M U S T E R R E C H T.

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
GEITZ TRUCKENMÜLLER LUCHT
Advertisements

Gebrauchsmuster, Patente, Marken
Aktuelle Tendenzen im Marken- und Domainrecht
Online-Dienste des HABM
Änderungen der Ausführungsordnung mit Wirkung ab 1. Januar 2009 Weitere Veröffentlichungssprachen Zusätzliche internationale Recherchen (SIS – Supplementary.
Prof. Dr. Justus Meyer, Juristenfakultät
Immaterialgüterrechte
-17 Konjunkturerwartung Europa September 2013 Indikator > +20 Indikator 0 a +20 Indikator 0 a -20 Indikator < -20 Europäische Union gesamt: +6 Indikator.
Wiss. Mitarbeiter Dr. Markus Junker Rechtsfragen rund um das elektronische Publizieren wissenschaftlicher Texte IuK 2002 Ulm, 13. März 2002.
V. Einblick in das Markenrecht
Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz 14. November 2006 Ulrich Kaiser: Vorstellung des Entwurfs Zeitplanung und Arbeitsprogramm.
Patentrezepte Informationsveranstaltung des
Gebrauchsmuster, Patente, Marken
Ralf KüstersDagstuhl 2008/11/30 2 Ralf KüstersDagstuhl 2008/11/30 3.
Marken- und Firmenrecht
Urheberrecht bei der Nutzung virtueller Arbeitsplattformen
Wien.arbeiterkammer.at Zugang zu kommunalem Wohnbau und anderen Dienstleistungen für Drittstaatsangehörige Johannes Peyrl
Einsatz von Mehrwertnummern im Rundfunk – Service oder verbotenes Glücksspiel?
Die Ausbildung zum Patentanwalt
Vorgriffsstundenrückgabe
Innere Sicherheit In Europa.
Schutz geistiger Leistungen = Immaterialgüterrecht
Einführung in das Öffentliche Recht für Nichtjuristen
Betriebsbeschränkungs-Richtlinie
Anspruchsmerkmale und technische Äquivalente
Markenrecht Patent- und Lizenzrecht II
Die wertvollste Marke der Welt?
FORMMARKE T. Kandasamy und A. Felser Lizenz- und Patentrecht II FS2008.
Europarecht Materielles Recht
KOMOD Konzeptstudie Mobilitätsdaten Österreich AP3 Erhebungsmethoden und -komponenten Gerd Sammer, Roman Klementschitz Institut für Verkehrswesen, Universität.
RA Dr. Andreas Weitbrecht, LL. M
RA Dr. Andreas Weitbrecht - Deutsches und Europäisches Kartellrecht - Universität Trier, SS Sanktionen und Verfahren Sanktionen Verwaltungsrecht.
Dr. Günter Tews Ehescheidung mit Bezug zur Europäischen Union.
P A T E N T R E C H T.
PARTENARIAT ÉDUCATIF GRUNDTVIG PARTENARIAT ÉDUCATIF GRUNDTVIG REPERES KULTURELLER ZUSAMMENHALT UND AUSDEHNUNG DER IDEEN AUF EUROPÄISCHEM.
Mitteilung der Europäischen Kommission KOM(2005)203 Überprüfung des Umfangs des Universaldienstes gemäß Art.15 der Richtlinie 2002/22/EG.
Mag. Marie-Therese Richter
G E B R A U C H S – M U S T E R R E C H T. Was ist ein Gebrauchsmuster ? § 1 Abs 1 GMG Als Gebrauchsmuster werden auf Antrag Erfindungen geschützt, die.
A U S S T A T T U N G S – R E C H T.
Datenschutz - Datensicherheit
SEVESO-II-RL und Störfall-Verordnung
Urheberrecht und Schule
Patentrecht - (von lat. patens, patentis – „offen darliegend“)
2. Teil: Europäisches Kartellrecht C Kartellverfahrensrecht § 11 Wesentliche Regelungen des Kartellverfahrensrechts der VO 1/2003 im Überblick I. Die Zuständigkeit.
Klaus Eichhorn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht
RA Dr. Andreas Weitbrecht, LL. M
Illegales Bauen – und dann?
Wettbewerbs- und Kartellrecht VI. UE Markenrecht (oder richtiger Kennzeichenrechte)
Spam Dr. Barbara Haindl - Rechtsabteilung (Wie) Kann rechtlich dagegen vorgegangen werden?
Art. 81 und 82 EG: Sanktionen, Verfahren, Rechtsmittel - Überblick -
Vorzeitige Einschulung
Hinweise Die folgenden Folien werden als frei zugängliche Folien ins Internet gestellt. Sie sind geeignet, Vorlesungen zu aktuellen Problemen der Wirtschaftspolitik.
4.Fusionskontrolle - Überblick RA Dr. Andreas Weitbrecht - Deutsches und Europäisches Kartellrecht - Universität Trier, SS Rechtsquellen EU-Recht.
RA Dr. Andreas Weitbrecht, LL.M. - Kartellrecht - Universität Trier, WS 2009/ _1.ppt 5. Sanktionen und Verfahren SanktionenVerwaltungsrecht Ordnungswidrigkeitenrecht.
5. Sanktionen und Verfahren
Auswirkungen der Dienstleistungsrichtlinie für die Leistungen der Daseinsvorsorge Ökobüro; 20. Mai Mag. Martin Pospischill.
WS 2012 Univ.-Prof. Dr. Friedrich RüfflerFolie 141 Patentrecht - Allgemeines  Zweck: Innovationsförderung  Rechtsquellen  Nationales Patentgesetz 
Patentrecht für Ingenieure
Dr. Jürgen Kühnen Vors. Richter am OLG
9. Europäische Union a)Entwicklung b) Institutionen c) EU im Vergleich.
Dr. Thomas Höhne. Geheim oder nicht geheim? Urheberprobleme in Vergabeverfahren.
„copy and paste im Unternehmens(beratungs)leben – Schlitzohren und Fallen“ Wie schütze ich geistiges Eigentum in der Unternehmensberatung Markenrecht.
Patent, Muster- und Markenschutz
© 2009 Der Schutz des industriellen Design im Spannungsfeld von deutschem und gemeinschaftsrechtlichem Geschmacksmuster-, Urheber-, Marken- und Lauterkeitsrecht.
Scwp.com AUSTRIA BELGIUM CHINA CZECH REPUBLIC GERMANY HUNGARY POLAND ROMANIA SLOVAKIA TURKEY Musterrecht II - Gebrauchsmuster Dr. Thomas RUHM, LL.M.
Scwp.com AUSTRIA BELGIUM CHINA CZECH REPUBLIC GERMANY HUNGARY POLAND ROMANIA SLOVAKIA TURKEY Musterrecht I - Geschmacksmuster Dr. Thomas RUHM, LL.M.
§ 153 Falsche uneidliche Aussage
Bedeutung von Patenten und Patentrecherchen für ein
Herzlich Willkommen zu Domain-Recht. www-http-URL/URI- Domain-DNS World wide web Hyper Text Transfer Protocol Uniform Resource Locator Uniform Resource.
 Präsentation transkript:

