-Vorstellung der Planung-

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 Präsentation transkript:

-Vorstellung der Planung- REFERAT FÜR STADTPLANUNG UND BAUWESEN Bebauungsplan S-111-12 „Am Dillinghof“ -Vorstellung der Planung-

REFERAT FÜR STADTPLANUNG UND BAUWESEN Ende 2012 – Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan S-111-12 „Bauen für junge Familien“ mit der Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 21.01.2013-22.02.2013

REFERAT FÜR STADTPLANUNG UND BAUWESEN 27.09.2013- Stadtratsbeschluss zur Erweiterung des Geltungsbereiches um das südlich anschließende Grundstück Fl.Nr. 1132/ 2 Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan S-111-12 mit der Zielsetzung der Schaffung eines neuen Wohnquartiers mit einer möglichst kostengünstigen Erschließung

REFERAT FÜR STADTPLANUNG UND BAUWESEN m2

REFERAT FÜR STADTPLANUNG UND BAUWESEN Änderung des Flächen- nutzungsplanes (FNP): landwirtschaftliche Fläche in Wohnbaufläche

REFERAT FÜR STADTPLANUNG UND BAUWESEN

REFERAT FÜR STADTPLANUNG UND BAUWESEN Planungsdaten: Größe: 23.500 m2 Städtebauliche Struktur: Einzel- und Doppelhäuser Anzahl: insgesamt ca. 40 Wohneinheiten Grundstücksgröße: zwischen 270 -450 m2 Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes (§ 4 BauNVO) im Randbereich des Planungsgebietes nur eingeschossige Einzelhäuser mit Satteldach im Inneren des Gebietes maximal zweigeschossige Gebäude (Einzel- und Doppelhäuser) mit Sattel-, Pult- und Zeltdachform

REFERAT FÜR STADTPLANUNG UND BAUWESEN Das Planungsgebiet ist in zwei Wohngebiete WA1 und WA2 gegliedert. WA1 – werden nur eingeschossige Einzelhäuser mit Satteldach (Dachneigung zwischen 35-45 °/ 50° zulässig)

REFERAT FÜR STADTPLANUNG UND BAUWESEN Im WA2 – werden ausschließlich zweigeschossige Einzel- und Doppelhäuser mit folgenden Dachformen zulässig: Satteldächer mit einer Dachneigung zwischen 25°-35° Zeltdächer mit einer Dachneigung bis max. 24° Pultdächer mit einer Dachneigung bis max. 20°

REFERAT FÜR STADTPLANUNG UND BAUWESEN Kleinkinderspielplatz ca. 180 qm integriert in die Ausgleichsfläche (Hecke) am westlichen Rand des Planungsgebietes

REFERAT FÜR STADTPLANUNG UND BAUWESEN Erschließungskonzept Anbindung des Gebietes an die Brandenburger Straße der Feld – und Waldweg entlang der westlichen Abgrenzung des bestehenden Wohngebietes wird erhalten. Die damit verbundene Feldzufahrt wird ebenfalls erhalten bzw. auf einem Stück westlich der Planstraße A neu hergestellt. Die fußläufige Verbindung und die bestehende Feldzufahrt nach Westen hin, zum Naherholungsbereich /bzw. landwirtschaftlichen Flächen wird erhalten. Sackgassenerschließung mit Wendehammer Öffentlicher Feld-und Waldweg benutzbar für Fußgänger und Radfahrer

REFERAT FÜR STADTPLANUNG UND BAUWESEN Mobilitätskennziffern MiD 2002 VEP 2004 Worst-case Einwohner (Bestand) 631   Wege / Einwohner 3,2 3,5 Anzahl Wege 2019 2209 MIV-Anteil 66% 62% 90% Wege MIV 1333 1369 1988 Pkw-Besetzungsgrad 1,46 1,2 Pkw-Fahrten / Tag 913 938 1656 Wohneinheiten (neu) 40 Einwohner (zusätzlich) 92 EW / WE 2,3 294 322 194 200 290 133 137 242 Summe 1046 1075 1898 Abschätzung Verkehrs- aufkommen Bestand Planung

REFERAT FÜR STADTPLANUNG UND BAUWESEN Wohnstraßen sind für bis zu 4000 Pkw-Fahrten am Tag ausgelegt. Nach den Mobilitätskennziffern aus Mobilität in Deutschland, regionale Aufstockung (MiD 2002) und dem Verkehrsentwicklungsplan von 2004 ergeben sich aus der derzeitigen Einwohnerzahlen etwas über 900 Pkw-Fahrten pro Tag im Bestand und durch die ca. 90 zusätzlichen Einwohner ca. 140 zusätzliche Pkw-Fahrten am Tag. Nimmt man in einem worst-case-Szenario an, 90 % aller Wege würden mit dem Pkw zurückgelegt ergeben sich im Bestand ca. 1.700 Pkw-Fahrten und ca. 250 zusätzliche Pkw-Fahrten durch das neue Baugebiet. In der Summe von Bestand und Planung ergeben sich je nach Szenario 1.000 bis 1.900 Pkw-Fahrten am Tag.

