5. IV-Revision Josef Nauer IVS GR.

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 Präsentation transkript:

5. IV-Revision Josef Nauer IVS GR

Gesundheitsbegriff WHO Nach WHO ist Gesundheit ein Zustand völligen körperlichen, seelischen und sozialen Wohlbefindens.

Armut in der Schweiz

Einkommen und Vermögen

Einkommensvorsorge

Nutzen

Globalisierung

Schulden der IV Tägliche Neuverschuldung der IV CHF 4 Mio. Jährliche Neuverschuldung der IV CHF 1.6 Mia. Schulden Ende 2006: CHF 9.3 Mia. Schulden Ende 2007: CHF 11 Mia. (Schätzung) AHV und IV haben gemeinsamen Fonds, aber getrennte Rechnungen IV-Schulden wachsen unsichtbar!

Ursachen für IV-Neurenten

AHV-Kapitalkonto Verfügbare Mittel der AHV (AHV-Kapitalkonto abzüglich IV-Schulden; ab 2007 Schätzungen)

Ziele der 5. IV-Revision Langfristige Sicherung und finanzielle Sanierung der IV Ausgaben reduzieren durch Sparmassnahmen Verstärkung der Eingliederung Dämpfung der Zunahme von Neurenten Korrektur von negativen Anreizen Harmonisierung der Praxis

1 2 3 Die 5. IV-Revision in 3 Vorlagen Verfahrensvorlage: Verfahrensstraffung 2 Die materielle Revision: 5. IV-Revision 3 Die Zusatzfinanzierung

Verfahren In Kraft seit 01.07.2006 Vorbescheid statt Einsprache Verfahren vor Gericht kostenpflichtig (CHF 200.00 bis CHF 1000.00) Beschränkung der Kognition beim Bundesgericht

Materielle Revision - wesentliche Punkte Früherfassung/Frühintervention neu CHF plus Integrationsmassnahmen neu CHF plus Verstärkung der Mitwirkungspflicht Recht Verstärkung der Zumutbarkeit Recht Ausschöpfung der Eingliederungsmöglichkeiten Recht Anpassung des Invaliditätsbegriffes Recht Erhöhung der Mindestbeitragsdauer CHF minus Wegfall Karrierezuschlag CHF minus Aufhebung der laufenden Zusatzrenten CHF minus Anpassung IV-Taggeldsystem CHF minus Finanzierung Medizinische Massnahmen Abtretung Leistungskürzungen bei Überversicherung Koordination Bekämpfung des Versicherungsmissbrauchs Recht

Materielle Revision Früherfassung/Frühintervention Das Problem: Späte IV-Anmeldung vP melden sich im Durchschnitt 15 Monate nach dem Eintritt des Gesundheitsschadens an. Wie sollen nun vP, die lange aus dem Erwerbsprozess ausgeschieden sind, wieder eingegliedert werden? Neue IV-Leistung

Materielle Revision Früherfassung/Frühintervention Ziel Die IV-Stelle soll so früh wie möglich mit Personen in Kontakt treten, die aus gesundheitlichen Gründen in ihrer Arbeitsfähigkeit eingeschränkt sind. Nach wiederholten Kurzabsenzen Nach 4 Wochen Arbeitsunfähigkeit Bei Leistungsabfall Ohne Rechtsanspruch! Neue IV-Leistung

Materielle Revision Frühintervention Ziel Erhaltung des bisherigen Arbeitsplatzes oder Eingliederung an einem anderen Arbeitsplatz beim bisherigen Arbeitgebenden oder bei einem neuen Arbeitgebenden. Neue IV-Leistung

Materielle Revision Frühintervention - Kostenrahmen Der Kostenrahmen liegt bei durchschnittlich CHF 5’000.00, im Einzelfall höchstens bei CHF 20’000.00. Es besteht kein Rechtsanspruch! Neue IV-Leistung

Eingliederungsverantwortung IV-Eingliederungsverantwortung IV Eingliederungsverantwortung BVG KVG AG UVG EL SOZ Arzt KTG RAV H3 Meldung AN Ende der Eingliederungsmassnahmen Leistungen der IVS GR

Pflichten, Anreize für Arbeitgebende Es gibt gegenwärtig keine gesetzlich verankerten Pflichten oder Anreize im Zusammenhang mit Arbeitsplätzen für Behinderte.

