Teil Finanzen – Themenübersicht

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Teil Finanzen – Themenübersicht   Kirchensteuer Schlüsselzuweisung Haushaltsplan Finanzbeziehungen innerhalb der Seelsorgeeinheit Versicherungen Seminar für Stiftungsräte 2010

Entwicklung Katholiken Seminar für Stiftungsräte 2010

Seminar für Stiftungsräte 2010

Entwicklung Kirchensteueraufkommen Seminar für Stiftungsräte 2010

Kirchensteuer ist Haupteinnahme unseres Erzbistums Gesamteinnahme der Erzdiözese Aus der vorstehenden Grafik wird deutlich, dass die Kirchensteuer mit rd. 77 v. H. die unverändert tragende Einnahmesäule darstellt. Neutralisiert man die Einnahmen aus den Rücklagen, ergibt sich sogar ein Anteil von 82 v.H. Seminar für Stiftungsräte 2010

Seminar für Stiftungsräte 2010

Seminar für Stiftungsräte 2010

Zuweisung der Kirchensteuer an die Kirchengemeinden Schlüsselzuweisungsordnung Allgemeines   Berechnung der Punktezahl   Hauptansatz   Nebenansätze für Gebäude Kirchen Kapellen Gemeindehäuser/Gemeinderäume Andere Gebäude Sondereinrichtungen Kindergärten Seelsorgeeinheiten Gesamtkirchengemeinde Anrechnung von Einnahmen Die SZWO sieht folgende Berechnungskriterien vor: siehe oben Am folgenden Beispiel sehen wir konkret: Punktequote 480 €

Die SZWO sieht folgende Berechnungskriterien vor: siehe oben Am folgenden Beispiel sehen wir konkret:

Haushaltsplan der Katholischen Kirchengemeinde VERWALTUNGSHAUSHALT INVESTITIONSHAUSHALT VERMÖGENSRECHNUNG FINANZPLAN SEELSORGEEINHEIT SONDERHAUSHALT KINDERGARTEN Seminar für Stiftungsräte 2010

Berechnung der Schlüsselzuweisung Anlage 1   Berechnung der Schlüsselzuweisung Anlage 1 Feststellung des Rechnungsergebnisses Anlage 2 des vorherigen Haushaltszeitraumes Vermögensdarstellung Kassenbestand; Kapitalanlagen; Schulden Anlage 3 Stellenbesetzung Anlage 4 Haushaltsbeschluss Anlage 5 Seminar für Stiftungsräte 2010

Die Finanzbeziehungen innerhalb der Seelsorgeeinheit Zur Etatisierung des Finanzaufwands der Seelsorgeeinheit: Rechtliche Selbständigkeit einer Kirchengemeinde bleibt erhalten a Eigener Pfarrgemeinde- und Stiftungsrat a Eigener Haushaltsplan Verpflichtung zur Zusammenarbeit a Haushaltsaufstellung/Haushaltsvollzug Seminar für Stiftungsräte 2010

Finanzierung der SR Seelsorgeeinheit Modell Finanzplan Verbuchung der gemeinsamen Aufgaben a Anlage zum Haushaltsplan jeder Kirchengemeinde Finanzierung der SR Seelsorgeeinheit aus Sonderschlüsselzuweisung SE (Weiterleitung) im übrigen Deckung Defizit oder Verteilung Überschuss über Kirchengemeindehaushalte entsprechend jeweiliger Katholikenzahl Seminar für Stiftungsräte 2010

Versicherungen   Ansprechpartner für alle Sammelversicherungen in der Erzdiözese Freiburg ist das Versicherungsbüro Löffler Inhaber Richard Löffler Herrenstr. 8 79095 Freiburg Telefon 0761/38785 – 0 oder 31535 Telefax 0761/38785 – 20 E-Mail: info@loeffler-versmakler.com Das Erzbistum hat für die örtlichen kirchlichen Rechtspersonen verschiedene Versicherungsverträge abgeschlossen: Seminar für Stiftungsräte 2010

Haftpflichtversicherung Dienstreise-Haftpflichtversicherung Sammeltarife Zu folgenden Versicherungssparten wurden mit dem Erzbistum Freiburg u.a. Sammel-Versicherungsverträge geschlossen: Unfallversicherung Haftpflichtversicherung Dienstreise-Haftpflichtversicherung Elektronikversicherung Gebäude-Leitungswasserversicherung Gebäude-Feuerversicherung Gebäude-Elementarschadenversicherung Inventar-Leitungswasserversicherung Inventar-Feuerversicherung Inventar-Einbruch-/Diebstahlversicherung 1. Unfallversicherung Versichert sind alle Personen, die an kirchlichen Veranstaltungen teilnehmen, einschl. ehrenamtlicher Helfer. (Der über diesen Vertrag gebotene Versicherungsschutz ersetzt nicht den über die Berufsgenossenschaft gebotenen gesetzlichen Unfallversicherungs- schutz). 2. Haftpflichtversicherung Versichert sind alle Personen, die für die kirchliche Einrichtung tätig werden (haupt-, nebenberuflich und ehrenamtlich Tätige) gegen Schäden, die Dritten schuldhaft zugefügt werden.   3. Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung Versichert ist das Inventar, der örtlichen kirchlichen Rechtspersonen. Ab 01.01.1998 gilt je Schadensereignis ein Selbstbehalt von 500,00 € vereinbart. 4. Leitungswasserversicherung Versichert sind alle Gebäude, die im Eigentum der Kirchengemeinden stehen. 5. Feuerversicherung Versichert ist das Inventar der Kirchengemeinden gegen Feuerschäden. 6. Elektronikversicherung Versichert sind die im Eigentum der Kirchengemeinden stehenden elektronischen und elektrotechnischen Anlagen und Geräte. 7. Bauwesenversicherung Der Abschluß einer Bauwesen-Versicherung obliegt im konkreten Einzelfall der einzelnen kirchlichen Rechtsperson (Bauherr). Die Anmeldung muß beim Versicherungsbüro Löffler erfolgen (Amtsblatt von 1974, Seite 109). 8. Gebäudeversicherung Versichert sind Feuer- und Elementarschäden. 9. Dienstreisehaftpflicht-Versicherung Versichert sind Schäden am Privatfahrzeugen, die zu Dienstfahrten eingesetzt werden. Es gilt immer ein Selbstbehalt von 500,00 Euro je Schadenereignis als vereinbart. Mitversichert ist der Rückstufungsverlust bei Inanspruchnahme der eigenen Kfz-Versicherung bei der Regulierung von Fremdschäden. Seminar für Stiftungsräte 2010