M U S T E R R E C H T

Was ist ein Muster ?  § 1 Abs 2 MuSchG „[Ein] Muster […] ist die Erscheinungsform eines ganzen Erzeugnisses oder eines Teils davon, die sich insbesondere aus den Merkmalen der Linien, Konturen, Farben, der Gestalt, Oberflächenstruktur und/oder der Werkstoffe des Erzeugnisses […] ergibt.“

Beispiele geschützter Muster (Quelle: HABM)

Musterrecht im objektiven Sinn im subjektiven Sinn

Geschmacks- und Gebrauchsmusterrecht Schutz ästhetischer Gestaltungen  MuSchG Schutz technischer Gestaltungen  GMG

Rechtsquellen MuSchG PAG, PAGV, § 1 UWG MusterRL HMA Abk Locarno, PVÜ VO Gemeinschaftsgeschmacksmuster HMA Abk Locarno, PVÜ

Gemeinschaftsgeschmacksmuster VO (EG) 2002/6 eigenständiges und einheitliches Musterrecht neben dem nationalen Verwaltung: HABM

Internationales Muster HMA Bündel nationaler Musterrechte Inhalt, Schutzbereich und Rechtsfolgen nach nationalem Recht Verwaltung: Internationales Büro der WIPO

Institutionen (bis 31.12.2013)

Institutionen (NEU seit 1.1.2014) O G H LGS Wien HG Wien N A R A

Schutzvoraussetzungen Neuheit Eigenart Gute Sitten & öff. Ordnung Doppelschutzverbot

Fallbeispiel: Neuheit Die „Doppelpyramide“ war 1993 in der BRD als Muster veröffentlicht worden. Damit wurde sie auch der österreichischen Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Unter Öffentlichkeit iSd § 2 Abs 1 MuSchG ist nämlich nicht bloß die „inländische“ Öffentlichkeit zu verstehen. Beachte die Definition der Öffentlichkeit in Art 6 Abs 1 MusterRL: „…die in der Gemeinschaft [Anm.: EU] tätigen Fachkreise des betreffenden Sektors …“ Eine 1995 in Österreich registrierte „Doppelpyramide“ ist daher nicht neu. NA 1.9.1997, NMu 3 und 4/96 – „Doppelpyramide“

