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Verbrauchermacht und Politikohnmacht im Energiebereich. Vortrag auf dem Bonner Politik-Forum Bonn, 20. März 2007 Dr. Aribert Peters Bund der Energieverbraucher.

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1 Verbrauchermacht und Politikohnmacht im Energiebereich. Vortrag auf dem Bonner Politik-Forum Bonn, 20. März 2007 Dr. Aribert Peters Bund der Energieverbraucher

2 Gliederung Bund der Energieverbraucher Hintergrund: Energieverknappung, Klimaschock Zustand: Überhöhte Preise, Politikversagen Verbraucher machtlos Energiepreisprotest: Verbraucher wehren sich erfolgreich gegen überhöhte Preise Fazit

3 Bund der Energieverbraucher Starke Gemeinschaft zum gegenseitigen Schutz Über 12.000 Mitglieder Zeitschrift: Energiedepesche Internet: energieverbraucher.de: 1.300 Infoseiten Phönix-Solaranlagen 1994 – 2000 Einzige Organisation privater Energieverbraucher in Deutschland Mitglied in der Verbraucherzentrale Bundesverband Erfolge: Neue Verordnungen, BGH-Urteil, Protestbewegung Mitgliedsbeitrag: 39 Euro, ermäßigt 24 Euro

4 Mitgliederentwicklung

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8 Energieverfügbarkeit Seit 1960 sinken die Neufunde und steigt der Verbrauch Ab 2010 Versorgungslücke Gas in Europa 2010: Russland fehlen 100 Mrd cmb Preise steigen, bis Nachfrage = Angebot Wirtschaftliche Folge: Wirtschaftskollaps, soziale Turbulenzen

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10 Klimazerstörung CO2-Emission: 1990: 20 Mrd. 2050: 58 Mrd. 2004, 2005: Zunahme um 1. Mrd. t Emissionminderung Dt.: 5 Mio. t/Jahr Mehrkosten: 6 bis 10 Mrd. Euro/Jahr Erneuerbare: - 41 Mio. t Mehrkosten: 250 Mio. Euro Effizienzvorteil Faktor 20 bis 41 CO2-Emissionen pro Kopf: 11 t Wir rasen ungebremst in den Klimakollaps

11 Faktor Vier

12 490.000

13 Strompreise Um mindestens 5 Cent/kWh zu hoch Strom wird für 3 Cent hergestellt und für 5,5 Cent verkauft Netzentgelte überhöht: 7 statt 3,7 Ct/kWh (EU- Schnitt) Wettbewerb versagt weitgehend Marktmachtmissbrauch ermöglicht Preiswucher Strom muss auch zu fairen Preisen angeboten werden Angekündigte Rechnungskürzung sinnvoll!

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15 Erzeugungskosten 2,4 Ct

16 Strompreise: 5 Ct zu hoch Strompreis 2000: 10,8 Ct Fairer Anstieg bis 2006: 1,95 Ct Steuererhöhung: 1,75 Ct, Brennstoffmehrkosten 0,5 Ct Effizienzgewinn&Inflation: -0,3 Ct Tatsächlich Anstieg 06: 8,8 Ct Willkürliche Preissteigerung: 6,85 Ct Preisüberhöhung also mind. 5 Ct! 26 Milliarden Euro jährlich Zusatzgewinn

17 Kraftwerksneubau Das Geld für den Kraftwerksneubau wurde von den Kunden über Jahrzehnte über in den Strompreisen enthaltene Abschreibungen bezahlt. Dieses Geld braucht nicht ein zweites Mal von den Kunden aufgebracht zu werden.

18 Netzsicherheit Heute werden 70 % der Gewinne im Netzbereich gemacht! Trotz wesentlich geringerer Netzentgelte vor 1998 wurde damals deutlich mehr in die Netze investiert. Folgerung 1: Die Netzinvestionen sind mit steigenden Netzentgelten gesunken. Folgerung 2: Netzinvestionen werden mit sinkenden Netzentgelten steigen. Folgerung 3: Erst Ownership-Unbundling bringt sichere Netze und Wettbewerb.

