Systemwechsel Asylwesen Information an die Sozialämter anlässlich der Tagung in Dietfurt 30. November 2017 TISG TAGUNG 2017
Was passiert in der Zukunft im Thema Asyl- und Flüchtlingswesen 2018 und 2019? Sozialämter gemäss SHG bleiben integral zuständig (neues SHG 1.1.18) die Gemeinden tragen also das ganze Thema (fiskalische Aequivalenz und Kongruenz der Aufgabenerfüllung) Kanton leistet 2018 keine Beiträge mehr an Integrationsprojekte (-2.5 Mio.) REPAS sind Hilfsorgane für die Sozialämter in der beruflichen Integration, Assessment, Coaching und Teillohnmodell, wenn das SOA die Unterstützung bestellt – mit dem neuen Bundesrecht ab 1.1.18 Ausländer- und Integrationsgesetz AIG neu zusätzliche Themen (vgl. Integrationskonzept TISG) Sprachförderung wohnortnah und für alle frühzeitig, gratis 2018 – Transformation für Integrationsprozess und Organisation 2019 Umsetzung des neuen Bundesverfahrens Abwicklung der Bundesgelder neu auf neues Asylverfahren ausgerichtet
SG 2/3 der Fälle oder 900 – 1200 pA
Prognosen 2017 und 2018 des Bundes Achtung in Italien sind 123’000 Asylgesuche 2017 eingegangen und 190’000 Anlandungen gewesen im Jahr 2017 Jahresprognose 2017 und Ausblick 2018: Das SEM hat aufgrund der jüngsten Entwicklungen seine Prognose für das Jahr 2017 aktualisiert. Bis Ende 2017 rechnet das SEM deshalb neu noch mit 18 500 Asylgesuchen (+/- 1000). Die Eintretenswahrscheinlichkeit dieses Szenarios liegt bei 90 %. Entwicklungen, die zu mehr als 19 500 Gesuchen führen, können noch nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Die operative Planungsgrösse für das Jahr 2017 wird deshalb auf 20 000 Asylgesuche gesenkt. Das SEM hat zudem eine provisorische Prognose für das Jahr 2018 erstellt. Das wahrscheinlichste Szenario liegt bei 16 500 (+/- 2500) Asylgesuchen mit einer Eintretenswahrscheinlichkeit von 50 – 65 %. Es ist jedoch auch möglich, dass Ereignisse eintreten, die zu 22 500 (+/- 3500) Asylgesuchen führen können; für dieses Szenario liegt die Eintretenswahrscheinlichkeit bei 30 – 45 %. Verbindliche Angaben zu den im Jahr 2018 erwarteten Entwick- lungen wird das SEM im kommenden Januar machen können. Basierend auf der provisorischen Prognose erachtet das SEM auch für das Jahr 2018 eine operative Planungsgrösse von 20 000 Asylgesuchen als sinnvoll.
Reduktion der Aufnahmezahlen wegen BAZmV Altstätten SG - Kompensation
Schätzungen des Bundes über Fallzahlen SG
Soll VZ 290 Soll AZ 410
Nach SEM-Entscheid an Gemeinde mind. 2 Monate im Zentrum Triagezentrum oder Gemeinden für pos.Entscheide und Resettlement gemäss SHG Kant. Zentrum Rückführungsauftrag des Bundes an die Sitzkantone der EVZ Kantonsaufgabe gemäss AsylG
Gründe für die klare Zuteilung nach 2019 Rückkehrverfahren aus dem Bundeszentrum und Rückführung von abgewiesenen Klienten macht der Kanton (Ausweisbeschaffung, Zwangsmassnahmen, Polizeiunterstützung, Absprache Botschaft) integral auch in der Betreuung (Rückreisezentren / Nothilfestruktur) Bund finanziert nur die Rückführungen führt nicht selber aus Kanton betreut noch die unklaren Fälle bis Entscheid SEM Integration ist eine Aufgabe der finanziellen, betreuenden und begleitenden Sozialhilfe und gemäss SHG eine Gemeindeaufgabe Integration von jungen Migrantinnen und Migranten erfolgt über die Volksschule gemäss VSG; eine Gemeindeaufgabe (vgl. auch BV 19 / 62) Integration von unbegleiteten Minderjährigen ist gemäss SHG eine Gemeindeaufgabe Kanton Gemeinden
