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Veröffentlicht von:Walborg Hellinger Geändert vor über 9 Jahren
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MMag. Karin Makowitz Quelle: www.vvo.at; Stand 12/2013
Versicherungswesen MMag. Karin Makowitz Quelle: Stand 12/2013
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Die Gefahrengemeinschaft
Alle sind Teil einer Gemeinschaft, die gleichermaßen von Gefahren bedroht ist Statistische Feststellung der Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts möglich- ABER: WEN trifft es ?? Durch statistische Vorhersagen über Anzahl künftiger Schäden kann man Schadenswert definieren – WIEVIEL geht verloren?? MMag. Karin Makowitz
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Viele zahlen kleinen Betrag Schäden werden daraus beglichen
Wenn jeder der Gemeinschaft in gemeinsame Kasse einzahlt, können eintretende Schäden damit beglichen werden Im 17. Jhdt. legte Jakob Bernoulli wesentliche Grundlagen in der Messbarkeit einer Gefahr … Viele zahlen kleinen Betrag Schäden werden daraus beglichen Gesetz der „Großen Zahlen“ MMag. Karin Makowitz
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4 Voraussetzungen für Versicherung von Gefahrenereignissen
Möglichst Viele müssen von gleichen Gefahr bedroht sein Gefahrengemeinschaft Eintritt der Gefahr ist ungewiss Möglichkeit einer statistischen Berechnung der eintretenden Gefahren Erforderliche Versicherungsleistung im vorhinein abschätzen können MMag. Karin Makowitz
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Arten von Versicherungen
Personenversicherungen Sachversicherungen Vermögensversicherungen MMag. Karin Makowitz
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Vertragsversicherungen (VV)
Viele wollen einen über das Mindestmaß hinausgehenden Schutz und schließen diesen bei VV´s ab Bsp. zusätzliche Kranken- Lebens- Unfallversicherung MMag. Karin Makowitz
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Unterschied Vertragsversicherung (VV) -Gesetzliche Versicherungen
VV : Versicherer kann Umfang des Versicherungsschutzes beeinflussen Bsp. SozialVers : Jeder muss gesetzlich festgelegten Teil, der vom Gehalt abhängig ist, leisten Zwangsversicherung mit Zwangsbeiträgen Ziel breiten Bevölkerungsschicht Grundversorgung für Alter, Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit sichern MMag. Karin Makowitz
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Allgemeines Versicherungsvertrag als Grundlage bestehend aus Polizze und allgemeinen, besonderen Versicherungsbedingungen Versicherungssumme soll dem Wert der versicherten Sache entsprechen sonst „Unter- oder Überversicherung“ MMag. Karin Makowitz
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Bsp. Unterversicherung
Wert des Gebäudes Euro Vereinbarte Versicherungssumme Euro (= 80 %) Unterversicherung Euro (= 20 %) Brandschaden Euro Versicherungsleistung Euro (= 80 %) MMag. Karin Makowitz
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Versicherungsbeginn …
… mit Annahme des Antrages durch die Versicherung (Zusendung der Polizze) Voraussetzung Erstprämie wird innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt Polizze bezahlt MMag. Karin Makowitz
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Versicherungsende … Versicherungsverträge LZ < 1 Jahr enden automatisch anderen Verträge verlängern sich automatisch – sofern nichts anderes vereinbart ist MMag. Karin Makowitz
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Kennzahlen Versicherungswirtschaft Österreich 2012
Prämieneinnahmen: 16,3 Mrd. Euro Versicherungsleistungen: 12,8 Mrd. Euro MMag. Karin Makowitz
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MMag. Karin Makowitz
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39,9 % - Leben 18,1% - KfZ 25,7 % - Schaden MMag. Karin Makowitz
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