Fallbeispiel: Neuheit , Eigenart Die Neuheit ist dann gegeben, wenn das Muster mit keinem vorbekannten Muster identisch ist. Muster gelten als identisch, wenn sich ihre Merkmale nur in unwesentlichen Einzelheiten unterscheiden. Die Eigenart ist gegeben, wenn das Muster einen Gesamteindruck hervorruft, der sich von jenem eines vorbekannten Musters unterscheidet. Bei der Beurteilung der Eigenart ist der Grad der Gestaltungsfreiheit des Entwerfers zu berücksichtigen. HABM 26.5.2008, ICD 4158 – „iPod“

Weitere Fallbeispiele: Eigenart HABM 19.7.2010, ICD 7037 und 7038

Weiteres Fallbeispiel: Eigenart 2000 als Gemeinschaftsmarke angemeldet 2005 als Gemeinschaftsgeschmacksmuster angemeldet EuGH 18.10.2012, C-101, 102/11 P

Registrierungsverfahren (§§ 11 ff MuSchG) Anmeldung Prioritätszeitpunkt Prioritätsrecht Prüfung Formale Voraussetzungen ≠ Schutzvoraus-setzungen Registrierung Musterregister Musteranzeiger Musterzertifikat

Arbeit- oder Auftraggeber Musterinhaber Arbeit- oder Auftraggeber (§ 7 Abs 2 MuSchG) Schöpfer (§ 7 Abs 1 MuSchG)

Ausschließungsrecht (§ 4 MuSchG) „Die Registrierung eines Musters gewährt seinem Inhaber das ausschließliche Recht, […] Dritten zu verbieten, es ohne seine Zustimmung zu benutzen.“ „Der Umfang des Schutzes […] erstreckt sich auf jedes Muster, das […] keinen anderen Gesamteindruck hervorruft.“  idente und ähnliche Muster

Fallbeispiel: Ähnliche Muster Der Musterschutz erstreckt sich auf jedes Muster, das beim informierten Benutzer keinen anderen Gesamteindruck erweckt. Die entscheidende Frage ist, ob sich die charakteristischen Erscheinungs- und Gestaltungsformen des Musters (Formen, Linien etc) beim inkriminierten Vergleichserzeugnis wieder finden. OLG Wien 9.12.2004, 1 R 183/04 w – „Raindance“

Weiteres Fallbeispiel: Ähnliche Muster OLG Düsseldorf 30.12.2009, 14c 294/08 – „Kinderwagen“

Weiteres Fallbeispiel: Unähnliche Muster Vorbestehender Formenschatz OGH 17.12.2013, 4 Ob 83/13 d – „Blume des Lebens“

Grenzen des Musterschutzes Privatbereich (§ 4a Abs 1 MuSchG) Erschöpfung (§ 5a MuSchG) Vorbenützer (§ 5 MuSchG)

Schutzdauer (§ 6 MuSchG) Entstehung mit Eintragung in das Musterregister Ende nach jeder Schutzperiode (fünf Jahre), sofern nicht erneuert wird (maximal 4 mal möglich) Das Musterrecht ist absolut befristet ! Nach 25 Jahren endet es in jedem Fall !

Übertragbares Vermögensrecht Übertragung (§ 10 Abs 1 MuSchG) Lizenzierung Verpfändung Die Eintragung in das Musterregister hat konstitutive Wirkung !

Streitige Verfahren Nichtigerklärung (§ 23 MuSchG) Auf Antrag eines Betroffenen Insb bei einem Verstoß gegen die Schutzvoraussetzungen Aberkennung (§ 25 MuSchG) Auf Antrag des wahren Berechtigten Gegen den unberechtigten Inhaber uU Übertragung auf den Antragsteller

Fallbeispiel: Nichtigerklärung Seit 2001 von einem koreanischen Unternehmen für den Verkauf in Europa hergestellt Im Jahr 2004 angemeldet und als Gemeinschaftsgeschmacksmuster eines US-Unternehmens eingetragen HABM 15.9.2005, ICD 529 – „Kiss Mixer“

Sanktionen Zivilrechtliche Sanktionen Strafrechtliche Sanktionen (§ 34 MuSchG) zB Unterlassungsklage, Schadenersatz Strafrechtliche Sanktionen (§ 35 MuSchG) Privatanklagedelikt ! Feststellungsantrag (§ 39 MuSchG)