Verbot der Folter Federal Ministry for Foreign Affairs of Austria

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 Präsentation transkript:

Verbot der Folter Federal Ministry for Foreign Affairs of Austria © 2017

Verbot der Folter Rechtsgrundlagen “Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden. ” Artikel 5 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte 1948 “Insbesondere darf niemand ohne seine freiwillige Zustimmung medizinischen oder wissenschaftlichen Versuchen unterworfen werden.” Artikel 7 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte 1976 © 2017

Verbot der Folter - Definition Weiterentwicklung des Folterverbotes in der UN-Konvention gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (UN-CAT), angenommen 1984, in Kraft getreten 1987 Laut Artikel 1 bezeichnet Folter „jede Handlung, durch die einer Person vorsätzlich große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden, zum Beispiel um von ihr oder einem Dritten eine Aussage oder ein Geständnis zu erlangen, um sie für eine tatsächlich oder mutmaßlich von ihr oder einem Dritten begangene Tat zu bestrafen oder um sie oder einen Dritten einzuschüchtern oder zu nötigen, oder aus einem anderen, auf irgendeiner Art von Diskriminierung beruhenden Grund, wenn diese Schmerzen oder Leiden von einem Angehörigen des öffentlichen Dienstes oder einer anderen in amtlicher Eigenschaft handelnden Person, auf deren Veranlassung oder mit deren ausdrücklichem oder stillschweigendem Einverständnis verursacht werden. Der Ausdruck umfasst nicht Schmerzen oder Leiden, die sich lediglich aus gesetzlich zulässigen Sanktionen ergeben, dazu gehören oder damit verbunden sind.“ © 2017

Folterverbot Definitionselemente Verbot der Folter Ein vorsätzlicher Akt, der schweres physisches oder psychisches Leiden verursacht, der auf einen bestimmten Zweck gerichtet ist, von einer/m Angehörigen des öffentlichen Dienstes, oder einer Person, die in amtlicher Funktion handelt, vorgenommen wurde. => Ausgenommen sind in Art. 1 UNCAT gesetzlich zulässige Strafen – Problem Todesstrafe, Körperstrafen (Auspeitschen) nach der Scharia © 2017

Foltermethoden Verbot der Folter Physische Folter: verursacht extreme Schmerzen und exzessives Leid, führt zu Verstümmelungen, Verunstaltungen oder dauerhaften Verletzungen oder auch zum Tod Psychische Folter: inkludiert Entzugs- und Erschöpfungstechniken, Einzelhaft, Zwangs- und Einschüchterungstechniken All diese Methoden repräsentieren einen schweren Angriff auf die menschliche Würde wie auch eine Verletzung von Menschenrechten. © 2009

Zur Machterhaltung und Machtausübung gegenüber politischen GegnerInnen Motive für Folter Verbot der Folter Zur Machterhaltung und Machtausübung gegenüber politischen GegnerInnen Werkzeug politischer Unterwerfung und Unterdrückung Um eine Strafe auszuüben Zur Ausübung von Rache Um Information zu erhalten und ein Geständnis zu erzwingen ... viele mehr © 2009

Folterverbot - absolut Folter und Misshandlung sind eine direkte Bedrohung für die Sicherheit jeder einzelnen Person oder Gruppe von Personen. Das Verbot der Folter ist ein absolutes – ist nach der EMRK notstandsfest! Es ist ein nicht-derogierbares Recht gemäß Art. 4 des IPBPR. Folter kann nie gerechtfertigt sein – unter keinen Umständen! Mordfall Jakob von Metzler (Gäfgen) der Fall Daschner (Androhung unmittelbaren Zwanges – übergesetzlicher Notstand? © 2017

Durchsetzung und Überwachung Verbot der Folter Durchsetzung und Überwachung benötigen … einen effektiven rechtlichen Rahmen funktionierende Kontrollmechanismen fortlaufendes Training für die beteiligten Personen Internationale Überwachungsorgane: Menschenrechtsausschuss basiert auf Art IPBPR UN-Antifolterkomitee basiert auf Art 17 UNCAT UN-Sonderberichterstatter für Folter © 2009

