Präsentation herunterladen
Die Präsentation wird geladen. Bitte warten
1
Herzlich willkommen zum Elternabend
Entweder Auswahl des eigenen Logos oder grad alle 10 Bilder als Titel drin lassen.
2
Elternabend der 3 X Sekundarschule XXXX
TT.MM.JJJJ Klassenlehrperson Erziehungsdepartement
3
Wie weiter nach der Sekundarschule?
Erziehungsdepartement
4
Erziehungsdepartement
5
Laufbahnbeispiel Erziehungsdepartement
6
Berufliche Grundbildung Weitere Informationen in der Broschüre: «Der erste Schritt zur eigenen Laufbahn» oder an den Informationsanlässen Lehrvertrag Weitere Informationen: Berufsberatung Anmeldung zur Berufsschule via Lehrbetrieb Berufsmaturität nach der Lehre (BM2): Nach Lehrabschluss mit EFZ und erfüllten Aufnahmekriterien Erziehungsdepartement
7
Berufliche Grundbildung
Erziehungsdepartement
8
Berufsmaturität (BM1) Weitere Informationen in der Broschüre: «Der erste Schritt zur eigenen Laufbahn» oder an den Informationsanlässen (Berufsmaturität parallel zum EFZ (BM1)) Lehrvertrag und Zustimmung des Lehrbetriebs Schulische Zulassungsbedingungen erfüllt (Notensumme (2xD, 2xM, NT, RZG, F, E) und Notendurchschnitt gemäss Abbildung Folie 17 Weitere Informationen: Berufsberatung Anmeldung mit Lehrbetrieb direkt bei der Berufsschule Erziehungsdepartement
9
Wirtschaftsmittelschule (WMS) Weitere Informationen in der Broschüre: «Der erste Schritt zur eigenen Laufbahn» oder an den Informationsanlässen Schulische Zulassungsbedingungen erfüllt (Notensumme (2xD, 2xM, NT, RZG, F, E) und Notendurchschnitt gemäss Abbildung Folie 17 Anmeldung 8.1. bis über und per Papier-Formular Anmeldung auch ohne Erfüllung der Zulassungsbedingungen möglich Erziehungsdepartement
10
Informatikmittelschule (IMS) Weitere Informationen in der Broschüre: «Der erste Schritt zur eigenen Laufbahn» oder an den Informationsanlässen Schulische Zulassungsbedingungen erfüllt (Notensumme (2xD, 2xM, NT, RZG, F, E) und Notendurchschnitt gemäss Abbildung Folie 17 Anmeldung 8.1. bis über und per Papier Formular Eignungsprüfung zur definitiven Zulassung Doppelanmeldung mit WMS empfohlen (beschränkte Platzzahl) Erziehungsdepartement
11
Fachmaturitätsschule (FMS) Weitere Informationen in der Broschüre: «Der erste Schritt zur eigenen Laufbahn» oder an den Informationsanlässen Schulische Zulassungsbedingungen erfüllt (Notensumme (2xD, 2xM, NT, RZG, F, E) und Notendurchschnitt gemäss Abbildung Folie 17 Anmeldung 8.1. bis über und per Papier-Formular Anmeldung auch ohne Erfüllung der Zulassungsbedingungen möglich Provisorische Zulassung möglich Erziehungsdepartement
12
Gymnasium (GYM) Weitere Informationen in der Broschüre: «Der erste Schritt zur eigenen Laufbahn» oder an den Informationsanlässen Schulische Zulassungsbedingungen erfüllt (Notensumme (2xD, 2xM, NT, RZG, F, E) und Notendurchschnitt gemäss Abbildung Folie 17 Anmeldung 8.1. bis über und per Papier-Formular Anmeldung auch ohne Erfüllung der Zulassungsbedingungen möglich Provisorische Zulassung möglich Erziehungsdepartement
13
Brückenangebote Ziel: Übertritt in die beruflichen Grundbildung nach einem weiteren Jahr Profile: Schulisches Brückenangebot, kombiniertes Brückenangebot, integratives Brückenangebot, Vorkurse (Holz, Chemie, Metall, Elektro, Ernährung, Medizin), Vorlehre Betreuung Profil-Zuweisung via Klassen-Lehrperson und Standortgespräch Erziehungsdepartement
14
Motivations-Semester (Zwischenlösungen)
Ziel: Übertritt in die beruflichen Grundbildung nach einem Berufspraktikum Anbieter: InTeam, interkulturelles Foyer Bildung und Beruf, LOTSE, Stiftung Job Training Jobfactory, Tischlein deck dich und weitere Angebote Zuweisung Motivationssemester via (Anmeldung-) Triagestelle möglich Erziehungsdepartement
15
Schulische Übertrittsberechtigung Anmeldung
Erziehungsdepartement
16
Einschätzungskonferenz
LP BB Gap SSA November bis Mitte Januar Lehrperson, Berufsberater/in, Schulsozialarbeiter/in und – im A- und E-Zug – Gap Case Manager/in tauschen sich über mögliche Anschlusslösungen aus Empfehlung für eine geeignete Anschlusslösung und Unterstützung Gap Information der Eltern im Rahmen des Standortgesprächs im Januar Erziehungsdepartement
17
Bestimmungen zum Übertritt von den Sekundar- in die weiterführenden Schulen
