„Drei-Säulen-Modell“

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 Präsentation transkript:

Standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung an AHS Schuljahr 2013/14

„Drei-Säulen-Modell“ Schwerpunkt – Sonderform VWA-Präsent./Disk. D (stand.)  „Vorwissenschaftliche Arbeit“ (VWA)    M (stand.) 1. Prüfung   leb. FS (davon stand.: E, F, I, SP) 2. Prüfung  weitere leb. (stand.) FS; (stand.) L oder Gr; BiU, Ph, DG, SpK, MK, BE, SA-PG, …  optional 3. Prüfung modularer Aufbau, 4/3 Klausuren, 2/3 mündl. Prüf.

„Drei-Säulen-Modell“ VWA Verpflichtend Freie Wahl der Prüfer/innen Anmeldung am Ende des 1. Sem. der vorletzten Schulstufe Approbation durch LSR/SSR Begrenzter Umfang (45.000 – 60.000 Z.) 3 verpflichtende Betreuungs-gespräche Lehrkraft erstellt „Gutachten“ Schüler/in- und Lehrer/inprotokoll schriftlich Standardisiert in D (U, Kr, Sl), M, leb. FS (E, F, I, Sp), L, Gr nicht standardisiert: weitere (leb.) FS, BiU, Ph, DG, MK, SpK, BE, schulauton. PG 3 Klausuren ver-pflichtend (D, M, leb. FS – muss keine stand. FS sein) optional 3 od. 4 Klausuren Korrektur und Beur-teilung durch Lehr-kraft mündliche Kompensation mündlich 3/2 mündliche Prüfungen 10 – 15 Minuten Lehrkräfte er-stellen am Stand-ort lernzielorien-tierten Themen-pool: 3 Themen/ JWSt., max. 24; ¼ kann Lehrkraft selbst einbringen; Beantwortung einer Frage (ge-stellt von der Lehrkraft; kompetenz-orientiert) Neben Prüfer/in auch Beisitzer/in Präsent. & Diskussion der VWA (Termin von SB 1. Instanz festgelegt) Autonomer Schulschwerpunkt kann in Säule 1, 2 oder 3 abgebildet werden. © A. Schatzl I/2b

„Drei-Säulen-Modell (1)“ Wirksamwerden Vier Jahre nach Inkrafttreten – nach einem kompletten Oberstufendurchgang: Haupttermin 2014 BHS im Haupttermin 2015 Zentral erstellte Aufgabenbeispiele in Deutsch (U, Kr, Sl), Mathematik (gemäß den Lehrplan-anforderungen), leb. FS (E, F, I, Sp), Latein, Griechisch Korrektur und Beurteilung nach vorgegebenen Korrektur-schlüssel Zusammensetzung der Kommission 2 ständige Mitglieder (excl. Vorsitzendem/r): Schulleiter/in, Klassenvorstand/-ständin 2 temporäre Mitglieder: Prüfer/in und (fachlich versierte/r) Beisitzer/in mit „einer“ Stimme Keine Jahresprüfung Abschlussklasse muss positiv absolviert sein, bevor zu den Klausuren angetreten werden kann: Jahresprüfung mit 1 „Nicht genügend“ vor den Klausuren im HT

„Drei-Säulen-Modell (2)“ 3 Klausurtermine Sommer (9 bzw. 10 Wochen vor Ende des U-Jahres) Herbst (innerh. von 7 Wochen ab Beginn des U-Jahres) Frühjahr (innerh. von 7 Wochen nach den Weihnachtsferien) Maturabilität mindest. 10/15 Unterrichtsstunden für 2/3 Gegenstände Erreichen 2 Gegenstände die Summe 10 nicht, kann auch ein entsprech. WPG dazu genommen werden. Kompensations-prüfung Schüler/in hat Wahl, ob mündl. Kompensation od. schriftl. Wh. Aufgabenstellung: extern/intern (vgl. Klausuren), Dauer: 20 – 30 Minuten Gesamtkalkül: maximal „Befriedigend“, Klausel im RP-Zeugnis RP - Zeugnis weist den individuellen Bildungsgang des/der Schülers/in aus: Ausmaß an Stunden („Stundentafel“), Themenstellung der VWA, getrennte Beurteilung der schriftlichen und mündlichen Leistungen („Kompetenzorientierung“)

Mündliche Kompensationsprüfung Schüler/in A Herbst- termin 5 Ersatzklausur A K1 Haupttermin 5 B 5 5 Mündl. Kompensation Frühjahrs-termin A Ersatz-klausur Herbsttermin K2 5 B 5 verpflichtend Mündl. Kompensation Mündl. Kompen- sation Frühjahrstermin K3 5 5 verpflichtend