Gesamtabschluss 2011 Stadt Schmallenberg 23. Mai 2013
§ 116 Gemeindeordnung NRW Die Gemeinde hat in jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31. Dezember einen Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Er besteht aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz und dem Gesamtanhang und ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Zu dem Gesamtabschluss hat die Gemeinde ihren Jahresabschluss nach § 95 und die Jahresabschlüsse des gleichen Geschäftsjahres aller verselbständigten Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form zu konsolidieren. In den Gesamtabschluss müssen verselbständigte Aufgabenbereiche nach Absatz 2 nicht einbezogen werden, wenn sie für die Verpflichtung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde zu vermitteln, von untergeordneter Bedeutung sind. 23. Mai 2013
§ 50 Gemeindehaushaltsverordnung NRW Verselbständigte Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlichen Organisationsformen sind entsprechend den §§ 300 bis 309 des Handelsgesetzbuches zu konsolidieren. Stehen Unternehmen und Einrichtungen des privaten Rechts unter der einheitlichen Leitung der Gemeinde, sind diese entsprechend Absatz 1 zu konsolidieren. Verselbständige Aufgabenbereiche unter maßgeblichem Einfluss der Gemeinde sind entsprechend den §§ 311 und 312 des Handelsgesetzbuches zu konsolidieren. Anmerkung: Konsolidierung gem. §§ 300 – 309 HGB = Vollkonsolidierung Konsolidierung gem. §§ 311 – 312 HGB = Equity-Methode 23. Mai 2013
Verselbständigte Aufgabenbereiche der Stadt Schmallenberg Öffentliche-rechtliche Organisationsform: Stadtwerke Schmallenberg Einheitliche Leitung (Beteiligungsquote 100%): Schmallenberger Abwasserentsorgungsgesellschaft mbH Akademie Bad Fredeburg Bewirtschaftungsgesellschaft mbH * SauerlandBAD GmbH * Unter maßgeblichem Einfluss (Beteiligungsquote 20-50%): Kurhausbetriebsgesellschaft Fredeburg mbH* Kur- und Freizeit GmbH Schmallenberger Sauerland* Übrige Beteiligungen (Beteiligungsquote < 20%): Skilift Bödefeld Hunau-Lift GmbH & Co. KG Bödefeld Hunau-Lift GmbH Wirtschaftsförderungsgesellschaft HSK mbH, Meschede Zweckverband CitKomm * von untergeordneter Bedeutung gem. § 116 Abs. 3 GO / § 311 Abs. 2 HGB 23. Mai 2013
Konzernschaubild 23. Mai 2013
Konsolidierungsmethoden Kapitalkonsolidierung Vermeidung der Doppelbilanzierung der Tochterunternehmen im Gesamtabschluss Schuldenkonsolidierung Im Gesamtabschluss dürfen nur Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Dritten ausgewiesen werden Zwischenergebniskonsolidierung Eliminierung von Zwischengewinnen / -verlusten 4. Aufwands- und Ertragskonsolidierung Ausschließliche Ausweisung von Aufwendungen / Erträgen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten 23. Mai 2013
Anpassung Auflösung der Sonderposten Stadtwerke Anpassung Auflösung der Sonderposten gem. § 308 HGB 23. Mai 2013
Jahresergebnis 2011 23. Mai 2013
Gesamtergebnisrechnung 2011 23. Mai 2013
23. Mai 2013
Bilanzstrukturanalyse - Aktiva - Sachanlagevermögen Kernverwaltung: 139.704 T€ Stadtwerke: 30.029 T€ SAG GmbH: 6.064 T€ 175.797 T€ (Vorjahr: 173.231 T€) 23. Mai 2013
Bilanzstrukturanalyse - Passiva - 23. Mai 2013
Entwicklung des Konzerneigenkapitals 2010 – 2011 23. Mai 2013
(NKF-Kennzahlenset NRW) 23. Mai 2013