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Veröffentlicht von:Bertold Wolf Geändert vor über 8 Jahren
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Der Kirche ein Gesicht geben Pastorale und rechtliche Weiterentwicklung der Seelsorgeeinheiten in der Erzdiözese Freiburg
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1 Veränderungsprozesse im ehrenamtlichen Engagement Zurückgehende Ressourcen Gute Erfahrungen mit kooperativer Pastoral Neue Zugänge zum Glauben Neue Herausforderungen und Chancen für das Zeugnis des Glaubens Veränderungen in Kirche und Gesellschaft
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2 Anliegen der pastoralen und rechtlichen Weiterentwicklung der Seelsorgeeinheiten
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3 Pastorale und rechtliche Strukturen werden so weiterentwickelt, dass die Kirche vor Ort gestärkt wird durch die: Beibehaltung der Pfarreien Bildung von Gemeindeteams Förderung anderer und neuer Orte gelebten Glaubens Stärkung der Gemeinden vor Ort
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4 Pastorale und rechtliche Strukturen werden so weiterentwickelt, dass die Kräfte in der Seelsorge- einheit gebündelt werden durch: die Bildung einer Kirchengemeinde einen Pfarrgemeinderat einen Stiftungsrat Bündelung der Kräfte in der Seelsorgeeinheit
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5 Seelsorgeeinheit – pastoral: Netzwerk von Gemeinden
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6 Seelsorgeeinheit – kirchenrechtlich: Zusammenschluss benachbarter Pfarreien
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7 Seelsorgeeinheit – staatskirchenrechtlich: Kirchengemeinde als Körperschaft des öffentlichen Rechts
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8 „Akteure“ in der Seelsorgeeinheit mit ihren Gemeinden
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9 Pastoralrat Vertretung der Katholiken Organ der örtlichen kirchlichen Vermögensverwaltung Der Pfarrgemeinderat ist:
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10 Beratung und Entscheidung von Fragen, die das Leben der Seelsorgeeinheit im Ganzen betreffen und über die einzelne Gemeinde hinausgehen, z. B.: Erstellung und Fortschreibung der Pastoralkonzeption Vereinbarung einer Gottesdienstordnung Konzeption der Sakramentenkatechese einzelne Projekte im Rahmen einer missionarischen und diakonischen Ausrichtung der Pastoral Initiierung neuer Orte gelebten Glaubens Pfarrgemeinderat - Aufgaben
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11 Pfarrer der Seelsorgeeinheit kraft Amtes gewählte Mitglieder mindestens zwei Mitglieder pro Stimmbezirk (bei uns: 2 bis 3) höchstens fünfzig insgesamt Hinzu gewählte Mitglieder Anzahl: höchstens ¼ der gewählten Mitglieder mit amtlichem Auftrag der Erzdiözese in Pastoral und Liturgie Tätige als beratende Mitglieder Mitarbeiter der Kirchengemeinde als hinzu gewählte beratende Mitglieder Pfarrgemeinderat - Zusammensetzung
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12 Kirchliches Leben vor Ort in der Gemeinde am Leben erhalten und fördern: Nähe Gottes zu uns Menschen feiern (Leiturgia) Glaube weitergeben (Martyria) Menschen unterstützen (Diakonia) Gemeindeteam – Aufgaben
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13 Mitglied(er) des Pfarrgemeinderats Pfarrer der Seelsorgeeinheit oder von ihm dauerhaft delegiertes Mitglied des Seelsorgeteams weitere Personen entsprechend ihrer Gaben und Charismen Gemeindeteam - Zusammensetzung
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14 die Pfarrgemeinderäte der Gemeinde schlagen gemeinsam mit dem Pfarrer Personen für das Gemeindeteam vor: Berücksichtigung von deren Gaben und Charismen beachten, dass jeweils ein Verantwortlicher für Leiturgia, Martyria und Diakonia im Gemeindeteam ist Bestätigung der Vorgeschlagenen durch den Pfarrgemeinderat formelle Berufung der Mitglieder des Gemeindeteams durch den Pfarrer als Vertreter des Erzbischofs Berufung der Mitglieder erfolgt auf mindestens zwei Jahre, längstens bis zur Neukonstituierung des Pfarrgemeinderats Einführung des Gemeindeteams im Rahmen der sonntäglichen Eucharistie Gemeindeteam – Einrichtung