Integrationsprozess: Gemeindestufe / Fallführung Gemeinde Intake Gemeinde Quartierschule SBI (Sprache, Begegnung, Integration) Sprachkurs der Gemeinde Sprachschule Dritter Triage durch Trainer Trainer QS SBI, testet die Sprach-, Mathe- und Schulkompetenzen aller Klienten und Schulen Trainer macht entsprechende Empfehlungen Entscheid über weitere schulische Förderung oder Potenzialabklärung, Coaching, detaillierter Integrationsplan und Kostengutsprache Empfehlung an SOA Umsetzung & Coaching Auftrag an REPAS für PotA, IntPlan, Bewerbungscoaching Auftrag an Dritte für schulische Förderung oder Programme
Vorgelagertes Verfahren in den Zentren Vorgelagertes Triagezentrum der Gemeinden für die Vorbereitung der Gemeindezuteilung bei Fällen von Resettlement und definitivem Entscheid aus beschleunigtem Verfahren Bund Vorgelagertes kant. Zentrum für das erweiterte Verfahren - bis Entscheid im kant. Zentrum, danach geordneter Übergang Gde Dauer von 4 – 16 Wochen je nach Gesundheitszustand und Fortschritt der Klienten in Sprache, Gesundheit, Sozialisierung, Asylentscheid Fallführungssystem ab dem Eintritt ins Zentrum Übergabe an SOA nach Vorbereitungsprozess
Inhalte in den Vorbereitungszentren Sprache Gesundheit Bildung von Kindern in Begleitung der Erziehungsberechtigten Frühförderung von Kindern in Begleitung Vorabklärung berufliche Perspektiven Einleben in die neue Umgebung / Gesellschaft Mitwirkung in der Erledigung der Zentrumsarbeiten Selbständigkeit in Haushaltführung, technische Infrastruktur Anmerkung: Wirtschaftliche Zentrumsgrösse berücksichtigen (70 – 80 Plätze)
Gesundheitsthemen in den Vorbereitungszentren Gesundheitsvorsorge für Asylsuchende in Asylzentren des Bundes und in Kollektivhaushalten der Gemeinden im Anschluss (Konzept SEM Stand 6.9.17) Medizinische Erfassung der Vorakten des SEM im Fallführungssystem und medizinisches Erstgespräch (psychische und physische Themen) Medizinische Grundversorgung im Triagezentrum TZ in Zusammenarbeit mit den Hausärzten vor Ort Grundversicherungsleistungen gemäss KVG sind garantiert (KK neu) Gesundheitsprävention und Informationskonzept (Sucht, Sexualität, Geschlechterspezifische Themen, Ernährung) Situativ psychiatrische / psychotherapeutische Angebote Impfplan fortführen oder starten gemäss Impfplan Bund Ueberweisung an spez. Gesundheitsversorger (Spital, Spezialisten …)
Bildungsthemen als Grundlage für Integration Erwachsene Sprachförderung der Erwachsenen nach dem Quartierschulkonzept SBI – Kurs I und Alpha-Kurs von LieLa (Teilnahme verbindlich, Kursbestätigung) Erstaufnahme der Bildungsthemen im Fallführungssystem (Lebenslauf) Erstbefragung der Erwachsenen zur Berufsbildung im Herkunftsland und Berufsabsichten in der Schweiz Weiterführung des Grundschulunterrichts des Bundes gemäss Art. 80 AsylG im Rahmen der Internatsschule des Triagezentrums (10% der Klientenzahl sind schulpflichtig, ca. 100 pA oder 4 Klassen, nebst Kofferklasse) Gesamtschulkonzept mit individuellen Lernprogrammen (IT) gemäss Internatskonzept Marienburg, volle Durchlässigkeit des Klassensystems Frühförderung Schulberichte für den Uebertritt in Volksschule Kinder
Spezialthemen / Aufenthaltsdauer Schwankungstauglichkeit des Systems verlangt eine Aufenthaltsdauer von 1 bis max. 4 Monaten bei klarem Asylstatus und eine Belegung von max. 80% der Plätze mit der Möglichkeit sofortige Erweiterung um 50% Notfallplanungskonzept in Absprache mit dem kant. Krisenstab, basierend auf den kommunalen Zivilschutzanlagen Bund löst Szenario aus Für das erweiterte Verfahren wird der Kanton ein Zentrum führen, dort ist der gleiche Inhalt, aber eine tiefere Kadenz und ein Aufenthalt von 2 – 6 Monaten angedacht (Gesundheit, Bildung, Integrationsvorbereitung, Sozialisierung usw. erfolgen im gleichen Umfang anderes Tempo) Im erweiterten Verfahren erfolgt der Erstentscheid innert 2 Monaten erst nach einem positiven Entscheid eine Ueberführung in Gemeindestruktur
