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Der Kirche ein Gesicht geben Pastorale und rechtliche Weiterentwicklung der Seelsorgeeinheiten in der Erzdiözese Freiburg.

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Präsentation zum Thema: "Der Kirche ein Gesicht geben Pastorale und rechtliche Weiterentwicklung der Seelsorgeeinheiten in der Erzdiözese Freiburg."—  Präsentation transkript:

1 Der Kirche ein Gesicht geben Pastorale und rechtliche Weiterentwicklung der Seelsorgeeinheiten in der Erzdiözese Freiburg

2 1  Veränderungsprozesse im ehrenamtlichen Engagement  Zurückgehende Ressourcen  Gute Erfahrungen mit kooperativer Pastoral  Neue Zugänge zum Glauben  Neue Herausforderungen und Chancen für das Zeugnis des Glaubens Veränderungen in Kirche und Gesellschaft

3 2 Anliegen der pastoralen und rechtlichen Weiterentwicklung der Seelsorgeeinheiten

4 3 Pastorale und rechtliche Strukturen werden so weiterentwickelt, dass die Kirche vor Ort gestärkt wird durch die:  Beibehaltung der Pfarreien  Bildung von Gemeindeteams  Förderung anderer und neuer Orte gelebten Glaubens Stärkung der Gemeinden vor Ort

5 4 Pastorale und rechtliche Strukturen werden so weiterentwickelt, dass die Kräfte in der Seelsorge- einheit gebündelt werden durch:  die Bildung einer Kirchengemeinde  einen Pfarrgemeinderat  einen Stiftungsrat Bündelung der Kräfte in der Seelsorgeeinheit

6 5 Seelsorgeeinheit – pastoral: Netzwerk von Gemeinden

7 6 Seelsorgeeinheit – kirchenrechtlich: Zusammenschluss benachbarter Pfarreien

8 7 Seelsorgeeinheit – staatskirchenrechtlich: Kirchengemeinde als Körperschaft des öffentlichen Rechts

9 8 „Akteure“ in der Seelsorgeeinheit mit ihren Gemeinden

10 9  Pastoralrat  Vertretung der Katholiken  Organ der örtlichen kirchlichen Vermögensverwaltung Der Pfarrgemeinderat ist:

11 10 Beratung und Entscheidung von Fragen, die das Leben der Seelsorgeeinheit im Ganzen betreffen und über die einzelne Gemeinde hinausgehen, z. B.:  Erstellung und Fortschreibung der Pastoralkonzeption  Vereinbarung einer Gottesdienstordnung  Konzeption der Sakramentenkatechese  einzelne Projekte im Rahmen einer missionarischen und diakonischen Ausrichtung der Pastoral  Initiierung neuer Orte gelebten Glaubens Pfarrgemeinderat - Aufgaben

12 11  Pfarrer der Seelsorgeeinheit kraft Amtes  gewählte Mitglieder mindestens zwei Mitglieder pro Stimmbezirk (bei uns: 2 bis 3) höchstens fünfzig insgesamt  Hinzu gewählte Mitglieder Anzahl: höchstens ¼ der gewählten Mitglieder  mit amtlichem Auftrag der Erzdiözese in Pastoral und Liturgie Tätige als beratende Mitglieder  Mitarbeiter der Kirchengemeinde als hinzu gewählte beratende Mitglieder Pfarrgemeinderat - Zusammensetzung

13 12 Kirchliches Leben vor Ort in der Gemeinde am Leben erhalten und fördern:  Nähe Gottes zu uns Menschen feiern (Leiturgia)  Glaube weitergeben (Martyria)  Menschen unterstützen (Diakonia) Gemeindeteam – Aufgaben

14 13  Mitglied(er) des Pfarrgemeinderats  Pfarrer der Seelsorgeeinheit oder von ihm dauerhaft delegiertes Mitglied des Seelsorgeteams  weitere Personen entsprechend ihrer Gaben und Charismen Gemeindeteam - Zusammensetzung

15 14  die Pfarrgemeinderäte der Gemeinde schlagen gemeinsam mit dem Pfarrer Personen für das Gemeindeteam vor: Berücksichtigung von deren Gaben und Charismen beachten, dass jeweils ein Verantwortlicher für Leiturgia, Martyria und Diakonia im Gemeindeteam ist  Bestätigung der Vorgeschlagenen durch den Pfarrgemeinderat  formelle Berufung der Mitglieder des Gemeindeteams durch den Pfarrer als Vertreter des Erzbischofs  Berufung der Mitglieder erfolgt auf mindestens zwei Jahre, längstens bis zur Neukonstituierung des Pfarrgemeinderats  Einführung des Gemeindeteams im Rahmen der sonntäglichen Eucharistie Gemeindeteam – Einrichtung