19 Gaspreise Um 25% Prozent überhöht Weder vom Markt, noch vom Staat kontrolliert Preise einseitig festgesetzt Angekündigte Rechnungskürzung sinnvoll

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21 Windfall-Profits 2004 – 2005: Importe + 0,37 Ct, Gewerbegaspreise + 0,89 Ct, Haushaltsgaspreise + 1,20 Ct Zusatzprofite Gewerbe: 0,52 Ct x 506 Mrd = 2,6 Mrd. Euro Zusatzprofite Haushalte: 0,83 x 486 Mrd = 4 Mrd. Euro Zusammen: 6,6 Mrd Euro im Jahr

22 Gasmarkt? Regulierung in Deutschland mit 8 Jahren Verzögerung gegenüber Resteuropa Verfahren der EU-Kommission vor dem EUGH Vorschrift des EnWG zum Entry-Exit-Modell gesetzeswidrig nicht zum 1.2.2006 umgesetzt. Gasnetzentgelte werden nach den Vorgaben der Gaswirtschaft geprüft Aufteilung der Netzentgelte auf Kundengruppen unterliegt nicht der Regulierung!

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24 Konzentration nimmt zu

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26 Unterwanderte Politik Bis 2030 sind weltweit voraussichtlich keine grundlegenden Versorgungsengpässe zu erwarten. Quelle: Gemeinsames Papier von Bundeswirtschaftsministerium und Bundesumweltministerium zum Energiegipfel April 2006 RAG spendet vor dem Gipfel 100.000 bzw. 70.000 Euro an SPD bzw. CDU Ex-Wirtschaftsminister Müller heute RAG-Chef Ex-Wirtschaftsminister Clement heute RWE- Aufsichtsrat Ex-Bundeskanzler Schröder heute Gasprom Ex-NRW-Wirtschafts. Horstmann: Heute EnBW Ex-SPD-Energieexp. Gröben heute E.ON Generalbevollmächtigter, Dirschauer Vattenfall

27 Gestörtes Gleichgewicht Politik muss Interessen von Versorgern, Wirtschaft und Verbrauchern ausgleichen Deregulierungskommission: Wettbewerb und Kurswechsel in der Strompolitik wird verhindert durch festgefügtes Interessenkartell. Ihm gehören an: Kommunen, Stromversorger und Zulieferer, Gewerkschaften, staatliche Institutionen, Bundesländer u. zahlreiche Politiker Das Interessengeflecht der Energiewirtschaft hat demokratiegefährende Formen angenommen.

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29 Brennstoffarmut

30 Ölpreise seit 02 verdreifacht

31 Brennstoffarmut 3 Millionen Haushalte sind überschuldet 5 Millionen Haushalte < 1000 Euro/Monat 1999 56 Euro/Monat Heizkosten 2006: 96 Euro/Monat = Ausgaben für Freizeit & Unterhaltung 800.000 Strom/Gassperren jährlich Haushaltsnettoeinkommen: 2004 -1,1%, 2005 – 1,6 % (Stat. Bundesamt).

32 Nachfragemacht: Phönix

33 Verantwortungsvoller Konsum

34 Nachfragemacht Erster Stromanbieter für Haushalte in Deutschland

35 Proteste im ganzen Land

36 Überhöhte Preise sind unverbindlich! Einseitig festgelegte Preise müssen der Billigkeit entsprechen! Entsprechen die Preise nicht der Billigkeit, dann sind sie unverbindlich. Sie sind nicht fällig, können auch nicht angemahnt werden. Die Verbraucher brauchen überhöhte Preise deshalb nicht zu zahlen. Erst durch ein Gerichtsurteil werden die billigen Preise festgelegt.