Zentren / Kapazitäten / 25’000 Klienten - CH Internat für unbegleitete Minderjährige / 80 Plätze in Betrieb – bis 100 Plätze ausbaubar (12 – 18 Monate) Wohngruppen für unbegleitete Minderjährige / 80 Plätze Triagezentrum für Alleinreisende und Familien / mit definitivem Entscheid zum Verbleib in der CH / 80 Plätze in Betrieb – 120 Plätze ausbaubar, Internatsplätze 20 / (1 – 4 Mte) Kant. Zentrum für erweitertes Verfahren / 160 Plätze in Betrieb – 250 Plätze ausbaubar (2 – 6 Monate) Fr. 170 /t Fr. 85 /t
Finanzen (Basis 2016) (Einnahmen / Ausgaben) Bundesgelder 72 Mio. Einnahmen für Sozialhilfeentlastung ( - 6 Mio. für kant. Zentren – Taggelder des Bundes werden nach Aufenthaltsort verteilt) Integrationsgelder Bund 4 Mio. Einnahme (ab 2018 keine Kant.Geld mehr) Gemeindegelder 5.5 Mio. Einnahmen für IUM Marienburg Gemeinde zusätzlich 8 Mio. Franken für Integration / Betreuung via SOA* Gemeindesozialhilfe 60 Mio. Ausgaben ( Erhöhung um 3 Mio.) Integrationskosten (Sprache, Projekte, Qualifizierung, REPAS, Quartierschule) 2.5 Mio. Franken Zentren 14.5 Mio. Franken (5.5 Mio. IUM, 3 Mio. Triagezen., 6 Mio. KZ) Zentrale TISG 0.5 Mio. Franken * nicht in der Kostenrechnung VSGP / TISG
Aus der SEM Integrationsagenda Okt. 17
Integrationsprozess / Programme Integrationskonzept TISG ist in der Vernehmlassung, gute Rückmeldungen bislang und Verständnisfragen Integrationskosten neu nur noch die Bundesgelder gemäss Konzept DI ab 1.12.17 ff / keine Mitwirkung seitens TISG TISG / GBS wird inskünftig die monatlichen Kosten für die Programme und Schulungen für die Klienten in Rechnung stellen müssen, damit die Sozialämter die Gelder dem Integrationskonto belasten können TISG führt weiterhin die Projekte Gastro, Bäcker, Fleischverarbeitung TISG hat in der Entwicklung die Projekte Gartenbau / Land- und Forstwirtschaft sowie Holzbaubetriebe
Flüchtlingslehre Gastrobetriebe Motivationsgeld wichtig IZU ! Rückmeldung des SEM zur Integrationsvorlehre Gastro positiv. Es gibt noch einige Punkte, die im Konzept nachgereicht werden müssen, was aber aufgrund des Pilotbetriebs kein Problem darstellt «Gerne kann ich Sie jedoch informieren, dass der Kanton St. Gallen am Pilotprogramm teilnehmen und grundsätzlich mit den in der Eingabe beantragten Plätzen rechnen kann – unter der Voraussetzung der Beantwortung der Fragen und der Nachreichungen der aufgeführten Unterlagen oder Angaben.» Im Kanton St. Gallen teilen sich die beiden Integrationsvorlehren Gastronomie und Polybau vorerst die 60 Plätze, wobei für Gastro 36 Plätze beantragt wurden. Wenn weitere Berufe hinzukommen, müssen wir natürlich teilen und einige Plätze abgeben, je nach Volumen der Verbände. Bundesbeitrag wäre pro Lehre Fr. 13’000, was die Schulungskosten der Gewerbeschule decken würde und dann eine Beschulung / Lernbetrieb 50:50 bedeutet Im zweiten Halbjahr mit den Lehrbetrieben wäre den ein Verhältnis 20:80
Sprachkurs mit hohem Tempo ab Februar 18 Der Bundesrat hat am 18. Dezember 2015 ein vierjähriges Pilotprogramm beschlossen, das die Erwerbsintegration von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen nachhaltig verbessern soll. Das Teilpilotprogramm „Frühzeitige Sprachförderung“ sieht vor, dass 800 bis 1‘000 Asylsuchende, die mit erhöhter Wahrscheinlichkeit als Flüchtlinge anerkannt oder den Status der vorläufigen Aufnahme erhalten werden, eine frühzeitige und intensive Sprachförderung erhalten. Dadurch will der Bundesrat insbesondere den Integrationsprozess beschleunigen, damit Personen mit Potential auf der Basis dieser „Frühzeitigen Sprachförderung“ möglichst rasch eine qualifizierende Massnahme im Hinblick auf die berufliche Integration beginnen können.