Materielle Revision Integrationsmassnahmen Neue IV-Leistung Ziel Die Eingliederungsfähigkeit von Personen mit psychischen Handicaps wieder aufbauen. Neue IV-Leistung

Übernahme Rechtsprechung ins Gesetz Materielle Revision Verstärkung der Mitwirkungspflicht vP muss aktiv an den Massnahmen der IV mitwirken. vP muss aktiv eine ihrer Restarbeitsfähigkeit entsprechende Stelle suchen. Im Gesetz sind die konkreten Schadenminderungs- und Mitwirkungspflichten mit den entsprechenden Sanktionen geregelt. Übernahme Rechtsprechung ins Gesetz

Übernahme Rechtsprechung ins Gesetz Materielle Revision Verstärkung der Zumutbarkeit Als zumutbar gilt grundsätzlich jede Massnahme, die der Ein- gliederung dient. Der gesundheitlichen Beeinträchtigung wird weiterhin Rechnung getragen. Führt die Ausübung einer Tätigkeit aus medizinischer Sicht nicht zu einer Verschlechterung des Gesundheitsschadens, so ist die Tätigkeit der vP objektiv auch zumutbar. Bereiche der Zumutbarkeit Medizinische Behandlung Eingliederungsmassnahmen Wechsel des Aufgabenbereiches Wechsel des Berufes Übernahme Rechtsprechung ins Gesetz

Übernahme Rechtsprechung ins Gesetz Materielle Revision Ausschöpfung der Eingliederungsmöglichkeiten vP müssen alle zumutbaren Eingliederungsmassnahmen auf sich nehmen. vP müssen bei allen zumutbaren Eingliederungsmassnahmen aktiv mitwirken. Renten werden nur dann zugesprochen, wenn die vP tatsächlich nicht mehr oder nicht mehr in vollem Umfange arbeiten kann. Übernahme Rechtsprechung ins Gesetz

Übernahme Rechtsprechung ins Gesetz Materielle Revision Anpassung des Invaliditätsbegriffes Berücksichtigung der Erwerbsunfähigkeit für eine Invalidität, die direkt auf einen Gesundheitsschaden zurückzuführen ist - Erfordernis der strikten Kausalität. Es liegt keine Invalidität vor, wenn die Erwerbsunfähigkeit durch invaliditätsfremde Gründe verursacht wurde. Erwerbsunfähigkeit liegt nur dann vor, wenn sie aus objektiver Sicht nicht überwindbar ist. Übernahme Rechtsprechung ins Gesetz

Materielle Revision Erhöhung der Mindestbeitragsdauer Die minimale Beitragsdauer, welche Anrecht auf Rentenleistungen der IV eröffnet, wird von 1 auf 3 Jahre erhöht. Für junge vP gelten Schutzklauseln. Jährliche Einsparung durchschnittlich CHF 1 Mio. bei einem Zeithorizont von 2008 bis 2026. Leistungsabbau

Materielle Revision Wegfall Karrierezuschlag Der Zuschlag simulierte die Lohnsteigerung, die nach dem Eintritt der Invalidität bei vP vor dem 45. Altersjahr theoretisch möglich gewesen wäre. Der Karrierezuschlag wird bei künftigen Renten nicht mehr angewendet. vP die schon vor Erreichen der Volljährigkeit invalid wurden, erhalten weiterhin eine ausserordentliche Rente (133% der IV-Minimalrente). Jährliche Einsparung durchschnittlich CHF 83 Mio. bei einem Zeithorizont von 2008 bis 2026. Leistungsabbau

Materielle Revision Aufhebung der laufenden Zusatzrenten Die noch laufenden Zusatzrenten für Ehefrauen und Ehemänner von IV-Rentnerinnen und IV-Rentnern werden aufgehoben. Seit 01.01.2004 werden im Zuge der 4. IV-Revision keine Zusatzrenten mehr zugesprochen. Jährliche Einsparung durchschnittlich CHF 104 Mio. bei einem Zeithorizont von 2008 bis 2026. Leistungsabbau

Materielle Revision Anpassung IV-Taggeldsystem Keine IV-Taggelder mehr für vP, die vor einer IV-finanzierten Umschulung nicht erwerbstätig waren. Zukünftig erhalten diese vP eine Entschädigung für die Kosten der Betreuung von Kindern und Familienangehörigen während der Eingliederungsmassnahme. Jährliche Einsparung durchschnittlich CHF 28 Mio. bei einem Zeithorizont von 2008 bis 2026. Leistungsabbau

Materielle Revision Finanzierung Medizinische Massnahmen Die Finanzierung der medizinischen Massnahmen zur Eingliederung von über 20-jährigen vP erfolgt zukünftig durch die Krankenversicherung. Jährliche Einsparung durchschnittlich CHF 31 Mio. bei einem Zeithorizont von 2008 bis 2026. Leistungsabtretung

Leistungskoordination Materielle Revision Leistungskürzungen bei Überversicherung Die Rentenleistungen der IV dürfen zu keinem höheren Einkommen führen, als das mit Erwerbsarbeit erzielte. Jährliche Einsparung durchschnittlich CHF 8 Mio. bei einem Zeithorizont von 2008 bis 2026. Leistungskoordination

Schaffung Rechtsgrundlage Materielle Revision Bekämpfung des Versicherungsmissbrauchs Die IV-Stellen müssen entschlossen gegen Versicherungs- missbrauch vorgehen. Die IV-Stellen können zu diesem Zweck Spezialisten beiziehen. Schaffung Rechtsgrundlage

Neue Leitsätze des BSV Sanieren durch Eingliedern Streng aber fair Geschwindigkeit vor Präzision Gespräch vor Akten Wirkung und Ergebnis vor Reglement

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.