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Zwangsheirat Seminar ‚Menschenrechtsbildung am Beispiel von Antidiskriminierung und Vielfalt‘ Gloria Graf, Banu Özfidan, Christina Lacher.

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Präsentation zum Thema: "Zwangsheirat Seminar ‚Menschenrechtsbildung am Beispiel von Antidiskriminierung und Vielfalt‘ Gloria Graf, Banu Özfidan, Christina Lacher."—  Präsentation transkript:

1 Zwangsheirat Seminar ‚Menschenrechtsbildung am Beispiel von Antidiskriminierung und Vielfalt‘ Gloria Graf, Banu Özfidan, Christina Lacher

2 Gliederung Definition Verschiedene Formen der Ehe
Rechtliche Lage (International) Rechtliche Lage (in Deutschland) Zahlen in Deutschland Gründe/Ursachen Folgen Zwangsehen in Deutschland Präventivmaßnahmen Zufluchtsstätten Diskussion

3 https://www.youtube.com/watch?v=CcJOASLVbg o

4 Definition „Von Zwangsheirat spricht man, wenn mindestens eine der angehenden Eheleute gegen den Willen zur Heirat gezwungen wird. Die Anwendung von Zwang oder Druck schließt, Drohung, Nötigung, emotionale Erpressung oder auch emotionale, sexuelle, psychische Gewalt, sowie viele weitere Einschränkungen im Lebensstil ein. Findet die oder der Betroffene mit der Aussprache der persönlichen Weigerung kein Gehör, oder traut er/sie nicht sich zu widersetzen, wird die Ehe zwanghaft durchgeführt“ (Breischaft 2011, S. 8).

5 Verschiedene Formen der Ehe
Arrangierte Ehe : Freier Wille und Mitspracherecht der Heiratenden Zwangsehe: Die Ehe wird aufgrund des sozialen Umfelds weitergeführt

6 Rechtliche Lage (International)
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) „Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.“ (Artikel 3) „Eine Ehe darf nur im freien und vollen Einverständnis der künftigen Ehegatten geschlossen werden.“ (Artikel 16 Abs. 2)

7 Rechtliche Lage (In Deutschland)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Artikel 1, Absatz 1: „ Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalten.“ Artikel 2, Absatz 2: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. […].“ Artikel 3, Absatz 2: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteilehin.“ Artikel 6, Absatz 2: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.

8 Rechtliche Lage (In Deutschland)
Seit 2011 eigener Straftatbestand Strafgesetzbuch (StGB): §237 Zwangsheirat (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zur Eingehung der Ehenötigt, [… ]. Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist. (2) Ebenso wird bestraft, wer zur Begehung einer Tat nach Absatz 1 den Menschen durch Gewalt, Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List in ein Gebiet außerhalb des räumlichen Geltungsbereiches dieses Gesetzes verbringt oder veranlasst, sich dorthin zu begeben, oder davon abhält, von dort zurückzukehren. (3) Der Versuch ist strafbar.

9 Zahlen in Deutschland Altersstruktur nach Geschlecht Anzahl Anteil in%
Geschlecht weiblich männlich  Gesamt  13 Jahre oder jünger  Anzahl Anteil in %  16 2,2 16 2,1  14 bis 15 Jahre Anzahl Anteil in%  42 5,7 1 2,7 4,3 5,6  16 bis 17 Jahre  154 20,9  7 18,9 161 20,8  18 bis 21 Jahre  305 41,4 17 45,9 322 41,7  22 bis 27 Jahre 141 19,2 10 27,0 151 19,5  28 Jahre und Älter 78 10,6 2 5,4 80 10,3  736 100,0  37 773 Quelle: Falldokumentation Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

10 Zahlen in Deutschland Geburtsländer der von Zwangsverheiratung Bedrohten/Betroffenen Häufigkeit Anteil in Prozent Deutschland 193 31,8 Türkei 141 23,3 Serbien, Kosovo, Montenegro 47 7,8 Irak 38 6,3 Afghanistan 36 5,9 Syrien 33 5,4 Marokko 16 2,6 Albanien 13 2,1 Libanon 12 2,0 Quelle: Falldokumentation Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

11 Gründe/Ursachen Angst der Familien vor dem Verlust der Ehre
materielle Interessen, da häufig Brautgeld gezahlt wird Migration Erlangung eines Aufenthaltstitel in einem EU-Land „Bekämpfung“ von Homosexualität Zwangsheirat – eine Frage der Religion?

12 Folgen sexuelle Ausbeutung und Vergewaltigung
erste Schwangerschaft viel zu früh Gefahr der häuslichen Gewalt ist deutlich höher Mädchen und junge Frauen haben keine Bildungsmöglichkeiten HIV und AIDS kaum Möglichkeit, sich aus Zwangsehe zu lösen

13

14 Zwangsehen in Deutschland
Zwangsehen und Ehrenmorde auch in Deutschland gängig (Urlaubsehen) Ehen im Jugendalter in der Türkei möglich und in Deutschland gültig In Deutschland meist Verwandschaftsehen Heirat als Verbindung zweier Familien Viele Frauen/Mädchen flüchten ins Frauen- /Mädchenhaus, kehren vor Angst aber zurück

15 Präventivmaßnahmen Jugendhilfe in der Verantwortung
Problem: Einverständnis der Eltern Jugendliche haben das Recht auf Beratung, auch ohne Eltern große Hemmschwelle Fachkräfte in der Pflicht, einzuschreiten (Schutzauftrag) Familiengerichtliche Entscheidung bei Widerspruch der Eltern Viele melden sich aber erst mit 18/19 Jugendhilfe kann schwerer helfen Projekte zur Aufklärung (Kindernothilfe)

16 Zufluchtsstätten Mädchen/Frauen haben oftmals kein soziales Netzwerk
Inobhutnahme durch Hilfestationen Haben Recht auch Inobhutnahme Mädchenhäuser Frauenhäuser größte bundesweite Zufluchtsstätte: Papatya

17 Diskussion Was war für euch überraschend zu hören?
Kennt ihr jemandem, der von Zwangsheirat betroffen ist/war? Was haltet ihr von arrangierter Ehe und Zwangsheirat? Vergleich? Was haltet ihr von den Präventivmaßnahmen in Deutschland? Was macht die Sozialarbeit richtig, was falsch?


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