Umsetzung im Kanton SG mit BLD / DI / TISG Sprachkurs von einem halben Jahr analog IFK bei den Gewerbe- schulen, aber viel kompakter und anspruchsvoller (Klientenwahl) Kosten werden dem Flüchtlingskonzept belastet, analog dem IFK wobei Fr. 2’000 der Bund bezahlt, deshalb in der Summe günstiger Abwicklungsstelle ist das DI für Reporting, Controlling, Finanzen Pilotprojekt dauert 4 Jahre, Auswertung gibt auch Erkenntnisse für das Integrationsverhalten der Gemeinden bezüglich Sprache Umsetzung, Lektionentafel, Prüfungen usw. BLD Anmeldungen bei TISG durch SOA, REPAS, Dritte wie bei IFK DANKE, für die 48 zusätzlichen Sprachförderplätze
REPAS «en Marche»! Büro sind nun alle gemietet ab 2018 Regioneneinteilung fix (nächste Folie) Personal ist angestellt und ausgebildet Fallführungssystem ist eingeführt und wird 2018 für alle Bereiche ausgerollt werden (Zentren, TISG, REPAS, …. 2019 eventuell Kanton) Seit Juni 2017 operativ (innert 5 Monaten 421 Bewilligungen: 38 Lehr- und Vorlehrverträge, 39 wirtschaftlich orientierte Arbeitseinsätze, 173 Berufserkundungseinsätze, 169 Berufsintegrationseinsätze, 2 Verlängerungen von Beschäftigungsverträge) Wichtigste Branchen: 15% Gastro, 10 Gesundheit, 8 Bäckerei, 8 Detailhandel …. usw. Wir sind auf dem Weg, aber noch nicht überall im Zielbereich. 2019 also mit neuem Asylverfahren müssen alle Regionen voll operativ und effizient sein!
REPAS Zürichsee-Linth REPAS Rorschach REPAS Wil - Toggenburg REPAS Rhein-tal 230 % 280 % REPAS St. Gallen Stadt 160 % 160 % REPAS Zürichsee-Linth REPAS Werdenberg - Sargans 160% REPAS Regionenbildung und Pensen 2017 / 2018
Bunt gemischte Mitteilungen …… 2019 muss St. Gallen nochmals 108 Resettlement-Fälle aus Syrien aufnehmen, die gehen zuerst ins Triagezentrum Entschädigungen der Quartierschulen seitens TISG an die Gemeinden bleiben 2018 gleich, Vorschläge für eine effizientere Abwicklung im 2019 sind erbeten Rechnung 2017 von TISG ist etwas rot, 2018 ist tiefrot, weil eine sachgerechte Verteilung der Bundesgelder erst ab 2019 zum Tragen kommt GB I und GB II – Entschädigungen an die Gemeinden werden erhöht um 5% (Antrag KOS), aber dann für alle Klienten gleichgeschaltet (VA, Flü, Asylbewerber)
Varia und Fragen Ich bin nicht Fan von animierten Präsentationen, was man nun nach diesen 28 Folien gemerkt hat Ich bin nicht Fan von laufend mehr Statistikaufwand für die Gemeinden nur damit die oberen Staatsebenen etwas archivieren können Ich bin nicht Fan von medial wirksamen Einzelmassnahmen, die nicht in einen Integrationsprozess eingebettet sind Ich bin nicht Fan von Übersteuerungen von Gemeindeaufgaben und das Tangieren der Gemeindeautonomie Ich bin Fan der effizienten St. Galler Sozialämter die nachhaltige Lösungen für die Migrantinnen und Migranten schaffen - DANKE