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Veröffentlicht von:Sabine Wenske Geändert vor über 9 Jahren
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Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Psychologie und Philosophie AHS 3. November 2014, PHT Neue Oberstufe - NOST
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2 Ziele: Semestrierung ab 10. Schulstufe (AHS + BMHS) weitgehende Vermeidung von Schulstufenwiederholungen individuelle Lernbegleitung und Förderung individuelle Begabungsförderung Steigerung der Selbstständigkeit der Schüler/innen Zeitplan: Umsetzung im Regelschulwesen ab SJ 2017/18 Umsetzung im Schulversuch ab 2014/2015 Neue Oberstufe – NOST Allgemeines und Ziele
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3 Semestrierung Beurteilungszeitraum: Semester statt Schuljahr (im WS erbrachte Leistungen ohne Einfluss auf SS) „Frühwarnung“ (bei drohendem „Nicht genügend“): ab November (WS) bzw. April (SS) Beratungsgespräch über individuelle Fördermaßnahmen Semestrierung der Lehrpläne (max. 5 Kompetenzbereiche + Teilkompetenzen als Orientierungshilfe) Semesterzeugnis mit allfälligem Beiblatt über negativ beurteilte Kompetenzen Neue Oberstufe - NOST Semestrierung
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4 Aufstiegsberechtigung: bei maximal 2 negativ oder nicht beurteilten Pflichtgegenständen (Semester!) bei maximal 3 negativ oder nicht beurteilten Pflichtgegenständen nur mit Beschluss der Klassenkonferenz am Ende des SS; nur 1x möglich Neue Oberstufe - NOST Aufstiegsberechtigungen
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5 Semesterprüfung bei „Nicht genügend“: in max. 3 Pflichtgegenständen bis einschl. WS der vorletzten Stufe schriftlich und/oder mündlich im Regelfall 2x wiederholbar (mind. 4 Wochen Abstand; ab 2. WH andere/r Prüfer/in) Prüfungsstoff laut Beiblatt zum Semesterzeugnis Prüfungstermine von Prüfer/in anzuberaumen Protokoll Beurteilung durch Prüfer/in – höchstens „Befriedigend“ Neue Oberstufe - NOST Semesterprüfung
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6 Individuelle Lernbegleitung bei Feststellen von Leistungsdefiziten Initiative durch Lehrer/in, KV oder Schüler/in, Entscheidung durch Dir. (vorzeitige Beendigung möglich) vor Betrauung eines Lernbegleiters/einer Lernbegleiterin durch Dir.: Anhörung der in Betracht kommenden Person, des Schülers/der Schülerin, Gesprächsmöglichkeit für Eltern Aufgaben des Lernbegleiters/der Lernbegleiterin: -Umsetzen der Fördermaßnahmen -Unterstützung im Lernprozess (nicht fachl. Nachhilfe) -Recht auf Anregung zu Lehrerkonferenzen -Dokumentation, didaktische Begleitung Neue Oberstufe - NOST Lernbegleitung
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7 Pflichten des/der Schülers/Schülerin: Anordnungen und Aufträge im Rahmen der individuellen Lernbegleitung befolgen (z.B. Besuch von Förderunterricht) Pflichten der Eltern: Erfüllung der Vereinbarungen lt. Beratungsgespräch im Rahmen des Frühwarnsystems Schüler/in bestmöglich unterstützen Neue Oberstufe - NOST Lernbegleitung
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8 Begabungsförderung Semesterprüfung über noch nicht besuchte Gegenstände (max. über die beiden folgenden Semester) Überspringen von Schulstufen / an den Nahtstellen Überspringen einzelner Gegenstände: bei erfolgreich abgelegter Semesterprüfung; Möglichkeit, auf Ansuchen Gegenstände (max. 2) in höheren Semestern zu besuchen Möglichkeit zur zeitweisen Teilnahme am Unterricht einzelner Gegenstände in einem höheren Semester (wichtiger Grund für Erlaubnis zum Fernbleiben) Neue Oberstufe - NOST Begabungsförderung
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