REFERAT FÜR STADTPLANUNG UND BAUWESEN Annahmen zur Verkehrsverteilung Ausgehend von einer Sackgassen- regelung wird das zusätzliche Verkehrsaufkommen überwiegend über den Dillinghofweg abgewickelt werden, Es ergeben sich dort ca. 100 zusätzliche Fahrzeugbewegungen. Beim worst-case-Szenario ca. 200 zusätzliche Fahrzeugbewegungen.

REFERAT FÜR STADTPLANUNG UND BAUWESEN Baustellenverkehr Während der Bauphase soll der Hauptbaustellenverkehr über den Uigenauer Weg und die provisorische Baustraße geführt werden.

REFERAT FÜR STADTPLANUNG UND BAUWESEN Baustraße (provisorisch geschottert)

REFERAT FÜR STADTPLANUNG UND BAUWESEN Berücksichtigung der Umweltbelange Im Bebauungsplanverfahren ist es vorgesehen, sich mit den Belangen der Natur im Sinne von § 1a BauGB speziell auseinanderzusetzen. Die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) wurde bereits im Juni 2013 durchgeführt. Der ökologische Eingriff in die Landschaft wird durch ökologische Ausgleichsmaßnahmen im Gebiet selbst, wie auch auf den angrenzenden Flächen ausgeglichen. Folgende ökologische Schutz- und Entwicklungsmaßanhmen sind vorgesehen:

REFERAT FÜR STADTPLANUNG UND BAUWESEN Es wird eine ca. 10 m breite Anpflanzfläche entlang der westlichen Geltungsbereichsgrenze angelegt.

REFERAT FÜR STADTPLANUNG UND BAUWESEN Ein Teil des Landschaftsschutzgebietes auf dem nördlich angrenzenden Grundstück Fl. Nr. 1095 wird ökologisch aufgewertet.

REFERAT FÜR STADTPLANUNG UND BAUWESEN Entlang der nordöstlichen Geltungsbereichsgrenze wird die Hecke vollständig erhalten. Zu derer Schutz wird südlich der Hecke eine insgesamt 8.0 m breite Fläche von jeglicher Bebauung freigehalten.

REFERAT FÜR STADTPLANUNG UND BAUWESEN Die Eiche am Südrand des Grundstücks Fl.Nr. 1131/2 wird als zu erhalten festgesetzt. Weiterer ökologischer Ausgleich erfolgt außerhalb des Geltungsbereiches. (In unmittelbarer Nähe).

REFERAT FÜR STADTPLANUNG UND BAUWESEN Verfahrensablauf: Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vom 22.04.2014 bis 16.05.2014 Im Rahmen der Planauslegung Amt für Stadtplanung und Bauordnung, Albrecht-Achilles Str. 6-8, Zi. 122 , I OG.

REFERAT FÜR STADTPLANUNG UND BAUWESEN können Anregungen zur Planvorentwurf und der damit verbundenen Teiländerung des Flächennutzungsplanes westlich der Brandenburger Straße vorgebracht werden. Gleichzeitig können die Planunterlagen auf der Internetseite der Stadt Schwabach http://www.schwabach.de/bauen/plan/137496.html eingesehen werden. .

REFERAT FÜR STADTPLANUNG UND BAUWESEN Danach werden die eingegangenen Stellungnahmen der beteiligten Behörden und der sog. Träger öffentlicher Belange sowie die von Bürger vorgebrachten Anregungen ausgewertet.

REFERAT FÜR STADTPLANUNG UND BAUWESEN Der Planungs- und Bauausschuss wird die eingegangen Anregungen und Stellungnahmen abwägen und Beschlüsse fassen. Die sich aus der Behandlung ergebenden Änderungen fließen in die Planung ein. Dieser Planentwurf wird dann abschließend für einen Monat ausgelegt.

REFERAT FÜR STADTPLANUNG UND BAUWESEN Auch hier können die Bürger Anregungen vorbringen. Wie bei der frühzeitigen Öffentlichkeits-beteiligung werden auch die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange gehört.

REFERAT FÜR STADTPLANUNG UND BAUWESEN Nach der einmonatigen Planauslegung (der gleiche Ort wie bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung) werden analog Stellungnahmen und eingegangene Anregungen ausgewertet. Die Auswertung wird dem Stadtrat zur Durchführung der Abwägung vorgelegt.

REFERAT FÜR STADTPLANUNG UND BAUWESEN Die sich aus der Durchführung der Abwägung ergebenden Planänderungen werden im Planentwurf eingearbeitet. Danach fasst der Stadtrat einen abschließenden Satzungsbeschluss.

REFERAT FÜR STADTPLANUNG UND BAUWESEN Als letzter Schritt wird die Teiländerung zum wirksamen Flächennutzungsplan bei der Regierung von Mittelfranken zur Genehmigung vorgelegt.

REFERAT FÜR STADTPLANUNG UND BAUWESEN Danke für Ihre Aufmerksamkeit!