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Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Psychologie und Philosophie AHS 3. November 2014, PHT Neue Oberstufe - NOST.

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Präsentation zum Thema: "Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Psychologie und Philosophie AHS 3. November 2014, PHT Neue Oberstufe - NOST."—  Präsentation transkript:

1 Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Psychologie und Philosophie AHS 3. November 2014, PHT Neue Oberstufe - NOST

2 2  Ziele:  Semestrierung ab 10. Schulstufe (AHS + BMHS)  weitgehende Vermeidung von Schulstufenwiederholungen  individuelle Lernbegleitung und Förderung  individuelle Begabungsförderung  Steigerung der Selbstständigkeit der Schüler/innen  Zeitplan:  Umsetzung im Regelschulwesen ab SJ 2017/18  Umsetzung im Schulversuch ab 2014/2015 Neue Oberstufe – NOST Allgemeines und Ziele

3 3 Semestrierung Beurteilungszeitraum: Semester statt Schuljahr (im WS erbrachte Leistungen ohne Einfluss auf SS) „Frühwarnung“ (bei drohendem „Nicht genügend“):  ab November (WS) bzw. April (SS)  Beratungsgespräch über individuelle Fördermaßnahmen Semestrierung der Lehrpläne (max. 5 Kompetenzbereiche + Teilkompetenzen als Orientierungshilfe) Semesterzeugnis mit allfälligem Beiblatt über negativ beurteilte Kompetenzen Neue Oberstufe - NOST Semestrierung

4 4  Aufstiegsberechtigung:  bei maximal 2 negativ oder nicht beurteilten Pflichtgegenständen (Semester!)  bei maximal 3 negativ oder nicht beurteilten Pflichtgegenständen nur mit Beschluss der Klassenkonferenz am Ende des SS; nur 1x möglich Neue Oberstufe - NOST Aufstiegsberechtigungen

5 5  Semesterprüfung bei „Nicht genügend“: in max. 3 Pflichtgegenständen bis einschl. WS der vorletzten Stufe schriftlich und/oder mündlich im Regelfall 2x wiederholbar (mind. 4 Wochen Abstand; ab 2. WH andere/r Prüfer/in) Prüfungsstoff laut Beiblatt zum Semesterzeugnis Prüfungstermine von Prüfer/in anzuberaumen Protokoll Beurteilung durch Prüfer/in – höchstens „Befriedigend“ Neue Oberstufe - NOST Semesterprüfung

6 6 Individuelle Lernbegleitung bei Feststellen von Leistungsdefiziten Initiative durch Lehrer/in, KV oder Schüler/in, Entscheidung durch Dir. (vorzeitige Beendigung möglich) vor Betrauung eines Lernbegleiters/einer Lernbegleiterin durch Dir.: Anhörung der in Betracht kommenden Person, des Schülers/der Schülerin, Gesprächsmöglichkeit für Eltern Aufgaben des Lernbegleiters/der Lernbegleiterin: -Umsetzen der Fördermaßnahmen -Unterstützung im Lernprozess (nicht fachl. Nachhilfe) -Recht auf Anregung zu Lehrerkonferenzen -Dokumentation, didaktische Begleitung Neue Oberstufe - NOST Lernbegleitung

7 7  Pflichten des/der Schülers/Schülerin:  Anordnungen und Aufträge im Rahmen der individuellen Lernbegleitung befolgen (z.B. Besuch von Förderunterricht)  Pflichten der Eltern:  Erfüllung der Vereinbarungen lt. Beratungsgespräch im Rahmen des Frühwarnsystems  Schüler/in bestmöglich unterstützen Neue Oberstufe - NOST Lernbegleitung

8 8 Begabungsförderung  Semesterprüfung über noch nicht besuchte Gegenstände (max. über die beiden folgenden Semester)  Überspringen von Schulstufen / an den Nahtstellen  Überspringen einzelner Gegenstände: bei erfolgreich abgelegter Semesterprüfung; Möglichkeit, auf Ansuchen Gegenstände (max. 2) in höheren Semestern zu besuchen  Möglichkeit zur zeitweisen Teilnahme am Unterricht einzelner Gegenstände in einem höheren Semester (wichtiger Grund für Erlaubnis zum Fernbleiben) Neue Oberstufe - NOST Begabungsförderung


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