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Veröffentlicht von:Claramond Lehnhardt Geändert vor über 10 Jahren
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Baufonds-Satzung Tagung der Synode des Kirchenkreises Nordfriesland 13. Februar 2010
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Einführung Thema: Bauunterhaltung kirchl. Gebäude im Kirchenkreis Nordfriesland Aufgabe des Eigentümers Problem: Kosten einer Baumaßnahme übersteigen oft die Leistungs- fähigkeit des Eigentümers
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Lösungsvorschlag Einrichtung eines Fonds im Gemein- schaftsanteil ( § 3 Abs. 1 c) Finanz- satzung) zur Mit-Finanzierung von Baumaßnahmen jährliche Speisung des Fonds durch Haushaltsmittel Priorisierung der Baumaßnahmen im Kirchenkreis nach objektiven Kriterien rechtlich überprüfbare Mittelverteilung
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Einrichtung des Baufonds Gesonderte Vermögensmasse Abzug der vorgesehenen Gelder vor Ausschüttung der Kirchen- steuer an Kirchengemeinden / Kirchenkreis
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Förderungsfähige Vorhaben Nur kirchensteuer- oder spendenfinanzierte Gebäude (nicht Wohnheime, KiTas) Bauunterhaltung u. U. auch Um- und Neubauten nicht Schönheitsreparaturen, soweit Mieteinnahmen erzielt werden nicht Neubau von Orgeln nicht Restaurierung von Kunstwerken
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Art + Umfang der Förderung 1.Zuschuss 2.Darlehen Eigenanteil: 50% der Gesamtkosten Bei Bauunterhaltung:gedeckelt Art + Umfang der Deckelung Haushaltsbeschluss Um- + Neubauten: keine Deckelung
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Voraussetzungen 1.Antragstellung im Rahmen der Baubegehung oder schriftlich 2.Antragsberechtigt: Kirchengemeinden Kirchenkreis Kirchliche GmbHs (z. B. Diakonie)
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Prioritäten Bauunterhaltung Reihenfolge der Kriterien, die berücksichtigt werden müssen: Gefahrenabwehr Beseitigung eines gesetzeswidrigen Zustandes Instandsetzung Energieeinsparung Pflege + Vorbeugung
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Verfahren Satzung, d. h. rechtsmittelfähige Förderbescheide durch Kirchenkreis Kirchenkreissynode legt Höhe der Baufondsmittel jährlich fest Zuweisung der Mittel durch den Kirchenkreisvorstand (oder Verwaltungsausschuss) auf Vorschlag des Bauausschusses
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Beschlussvorschlag Die Kirchenkreissynode beschließt gem. Art. 30 Abs. 1 Buchstabe a der Verfassung der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche die vorliegende Satzung über die Bildung und Verwendung eines Baufonds des Ev.-Luth. Kirchenkreises Nordfriesland.
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Vielen Dank
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