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Situation der Flüchtlinge im Landkreis Merzig-Wadern

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Präsentation zum Thema: "Situation der Flüchtlinge im Landkreis Merzig-Wadern"—  Präsentation transkript:

1 Situation der Flüchtlinge im Landkreis Merzig-Wadern
Einführungsveranstaltung Flüchtlingshilfe Situation der Flüchtlinge im Landkreis Merzig-Wadern

2 Aktueller Stand: Quote Landkreis: 13,04 % 463 Menschen seit September 2013 aufgenommen Prognose für Ende 2015: 1000 Personen (01 bis : 206 Personen) In der Mehrzahl Einzelpersonen (54,43 %)

3 davon Spätaus-siedler
Verteilung: Stadt Gemeinde Einwohnerzahl Anzahl davon aus Syrien davon aus Eritrea davon Spätaus-siedler and. Merzig 29777 137 110 16 4 7 Mettlach 12159 53 40 9 Losheim 15860 73 60 12 1 Wadern 15983 57 50 3 Weiskirchen 6415 27 Beckingen 15216 67 46 11 6 Perl 8110 37 31 Summe 103520 451 364 48 Brotdorf 5 463

4 Der Weg in den Landkreis: Erstaufnahmeeinrichtung
Überstellung durch die Bundespolizei eigenes Vorsprechen Zuweisung aus einem anderen Bundesland ggf. Überstellung an ein anderes Bundesland Medizinische Erstversorgung Unterbringung Antrag auf Asyl (BAMF)

5 Der Weg in den Landkreis: Erstaufnahmeeinrichtung
Vorabzuweisung an die Landkreise: ohne konkreten Termin Herkunftsland Persönliche Daten Religion, Ethnie, Sprachkenntnisse Umgehende Abfrage der Unterbringungsmöglich-keiten

6 Der Weg in den Landkreis: Terminzuweisung
ca. 4 bis 6 Wochen nach Vorabzuweisung 10 Tage vor dem Termin Für den Landkreis i.d.R. Dienstags Wenn nicht schon erfolgt: Rückmeldung durch die aufnehmende Gemeinde

7 Der Weg in den Landkreis: Terminzuweisung
Überstellung i.d.R. direkt an die neue Wohnanschrift Vor Ort: Mitarbeiter der Gemeinde, Asylbegleiter des DRK, ggf. Vermieter

8 Der Weg in den Landkreis: Am Tag der Zuweisung od. danach
Durch den Asylbegleiter: Anmeldung bei der Gemeinde Anlegen eines Girokontos Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beim Sozialamt Ggf. Arzttermine, Anmeldung Schule oder Kindergarten …

9 Der Weg in den Landkreis: Wie geht’s weiter?
Abschluss des Asylverfahrens nach 3 bis 6 Monaten je nach Einzelfall In der Zeit Freizügigkeit nur innerhalb des Saarlandes Keine Arbeitsaufnahme Nach Anerkennung des Asylantrages Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II, Freizügigkeit, Arbeitsaufnahme, Familiennachzug möglich


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