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15 regelmäßige Treffen geistliche Grundhaltung durch geistliches Gespräch über Texte der Heiligen Schrift und gemeinsames Gebet zeitliche Abstimmung der Treffen mit Sitzungsterminen des Pfarrgemeinderats und Stiftungsrats Bestimmung eines Sprechers aus dem Kreis der ehrenamtlichen Mitglieder Ergebnisprotokoll der Absprachen und Vereinbarungen Information der Gemeinde, an die anderen Gemeindeteams, Pfarrgemeinderat, Stiftungsrat und Seelsorgeteam Gemeindeteam - Arbeitsweise
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16 Ansprechen von Menschen mit ihren Begabungen Vertrauen in die Menschen, Stärkung ihrer Eigenverantwortlich- keit und des Freiraums für ihr kirchliches Engagement Verwirklichung der Berufung und Sendung in Taufe und Firmung Gemeindeteams – Plädoyer für eine Kultur des Rufens
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17 Zuständigkeiten und Aufgabenbereiche des Pfarrgemeinderats und der Gemeindeteams so klar wie möglich und so weit wie nötig in der Pastoralkonzeption der Seelsorgeeinheit umschreiben. Maßstab: Subsidiaritätsprinzip Gemeindeteam und Pfarrgemeinderat
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18 Verantwortung für die Pastoral in der Seelsorgeeinheit, gemeinsam mit dem Pfarrer, zusammen mit dem Pfarrgemeinderat, den Gemeindeteams und anderen Ehrenamtlichen. Übernahme von Aufgaben für die ganze Seelsorgeeinheit. Geistliche, theologische und methodische Begleitung von Gemeindeteams; in der Regel verbunden mit der Mitgliedschaft in diesem Gemeindeteams. Pastorale Bezugsperson für eine bestimmte Gemeinde als Möglichkeit. Förderung neuer Orte gelebten Glaubens. Seelsorgeteam - Aufgaben
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19 Enge Verzahnung zwischen Gemeindeteam und Seelsorgeteam; vor allem gewährleistet durch Mitglied des Seelsorgeteams im Gemeindeteam. Verständnis ehrenamtlicher Mitarbeit: Ehrenamtliche sind Träger der Pastoral der Gemeinde und nicht „Helfer“ der Hauptberuflichen. Gemeindeteam und Seelsorgeteam
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20 Verwaltung des Vermögens der Kirchengemeinde und der örtlichen Stiftungen. Vertretung der Kirchengemeinde im Rechtsverkehr. Pfarrer kraft Amtes Vorsitzender. Unterstützung durch einen Verwaltungsbeauftragten. Stiftungsrat
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21 gemeinsamer Haushaltsplan Transparenz der Finanzflüsse zwischen den Pfarreien einer Kirchengemeinde durch neues Rechnungswesen Transparenz des bisherigen Vermögens einer Pfarrei im Anlagenspiegel zur Bilanz Zweckgebundene Rücklagen werden beibehalten Pfarrgemeinderat erstellt Gebäudenutzungskonzept Haushalt, Finanzen und Gebäude
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22 Bildung von ständigen örtlichen Stiftungsausschüssen im gut begründeten Einzelfall auf Antrag des Stiftungsrats mit Genehmigung des Ordinariates Bewirtschaftung des Teilhaushalts einer Gemeinde im Sinne einer Beauftragung Stiftungsrat gegenüber verantwortlich Stiftungsausschüsse
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23 Gewährleistung der Grundaufgaben in der Seelsorgeeinheit: „Auftrag“ Ermöglichung von pastoralen Schwerpunktsetzungen in profilierten Gemeinden : „Aufbruch“ Erleichterung, Freiräume für Seelsorge und Glaubensverkündigung zu schaffen: „Abschied“ Perspektiven
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25 Mehr als 1000 Katholiken: Je drei PGRäte Bollschweil Ebringen Ehrenstetten Kirchhofen Pfaffenweiler Schallstadt- Wolfenweiler Anzahl der Pfarrgemeinderäte je Ort Weniger als 1000 Katholiken: Je zwei PGRäte Norsingen/Scherzingen Offnadingen St. Ulrich Sölden
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27 Der Zeitplan Juli 2014Örtliche Pfarrversammlung Bis 31.10.14Bildung der Wahlvorstände 01.01.15Inkrafttreten a) Kirchengemeinde neu b) Seelsorgeeinheit neu Mit Übergangsregeln bis zum neuen PGR Bis 01.02.15Wahlvorschlag für PGR-Wahl 01.03.15Bekanntgabe der Kandidatenliste 15.03.15Neuwahl der Pfarrgemeinderäte Bis 30.04.15Konstituierende Sitzung des PGR und Festlegung der Zusammensetzung des Stiftungsrates Mai 2015Wahl des Stiftungsrates
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28 www.erzbistum-freiburg.de Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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