„ GE Ameisenbühl – Fortschreibung Zentrenkonzept 1. Änderung“ Bebauungsplan „ GE Ameisenbühl – Fortschreibung Zentrenkonzept 1. Änderung“ Planbereich 04.01, Gemarkung Waiblingen Infoveranstaltung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.1 Baugesetzbuch am 15.04.2015 im Ratssaal in Waiblingen Fachbereich Stadtplanung Bebauungsplanverfahren Fachbereich Stadtplanung
30 Minuten Information 30 Minuten Diskussion Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch am 15.04.2015 im Ratssaal in Waiblingen 1 18:00 Uhr Begrüßung und Vorstellung Ablauf Bebauungsplanverfahren 2 18:15 Uhr Vorstellung und Erläuterung des Bebauungsplans 3 18:30 Uhr Rückfragen, Anregungen und Diskussion 4 19:00 Uhr Ende der Veranstaltung 30 Minuten Information 30 Minuten Diskussion Ablauf Fachbereich Stadtplanung
Ablauf Bebauungsplanverfahren Fachbereich Stadtplanung
Verfahren Fachbereich Stadtplanung am 02.04.2015 Infoveranstaltung am 15.04.2015 Verfahren Fachbereich Stadtplanung
Verfahren Fachbereich Stadtplanung
Verfahren Fachbereich Stadtplanung
Erläuterung Bebauungsplan Fachbereich Stadtplanung
Lage im Stadtgebiet Fachbereich Stadtplanung
Ausgangslage 2009 wurde der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ameisenbühl“ bezüglich des Zentrenkonzepts fortgeschrieben. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke wurden ausgeschlossen (Ansiedlung in Mischgebieten und Kernstadt). Grund: Diese Nutzungen sollen nicht in Gewerbegebieten angesiedelt werden, die am Stadtrand liegen, sondern sollen in Mischgebieten oder Kerngebieten angesiedelt werden, wo sie sich in die gebietstypischen Nutzungen integrieren und in zentraler, bzw. gut erreichbarer Lage liegen. Fachbereich Stadtplanung
Aktuelle Lage Es besteht erhöhter Bedarf an Unterkünften für Asylbewerber. Die Unterbringung von Asylbewerbern ist Teil der Aufgabe einer Kommune. Die aktuellen Unterbringungsmöglichkeiten sind voll ausgeschöpft. Es besteht nach wie vor Bedarf , es muss nach neuen Möglichkeiten gesucht werden. Städtebauliche Ziele Fachbereich Stadtplanung
Städtebauliche Konzeption Ein möglicher Bereich hierfür ist der nordöstliche Teil des Gewerbegebiets Ameisenbühl zwischen Steinbeisstraße, Westtangente, Max-Eyth-Straße und Dieselstraße. Dieser Bereich des Gewerbegebietes ist bereits mit sozialen Einrichtungen belegt (Kindertagesstätte) und auch von der Lärmsituation als vergleichsweise ruhig einzustufen, er entspricht also nicht dem typischen Gewerbegebiet. Städtebauliche Ziele Fachbereich Stadtplanung
Wesentliche Festsetzungen Gewerbegebiet / eingeschränktes Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO Anlagen für soziale Zwecke sind zulässig Zu den übrigen Aspekten wie Verkehr, Grünkonzept, etc. werden keine Festsetzungen getroffen. Hier behalten die Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplans weiterhin ihre Gültigkeit. Lageplan Fachbereich Stadtplanung
Informationen auch im Internet unter Abgabefrist für Anregungen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung: 13.04.2015 bis 27.04.2015 Informationen auch im Internet unter www.waiblingen.de > Das Rathaus > Bürgerservice A-Z > Bebauungspläne > Waiblingen, "GE Ameisenbühl-Fortschreibung des Zentrenkonzept 1. Änderung" mit Textteil Fachbereich Stadtplanung
Rückfragen, Anregungen und Diskussion Fachbereich Stadtplanung