37 Bürgerliches Gesetzbuch § 315: Bestimmung der Leistung durch eine Partei (1) Soll die Leistung durch einen der Vertragschließenden bestimmt werden, so ist im Zweifel anzunehmen, dass die Bestimmung nach billigem Ermessen zu treffen ist. (2) Die Bestimmung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem anderen Teil. (3) Soll die Bestimmung nach billigem Ermessen erfolgen, so ist die getroffene Bestimmung für den anderen Teil nur verbindlich, wenn sie der Billigkeit entspricht. Entspricht sie nicht der Billigkeit, so wird die Bestimmung durch Urteil getroffen; das Gleiche gilt, wenn die Bestimmung verzögert wird.

38 BGH-Richterin schreibt § 315 BGB ist auf Strom- und Gastarife direkt anwendbar. § 315 nicht in Konkurrenz zum Kartellrecht Kontrolle des Gesamtpreises § 30 AVB nicht anwendbar EVU beweispflichtig Schlechte Betriebsführung unbillig Fälligkeit erst ab Gestaltungsurteil

39 So wehrt man sich erfolgreich: Fehlende Billigkeit schriftlich bemängeln, Musterschreiben: energieverbraucher.de Einzugsermächtigung beschränken Ggf. selbst Abschläge kürzen und pünktlich überweisen! Versorgung darf nicht eingestellt werden. Der Versorger kann vor Gericht klagen. Bisher wurde noch kein einziger Verbraucher zur Zahlung verurteilt!

40 Rückforderungsklage Erfolgreich: Bad Neuenahr & Mühlhausen Erhöhte Beweislast für Verbraucher (BEWAG-BGH-Urteil 2003) Risiko einer Niederlage Abtretung und gesammelte Klage möglich: Wer trägt Kosten und Risiko? Verrechnung ohne Klage risikoärmer.

41 Beweislage Verbraucher muss die fehlende Billigkeit nicht beweisen. Es genügt, die Billigkeit in Frage zu stellen! Der Versorger muss die Billigkeit beweisen. Gelingt ihm das nicht, so unterliegt er vor Gericht mit seiner Zahlungsklage.

42 Bewegung Angriff gegen überhöhte Preise an vielen Fronten: Gerichtsverfahren, Kommunalpolitik, Öffentlichkeit, Kartellbehörden, Monopolkommission, Bundestag Viele Akteure: Verbraucherzentrale, Mieter, Hausbesitzer, Protestgruppen, Industrie Monopolverhalten und Wettbewerbsverhinderung wird kritisiert

43 Erfolg der Protestbewegung Grosses positives öffentliches Echo Viele Bürger machen mit Protestgruppen verstärken Bewegung Juristisch weitgehend erfolgreich Unterstützung durch VZen, Kartellämter Reaktionen der Versorger hilfreich Neue Verordnungen

44 So wehrt man sich erfolgreich: Fehlende Billigkeit schriftlich bemängeln, Musterschreiben: energieverbraucher.de Einzugsermächtigung beschränken Ggf. selbst Abschläge kürzen und pünktlich überweisen! Versorgung darf nicht eingestellt werden. Der Versorger kann vor Gericht klagen. Bisher wurde noch kein einziger Verbraucher zur Zahlung verurteilt!

45 Preisgleitklauseln abgemahnt Grundsatzurteile des BGH Alle Flüssiggasanbieter bezwungen Auch für Erdgas gültig Berechtigung für Preiserhöhung?

46 Fazit für Verbraucher Energiepreise werden drastisch ansteigen Grips und Geld in Effizienz investieren Umsteigen auf erneuerbare Energien Nicht auf Wärmepumpen reinfallen Erzeugung selbst gemeinsam organisieren (KWK, Heizzentralen, Solarenergie, Holz) Preiserhöhungen nicht akzeptieren Politik in die Pflicht nehmen

47 Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren!


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