Vorsitzender Bund der Energieverbraucher Strategien des Verbraucherprotests gegen überhöhte Gas- und Strompreise Dr. Aribert Peters Vorsitzender Bund der Energieverbraucher 1. September 2007 Schortens
Gliederung Das Energieproblem Das BGH-Urteil vom 13. Juni 2007 Protestbewegung Strategieempfehlung
Zukünftige Versorgung ungesichert
Gaspreise: Importpreise sinken
Importpreise und Haushaltspreise
Expertengespräch am 16.8.07 Ort: Verbraucherzentrale Niedersachsen Teilnehmer: Juristen, Verbraucherzentralen Analyse des BGH-Urteils vom 13.06.07 Konsequenzen für Strategie
BGH-Urteil vom 13. Juni 2007 Vorgeschichte des Urteils Exrichter hatte geklagt gegen Gaspreiserhöhung Amtsgericht Heilbronn gab Kläger Recht, weil Kalkulation nicht vorgelegt worden war Landgericht akzeptierte nachträgliche Kalkulation des Versorgers, die vom Kläger nicht bestritten wurde BGH musste Urteil des Landgerichts bestätigen, da kein Rechtsfehler vorlag
Wesentliche Punkte des Urteils Erhöhung der Gastarife unterliegen Billigkeitskontrolle Billigkeitskontrolle wird durch Kartellrecht nicht verdrängt Bezugskostensteigerungen des Versorgers unterliegen nicht der Billigkeitskontrolle Rückläufige Kosten aller Bereiche zu prüfen (“kann unbillig sein, soweit der Anstieg durch rückläufige Kosten in anderen Bereichen ausgeglichen wird”) Anfangspreis und unwidersprochen gezahlte Preise gelten als vereinbart Auf eine Monopolsituation kommt es nicht an Urteil auf Strompreise übertragbar
BGH-Urteil vom 13. Juni 2007 Urteil übertragbar? Urteil betrifft Klage eines Verbrauchers gegen Preiserhöhun: Auf Zahlungsklagen von Versorgern nicht übertragbar Entscheidende Punkte wurden vom Kläger nicht bestritten: Wenn bestritten wird, kann rechtlich geprüft werden Klage betraf Tarifkunde: Auf Sondervertragskunden nicht übertragbar
BGH Urteil vom 13.Juni 2007 Kritische Punkte BGH wollte Gerichten die Arbeit vereinfachen und von Altfällen entlasten Preissockel: BGH-Entscheidung nicht haltbar Widerspruch zu anderen Entscheidungen von VIII Senat und Kartellsenat Unlogisch Zustimmungsfiktion unhaltbar lebensfremd Preissockel wurde vom Kläger nicht angegriffen Verwirkung unwidersprochener Erhöhungen
BGH-Urteil vom 13. Juni 2007 Strategische Konsequenzen: Tarifkunden Grundsätzliche Linie bestätigt durch Urteil Klarstellen, dass der Gesamtpreis als unbillig kritisiert wird Statt von Preiserhöhungen von erhöhten Preisen sprechen Den zu Vertragsbeginn geltenden Preis zahlen Alle Zahlungen unter Vorbehalt leisten Auch Strompreise kürzbar
BGH-Urteil vom 13. Juni 2007 Strategische Konsequenzen Sondervertragskunden Recht zur Preiserhöhung ist zweifelhaft, muss vom Versorger bewiesen werden. Preiserhöhungsklausel muss nach BGB § 307 zulässig sein (transparent, ausgewogen) Erst wenn Erhöhung zulässig, erfolgt Prüfung der Billigkeit
BGH-Urteil vom 13. Juni 2007 Fragen der Beweislast Beweislast liegt beim Versorger Verbraucher sollten Darlegung von Kostensenkungen in allen Bereichen verlangen Parteiengutachten sollten bestritten werden, die Fakten müssen auf den Tisch Die Beweisanforderungen sind nach wie vor hoch, wenn der Verbraucher (anders als im Fall des BGH) auf Darlegungen besteht Das bremst die Klageneigung der Versorger spürbar
BGH-Urteil vom 13. Juni 2007 Fälligkeit von Forderungen Unklar, ob Gesamtpreis oder nur der billige Anteil des Preises von Anfang geschuldet wird BGH-Urteil: “Bestimmung nur verbindlich, wenn sie der Billigkeit entspricht” (Rdnr. 16) Sicherheitshalber den vermuteten bestenfalls billigen Preis zahlen, aber unter Vorbehalt.
Andere Urteile BGH Urteil vom 28.10.2005 (Lichtblick): Gesamter Preis unterliegt der Billigkeitskontrolle Urteil des Landgerichts Duisburg vom 10.05.2007: Zahlungsklage abgewiesen, Revision beim BGH Urteil des Landgerichts Hannover vom 19.02.2007: Gaspreise sind 30% zu hoch, Revision beim BGH
Strategie der Versorger Verbraucher mürbe kochen: Mahnungen, Mahnbescheide, Drohbriefe, Falschinformationen Kaum Zahlungsklagen der Versorger Neue Verträge Argumente: Preisvergleich, Kostenanstieg
Strategie der Verbraucher Gas- und Strompreise kürzen Klage der Versorger gelassen abwarten Mahnbescheiden widersprechen Kürzen ist besser als Wechseln
Erfolge der Protestbewegung Breite Öffentlichkeit Rund 500.000 Zahlungsverweigerer Intensivste juristische Diskussion Neue Verordnungen verbieten Versorgungssperre gegen Protestkunden Versorger respektieren (meist) Preisprotest Gaspreiserhöhungen fallen moderater aus
Unterstützung durch den Bund der Energieverbraucher Protestgruppen erhalten Informationen vom Verein (Protestgruppen Rundmails) Kommunikation zwischen Gruppen durch Verein bundesweit über Internet und Treffen Juristische Hintergrundarbeit Juristen-Fachdiskussion, Lobbyarbeit (Verordnungen), Musterverfahren (zwei BGH-Siege zu BGB § 307) Musterklagen München, Köln, Rostock Juristische Materialsammlung Unterstützung bei Gerichtsverfahren
Unterstützung durch den Bund der Energieverbraucher Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit Presssemitteilungen Plakat Flyer und Folder zum Protest Prozesskostenfonds für Mitglieder (20/30 €/a) Energie-Schutzbrief für Mitglieder (69 €) Internet Forum mit juristischer Moderation Rechenhilfe für gekürzte Abschläge Unterstützung der Gruppen durch Verein ist nicht an Mitgliedschaft gebunden
Mitgliederentwicklung
Weitere Aktionen Beschwerde in Brüssel, weil Verbraucherrechte nicht in deutsches Recht umgesetzt wurden. Beschwerde bei Bundesnetzagentur wegen intransparenter Stromtarife Protestresolution: Übergabe von 6.000 Unterschriften im Bundeskanzleramt am 12. September 2007 in Berlin
Danke für Ihre Aufmerksamkeit!