Öffentlichkeitsbeteiligung im Nuklearbereich und die österreichische Antiatompolitik ANDREAS MOLIN Allgemeine Koordination von Nuklearangelegenheiten
Österreichs Anti-Atom-Politik „Energie Union ohne Kernenergie“ Ausstieg aus der energetischen Nutzung der Kernenergie Ständige Verbesserung der nuklearen Sicherheit – Risikominimierung Transparenz und Partizipation im Nuklearsektor Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger an grenzüberschreitenden Verfahren Kooperation mit der Zivilgesellschaft Initiativen für Transparenz und Partizipation auf bilateraler, europäischer und internationaler Ebene
(Öffentlichkeits-)BETEILIUNG – Rechtsinstrumente Aarhus-Konvention - Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungs- verfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (UN-ECE), einschlägige EU-Richtlinien Espoo-Konvention - Übereinkommen über die Umweltverträglichkeits- prüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (UN-ECE), einschlägige EU-Richtlinien Öffentlichkeit: Stellungnahmen, Anhörungen Staatliche Ebene: Stellungnahmen, Anhörungen, Konsultationen, Monitoring Bilaterale Abkommen (staatliche Ebene) IAEA Konventionen, etc. (von begrenzter Auswirkung)
(Öffentlichkeits-)BETEILIUNG – GRUNDSÄTZE Beteiligung wenn nachteilige grenzüberschreitende Auswirkungen nicht ausgeschlossen werden können (deterministisch), aber “graded- approach” Nachteilige Auswirkungen: wenn Maßnahmen erforderlich sind Beteiligung der Öffentlichkeit ermöglichen Fachstellungnahmen, Konsultationen, etc., um Österreichs Sicherheits- und Umweltinteressen zu vertreten und kompetente und umfassende Information der Öffentlichkeit zu ermöglichen (Umweltbundesamt http://www.umweltbundesamt.at/umweltinformation/kernenergie/)
Kooperation mit der Zivilgesellschaft – Möglichkeiten und Grenzen Weiterentwicklung/Interpretation des Rechtsrahmens Beteiligungsmöglichkeiten Evidenz schaffen Einschlägige Initiativen Bestehender Rechtsrahmen Formal und faktenbasiert Kapazitäten und Ressourcen Österreich zentriert Keine Rechtsberatung Allgemeine Themen: Sprachenfrage Vertraulichkeit Betroffenheit
Danke für Ihre Aufmerksamkeit Andreas Molin, AL Dipl.-Ing. Abteilung I/6, Allgemeine Koordination von Nuklearangelegenheiten Stubenbastei 5, 1010 Wien T +43 1 71100 614005, F +43 1 5131679 7210 andreas.molin@bmlfuw.gv.at