Sektorale Produktivitätsvorgabe „X Generell“

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Sektorale Produktivitätsvorgabe „X Generell“ © 2011 BDEW Sektorale Produktivitätsvorgabe „X Generell“ Fakten und Argumente Stand: 10. März 2017

X Generell im System der Anreizregulierung © 2011 BDEW X Generell im System der Anreizregulierung Anreizregulierung Budgetprinzip: Entkopplung der Erlöse von Kosten für Regulierungsperiode Erlösobergrenze (EOG) berücksichtigt Kosten im Basisjahr, individuelle Effizienzvorgabe, …, Inflationsausgleich und sektorale Produktivitätsvorgabe „X Generell“ (VPI – PF). X Generell Basisjahr-Kosten werden auf das Planjahr „inflationiert“ K0*(VPI-PF). Ziel: Anstieg Beschaffungspreise und technologischen Fortschritt einplanen. X Generell (PF) soll gesamtwirtschaftliche Inflationsrate (VPI) auf netzwirtschaftliche Entwicklung korrigieren. Jan Kiskemper 10.03.2017

© 2011 BDEW X Generell Grundlagen Verbraucherpreisindex (VPI) bildet Preissteigerungsrate der Haushalte ab und berücksichtigt implizit gesamtwirtschaftlichen Produktivitätsfortschritt. X Generell (+ oder -) notwendig zur Anpassung des VPI auf Netzwirtschaft. Ermittlung X Generell gemäß § 9 (1) ARegV: „Der generelle sektorale Produktivitätsfaktor wird ermittelt aus der Abweichung des netzwirtschaftlichen Produktivitätsfortschritts vom gesamtwirtschaftlichen Produktivitätsfortschritt und der gesamtwirtschaftlichen Einstandspreisentwicklung von der netzwirtschaftlichen Einstandspreisentwicklung.“ Höhe X Generell gemäß § 9 (2) ARegV: 1. Regulierungsperiode: 1,25 %/a 2. Regulierungsperiode: 1,5 %/a ab 3. Regulierungsperiode: Festlegung durch BNetzA für gesamte Periode VPI jährlich angepasst auf Destatis-Wert für vorletztes Jahr (t-2) z.B. EOG 2018 Inflationsrate aus 2016: 0,5 % Preisanstieg zu 2015 Jan Kiskemper 10.03.2017

Wie wirkt der X Generell? © 2011 BDEW Wie wirkt der X Generell? 1. Regulierungsperiode Strom Basisjahr 2006 2. Regulierungsperiode Strom Basisjahr 2011 2018: X Generell 1,5 %/a und niedrige Inflation (0,5 %/a 2016 zu 2015). „Erlaubte“ Kosten 2018 < Niveau 2011 (-2,54 %), bei 100 % Effizienz. Echter Preisanstieg (z.B. Löhne) kann nicht weiter gegeben werden. Kosten senken (z.B. Personalabbau) oder Ergebnisverschlechterung Jan Kiskemper 10.03.2017

WIK-Gutachten für BNetzA 3 methodische Ansätze © 2013 BDEW WIK-Gutachten für BNetzA 3 methodische Ansätze 10.03.2017 Alle 3 WIK-Ansätze können nicht den sektoralen Produktivitätsfortschritt direkt und unverzerrt messen. Berechnungen verzerrt durch Datenprobleme, regulatorische Einflüsse, Sondereffekte oder methodische Schwächen. z.B. Absenkung des EK-Zins erhöht sachwidrig X Generell! Erreichbarkeit und Übertreffbarkeit des X Generell kann sichergestellt werden durch regulatorische Vorsicht und Bestabrechnung aus mehreren Methoden/Datenbasen. Jan Kiskemper 10.03.2017

Oxera-Gutachten für BDEW Oxera hat anhand öffentlich verfügbarer Daten X Generell analysiert. Ergebnisse schwanken um Null, Streuung abhängig von Betrachtungszeitraum. Festlegung des X Generell auf einen sich von Null signifikant unterscheidenden Wert robust nicht begründbar Derzeitiger X Generell von 1,5 % ist zu hoch! Jan Kiskemper 10.03.2017

Festlegung X Generell BDEW-Anforderungen X Generell muss robust, plausibel und transparent ermittelt werden. Schwächen der Methoden oder der Daten dürfen nicht nachteilig für Netzbetreiber sein. Erreichbarkeit und Übertreffbarkeit ist für alle Netzbetreiber sicherzustellen. Bestabrechnung aus mehreren Methoden! X Generell muss sachgerecht die Entwicklung der Netzkosten prognostizieren und darf nicht zu einer Rückkopplung regulatorischer Einflüsse (z.B. EK-Zins) führen. Bereinigung regulatorischer/sachfremder Verzerrungen! Gesamtwirkung ist in Verbindung mit Inflationsrate zu beurteilen. Ein zu hoher X Generell verhindert Weitergabe steigender Beschaffungskosten und führt zu zusätzlichen Kostensenkungsvorgaben sowie Ergebniseinbußen. Energiepolitische Anforderungen an Netzbetreiber limitieren Produktivitätspotentiale und müssen zusätzlich Berücksichtigung finden. Jan Kiskemper 10.03.2017

Festlegung X Generell Weitere Schritte © 2011 BDEW Festlegung X Generell Weitere Schritte 16.12.2016: BNetzA veröffentlicht WIK-Methodengutachten 16.01.2017: BNetzA-Marktkonsultation 06.02.2017: BDEW-Stellungnahme + Oxera-Gutachten 03.2017: BNetzA-Konsultation zur Datennacherhebung Gas 06.2017: BNetzA-Datennacherhebung Gas 08/09.2017: WIK-Berechnungen 10.2017: BNetzA-Konsultation Gas 11.2017: BNetzA-Festlegung Gas 2018: WIK-Berechnungen + BNetzA-Festlegungsverfahren Strom Jan Kiskemper 10.03.2017

© 2011 BDEW

Geschäftsbereich Energienetze, Regulierung und Mobilität © 2013 BDEW 10.03.2017 Jan Kiskemper Geschäftsbereich Energienetze, Regulierung und Mobilität 1132 jan.kiskemper@bdew.de