16 15  regelmäßige Treffen  geistliche Grundhaltung durch geistliches Gespräch über Texte der Heiligen Schrift und gemeinsames Gebet  zeitliche Abstimmung der Treffen mit Sitzungsterminen des Pfarrgemeinderats und Stiftungsrats  Bestimmung eines Sprechers aus dem Kreis der ehrenamtlichen Mitglieder  Ergebnisprotokoll der Absprachen und Vereinbarungen  Information der Gemeinde, an die anderen Gemeindeteams, Pfarrgemeinderat, Stiftungsrat und Seelsorgeteam Gemeindeteam - Arbeitsweise

17 16  Ansprechen von Menschen mit ihren Begabungen  Vertrauen in die Menschen, Stärkung ihrer Eigenverantwortlich- keit und des Freiraums für ihr kirchliches Engagement  Verwirklichung der Berufung und Sendung in Taufe und Firmung Gemeindeteams – Plädoyer für eine Kultur des Rufens

18 17  Zuständigkeiten und Aufgabenbereiche des Pfarrgemeinderats und der Gemeindeteams so klar wie möglich und so weit wie nötig in der Pastoralkonzeption der Seelsorgeeinheit umschreiben.  Maßstab: Subsidiaritätsprinzip Gemeindeteam und Pfarrgemeinderat

19 18  Verantwortung für die Pastoral in der Seelsorgeeinheit, gemeinsam mit dem Pfarrer, zusammen mit dem Pfarrgemeinderat, den Gemeindeteams und anderen Ehrenamtlichen.  Übernahme von Aufgaben für die ganze Seelsorgeeinheit.  Geistliche, theologische und methodische Begleitung von Gemeindeteams; in der Regel verbunden mit der Mitgliedschaft in diesem Gemeindeteams.  Pastorale Bezugsperson für eine bestimmte Gemeinde als Möglichkeit.  Förderung neuer Orte gelebten Glaubens. Seelsorgeteam - Aufgaben

20 19  Enge Verzahnung zwischen Gemeindeteam und Seelsorgeteam; vor allem gewährleistet durch Mitglied des Seelsorgeteams im Gemeindeteam.  Verständnis ehrenamtlicher Mitarbeit: Ehrenamtliche sind Träger der Pastoral der Gemeinde und nicht „Helfer“ der Hauptberuflichen. Gemeindeteam und Seelsorgeteam

21 20  Verwaltung des Vermögens der Kirchengemeinde und der örtlichen Stiftungen.  Vertretung der Kirchengemeinde im Rechtsverkehr.  Pfarrer kraft Amtes Vorsitzender.  Unterstützung durch einen Verwaltungsbeauftragten. Stiftungsrat

22 21  gemeinsamer Haushaltsplan  Transparenz der Finanzflüsse zwischen den Pfarreien einer Kirchengemeinde durch neues Rechnungswesen  Transparenz des bisherigen Vermögens einer Pfarrei im Anlagenspiegel zur Bilanz  Zweckgebundene Rücklagen werden beibehalten  Pfarrgemeinderat erstellt Gebäudenutzungskonzept Haushalt, Finanzen und Gebäude

23 22  Bildung von ständigen örtlichen Stiftungsausschüssen im gut begründeten Einzelfall auf Antrag des Stiftungsrats mit Genehmigung des Ordinariates  Bewirtschaftung des Teilhaushalts einer Gemeinde im Sinne einer Beauftragung  Stiftungsrat gegenüber verantwortlich Stiftungsausschüsse

24 23  Gewährleistung der Grundaufgaben in der Seelsorgeeinheit: „Auftrag“  Ermöglichung von pastoralen Schwerpunktsetzungen in profilierten Gemeinden : „Aufbruch“  Erleichterung, Freiräume für Seelsorge und Glaubensverkündigung zu schaffen: „Abschied“ Perspektiven

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26 25 Mehr als 1000 Katholiken: Je drei PGRäte  Bollschweil  Ebringen  Ehrenstetten  Kirchhofen  Pfaffenweiler  Schallstadt- Wolfenweiler Anzahl der Pfarrgemeinderäte je Ort Weniger als 1000 Katholiken: Je zwei PGRäte  Norsingen/Scherzingen  Offnadingen  St. Ulrich  Sölden

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28 27 Der Zeitplan Juli 2014Örtliche Pfarrversammlung Bis 31.10.14Bildung der Wahlvorstände 01.01.15Inkrafttreten a) Kirchengemeinde neu b) Seelsorgeeinheit neu Mit Übergangsregeln bis zum neuen PGR Bis 01.02.15Wahlvorschlag für PGR-Wahl 01.03.15Bekanntgabe der Kandidatenliste 15.03.15Neuwahl der Pfarrgemeinderäte Bis 30.04.15Konstituierende Sitzung des PGR und Festlegung der Zusammensetzung des Stiftungsrates Mai 2015Wahl des Stiftungsrates

29 28 www.erzbistum-freiburg.de Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!


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