Monitoring: UN-Antifolterkomitee Verbot der Folter UN CAT eingerichtet gem. Art 17 des Übereinkommens gegen Folter begann seine Arbeit 1998 erhält und prüft Staatenberichte prüft – abhängig von der Zustimmung des betroffenen Staates – Individualbeschwerden oder zwischenstaatliche Beschwerden Nachprüfende Kontrolle © 2009

Monitoring: UN-Sonderberichterstatter für Folter Verbot der Folter UN Sonderberichterstatter für Folter errichtet mit der Resolution 1965/33 universeller Ansatz Erhält und übermittelt Mitteilungen von dringenden Anfragen und Anschuldigungen an Regierungen unternimmt Fact-Finding-Missionen in Länder, die beschuldigt werden, Folter auszuüben legt einen jährlichen Bericht zu seiner Arbeit vor Abhängig von Kooperation der Staaten © 2009

Folterverhütung durch präventive Kontrollverfahren Verbot der Folter Europäischen Übereinkommen für die Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe ECPT 1987 Komitee des Europarats für die Verhütung von Folter - CPT Präventives Monitoring begann 1989 – heute in allen Mitgliedstaaten des ER multidisziplinäres Team: ÄrztInnen, JuristInnen, ExpertInnen führt periodische Besuche in den Vertragsstaaten durch, aber auch Ad-hoc-Besuche begutachtet Gefängnisse, Polizeistationen, psychiatrische Anstalten, Erziehungs- und Pflegeheime Berichte bleiben bis zur Einwilligung der Veröffentlichung durch die Staaten vertraulich, außer die Staaten kooperieren nicht (“public statements” – öffentliche Erklärungen) © 2009

Weitere präventive Kontrollverfahren OPCAT: Zusatzprotokoll zum UN-Übereinkommen gegen Folter aus dem Jahr 2002 führt ein präventives universelles und periodisches Besuchssystem von Einrichtungen, in welchen Personen die Freiheit entzogen wird ein durch 1. ein internationals Expertenkomitee – SPT 2. einen nationalen präventiven Mechanismus – NPM 2 Säulen – nun 3 Ebenen des präventiven Monitoring SPT – CPT - NPM © 2017

… zur Verhütung von Folter und unmenschlicher Behandlung können sein … Good Practices Verbot der Folter … zur Verhütung von Folter und unmenschlicher Behandlung können sein … aktive Basisarbeit: Aktionskampagnen, Bewusstseins-bildung, Bildungsmaßnahmen auf lokaler Ebene Aufbau von Institutionen und Kapazitäten, Einflußnahme auf bereits bestehende Strukturen und Institutionen durch Reform oder Aufbau neuer Institutionen NGOs: Eine aktive Zivilgesellschaft sorgt für Schutz; zB Amnesty International und seine Kampagnen und Briefe, die darauf abzielen, politische Häftlinge zu schützen © 2009

1948 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Chronologie Verbot der Folter 1948 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte 1949 Die vier Genfer Konventionen 1957 UN-Minimum-Standards für die Behandlung von Gefangenen 1966 Internationaler Pakt für bürgerliche und politische Rechte 1979 UN-Verhaltenskodex für Exekutivorgane 1982 Prinzipien medizinischer Ethik bezogen auf das Personal im Gesundheitswesen, insbesondere ÄrztInnen, für den Schutz von Gefangenen und Angehaltenen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe © 2009

1989 Europarat richtet Komitee für die Verhütung von Folter ein Chronologie Verbot der Folter 1984 UN-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung oder Strafe 1989 Europäisches Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe tritt in Kraft 1989 Europarat richtet Komitee für die Verhütung von Folter ein 1990 UN-Regeln für den Schutz von Jugendlichen in Anhaltesituationen 1998 Statut des Internationalen Strafgerichtshofes 2002 Zusatzprotokoll zum UN-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung oder Strafe (OPCAT) © 2009