zur Verbesserung didaktischer und methodischer Arbeitsformen 16 16 16

Die Bildungsreform Gemeinsam Großes umsetzen Eine Information des Bundesministeriums für Bildung Minoritenplatz 5, 1010 Wien September 2017