Für den Übertritt in eine weiterführende Schule brauchen die Schülerinnen und Schüler sowohl einen bestimmten Notendurchschnitt als auch einen bestimmten Notenwert. Der Notendurchschnitt berechnet sich aus den Noten der Pflicht- und Wahlpflichtfächer. Für die Notenwerte zählen die Zeugnisnoten in den Fächern „Deutsch“ und „Mathematik“ doppelt und in den Fächern „Natur und Technik“, „Räume, Zeiten, Gesellschaften“, „Französisch“ und „Englisch“ einfach. Ein Übertritt ins Gymnasium ist sowohl vom P- als auch vom E-Zug aus möglich. Schülerinnen und Schüler aus dem E-Zug müssen dazu einen Notendurchschnitt von 5.0 und einen Notenwert von 40 Punkten erreichen, Schülerinnen und Schüler aus dem P-Zug einen Notendurchschnitt von 4.0 und einen Notenwert von 34 Punkten. Ein Übertritt in die FMS, IMS, WMS und BMS ist von allen drei Zügen aus möglich, wobei sich hier die Anforderungen ebenfalls je nach Leistungszug unterscheiden: Schülerinnen und Schüler aus dem A-Zug müssen einen Notendurchschnitt von 5.5 und einen Notenwert von 42 Punkten erreichen, wenn sie die Berechtigung für die BMS, FMS, IMS und WMS erhalten wollen. Schülerinnen und Schüler aus dem E-Zug müssen dazu einen Notendurchschnitt von 4.5 und einen Notenwert von 36 Punkten vorweisen und Schülerinnen und Schüler aus dem P-Zug einen Notendurchschnitt von 4.0 und einen Notenwert von 32 Punkten. Erziehungsdepartement
18
Berechtigungen für die weiterführenden Schulen im Zeugnis
2. Klasse Ende der zweiten Klasse erste Orientierung über Übertrittsberechtigung Neu ist, dass Schülerinnen und Schüler bereits mit dem Zeugnis der 2. Sekundarschulklasse erfahren, welche Übertrittsberechtigung sie mit diesen Noten in der 3. Sekundarschulklasse erhalten würden. Dieser Zeugniseintrag dient allein der Information der Schülerinnen und Schüler. Die Schülerinnen und Schüler erfahren in beiden Zeugnissen der 3. Sekundarschulklasse, welche Übertrittsberechtigung sie in eine der weiterführenden Schulen erreichen. Wenn sie in beiden Zeugnissen die Berechtigung erreichen, können sie definitiv in die weiterführende Schule übertreten. Wenn sie in nur einem Zeugnis die Berechtigung erreichen, können sie entweder definitiv in die Berufsmaturitätsschule, Wirtschaftsmittelschule oder Informatikmittelschule oder provisorisch in eine andere weiterführende Schule übertreten Erziehungsdepartement
19
Berechtigungen für die weiterführenden Schulen im Zeugnis
3. Klasse (BM1, WMS & IMS) Definitive Berechtigung BM1, WMS Die Anforderungen sind im 1. oder 2. Zeugnis erreicht oder die freiwillige Aufnahmeprüfung ist bestanden. Definitive Berechtigung IMS Die Anforderungen sind im 1. Zeugnis erreicht oder die freiwillige Aufnahmeprüfung ist bestanden. Es muss zudem ein Eignungsabklärung absolviert werden. Erziehungsdepartement
20
Berechtigungen für die weiterführenden Schulen im Zeugnis
3. Klasse (FMS und Gymnasium) Provisorische Berechtigung Die Anforderungen sind im 1. oder im 2. Zeugnis erreicht oder die freiwillige Aufnahmeprüfung ist bestanden. Definitive Berechtigung Die Anforderungen sind im 1. und 2. Zeugnis erreicht. Die Anforderungen sind im 2. Zeugnis erreicht und die freiwillige Aufnahmeprüfung ist bestanden. Erziehungsdepartement
21
Anmeldung Anmeldung zu BM1, WMS, IMS, FMS, Gymnasium nach erstem Zeugnis notwendig: (Provisorische) Anmeldung auch ohne schulische Zulassungsbedingungen möglich! Doppelanmeldungen bei Unsicherheit möglich Bei Erreichung der Zulassungsbedingungen beim 2. Zeugnis und Anmeldung erst zu diesem Zeitpunkt: Aufnahme auf Warteliste Erziehungsdepartement
22
Freiwillige Aufnahmeprüfung (März)
Eine freiwillige Aufnahmeprüfung von der Sekundarschule in die weiterführenden Schulen wird im März angeboten Fächer: Deutsch & Mathematik Bei Anmeldung für BM1, IMS, WMS: definitive Berechtigung erreichbar mit bestandener Prüfung Bei Anmeldung für FMS und Gymnasium: provisorische Berechtigung erreichbar mit bestandener Prüfung Hier gilt dasselbe wie bei der Aufnahmeprüfung von der Primarstufe in die Sekundarschule. Es gibt die freiwillige Aufnahmeprüfung. Wer die erforderlichen Werte beim Notendurchschnitt und bei den Notenwerten nicht erreicht, kann sich die Berechtigung zum Übertritt an eine der weiterführenden Schulen auch mittels einer freiwilligen Aufnahmeprüfung erwerben. Erziehungsdepartement
23
Fragen Illustrationen: Sarah Weishaupt Erziehungsdepartement
24
Weitere Termine 11./18./21. September 2017: Infoanlässe über alle Angebote zur Beantwortung von offenen Fragen Januar: Standortgespräche Januar: 1. Zeugnis Januar-Februar: Anmeldung (falls notwendig) Juni: 2. Zeugnis Erziehungsdepartement
Ähnliche Präsentationen
© 2024 SlidePlayer.org Inc.
All rights reserved.