Präsentationsprüfung Stand: 28.11.2016
Gesetzliche Grundlagen Die Präsentationsprüfung ist gemäß LVO § 20 (1a) eine Teilprüfung der mündlichen Prüfung in einem Förderschwerpunkt mit der Präsentation eines eigenen fachbezogenen Unterrichtsvorhabens oder eines Förderplans auf der Basis einer eigenen unterrichtspraktischen Erprobung sowie als darauf bezogene mündliche Prüfung in der Didaktik und Methodik in diesem Förderschwerpunkt.
Gesetzliche Grundlagen „Die Präsentation des eigenen fachbezogenen Unterrichtvorhabens* soll Gelegenheit geben, zu zeigen, dass über die Einzelstunde hinaus Unterricht geplant und die Planung unterrichtspraktisch umgesetzt werden kann sowie die Ergebnisse kritisch dargestellt werden können.“ (LVO § 20 Abs. 3) * zum Zeitpunkt der Prüfung bereits abgeschlossene Unterrichtssequenz
Präsentationsprüfung im Bereich Förderplan Keinen kompletten Förderplan vorstellen Nur ausgewählte Aspekte im direkten Zusammenhang mit unterrichtlichen Konsequenzen darstellen 1 Förderziel vertiefen; Kompetenzen konkret benennen Inhaltliche Aussage: „Es hat sich etwas verändert, weil…“, „Es hat sich nichts verändert, weil…“ evaluierter Förderplan Wie kann ich (Anwärter/in) Unterricht gestalten, damit der Schüler diese Kompetenz erwirbt?
Vor der Prüfung Dokumentation nicht zu umfangreich Gliederung (2 DINA 4) zur Visualisierung, z.B. Mind-Map, Inhaltsverzeichnis, Fließdiagramm, Themengliederung 1 Woche vorher das Thesenpapier auf den BSCW-Server hochladen; Änderungen sind weiterhin möglich; Groborientierung für die Prüfungsplanung des FL ist dadurch gegeben Bietet Orientierung für Prüfungsausschuss und Protokollant Art der Präsentation ist freigestellt
Vor der Prüfung Angaben auf Deckblatt: Name Studienseminar Name Anwärter/in Schule/Klasse bzw. Lerngruppe Förderschwerpunkt/Förderbereich/Fach Zuständige/r Fachleiter/in Themenbeispiele: Unterrichtseinheit: „Einführung des Buchstabens „p“ an einer Schule mit dem Förderschwerpunkt L in einer Klasse 1-2“, Förderplan: „Förderung der phonologischen Bewusstheit im engeren Sinne“ Kompetenzerwartung bzgl. Unterrichtseinheit oder Förderplan (übergeordnete Fragestellung) Literaturangaben
Beurteilung Im Leitfaden werden Leitfragen für die/den Anwärter/in aufgenommen und die daraus abgeleiteten Beurteilungskriterien benannt. Folgende Kompetenzbereiche sind berücksichtigt: Fach-/Sachkompetenz Kommunikationskompetenz Medienkompetenz
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