Herzlich willkommen bei der Dienstbesprechung Vernetzungstreffen der ARGE Biologie zur Neuen Reifeprüfung 09. Februar 2017.

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 Präsentation transkript:

Herzlich willkommen bei der Dienstbesprechung Vernetzungstreffen der ARGE Biologie zur Neuen Reifeprüfung 09. Februar 2017

Neue Reifeprüfung ARGE-Dienstbesprechung AHS VWA Klausur und Kompensationsprüfung Mündliche Reifeprüfung http://www.lsr-t.gv.at/de/content/reifeprüfung

VWA ARGE-Dienstbesprechung AHS Fortbildungsangebote zur VWA (PHT) auf www.lsr-t.gv.at: AHS – Reifeprüfung auf http://www.ahs-vwa.at/

Klausur ARGE-Dienstbesprechung AHS Inhalt und Umfang der Klausurarbeit „Biologie und Umweltkunde“ Checkliste drei oder vier voneinander unabhängige Aufgaben aus unterschiedlichen Themenbereichen und Handlungsdimensionen Aufgaben mit praxisorientierten/experimentellen Komponenten müssen fiktive Messergebnisse enthalten, die eine Lösung des theoretischen Teils möglich machen, auch bei fehlerhafter oder ungelöster praktischer Teilaufgabe. Arbeitszeit: 270 Minuten

ARGE-Dienstbesprechung AHS

ARGE-Dienstbesprechung AHS Mündliche Kompensationsprüfung: gehört zur 2. Säule (Klausurprüfung), ist daher nicht öffentlich (im Gegensatz zur mündlichen Reifeprüfung) Bekanntgabe einer negativen Klausurnote: möglichst 11 Tage vor Beginn der mündlichen Kompensationsprüfung Beantragung durch Prüfungskandidat/in schriftlich an der Schule spätestens drei Kalendertage nach Bekanntgabe der negativen Beurteilung einer Klausurarbeit (standardisiert oder nicht standardisiert) mittels Anmeldeformular (www.bifie.at)

ARGE-Dienstbesprechung AHS Mündliche Kompensationsprüfung: Alternative: Wiederholung der Klausurprüfung ab dem nächsten Termin Termin - wird bei standardisierten Prüfungsgebieten durch Verordnung festgelegt - an die unmittelbar vorher abgelegte Klausurarbeit gekoppelt

ARGE-Dienstbesprechung AHS Mündliche Kompensationsprüfung: Aufgabenstellungen: Testkonstrukt der Kompensationsprüfung so weit wie möglich kongruent mit jenem der schriftlichen Klausur in Prüfungsgebieten mit standardisierten Aufgabenstellungen: standardisiert (Übermittlung von 15 Aufgaben an die Schule, wobei jede Aufgabe dreimal verwendet werden kann; Einteilung und Zuweisung der Aufgabe durch die Direktion) in anderen nicht standardisierten Prüfungsgebieten: durch Prüfer/in erstellt Durchführung: Vorbereitung: mindestens 30 Minuten Prüfungsdauer: maximal 25 Minuten Kommission: Vorsitzende/r, Direktor/in, Klassenvorstand, Prüfer/in, fachkundige/r Beisitzer/in (vgl. mündliche Prüfung)

Mündliche Reifeprüfung ARGE-Dienstbesprechung AHS Mündliche Reifeprüfung Themenbereiche kompetenzorientierte Aufgabenstellungen Arbeitsgruppen Durchführung Beurteilung

ARGE-Dienstbesprechung AHS Themenbereiche (RPVO § 28): Festlegung durch die gesamte Fachlehrer/innen-Konferenz an der Schule für jede Abschlussklasse oder –gruppe (bei nur 1 Lehrperson: Einbeziehung weiterer fachkundiger Lehrer/innen): gleichmäßige Verteilung auf einzelne Schulstufen nicht zwingend erforderlich für WPG: Vorschlag durch Lehrperson, Beschluss durch Fachlehrer/innen-Konferenz vorläufige Vereinbarungen aufsteigend für jede Schulstufe (ohne fixe Bekanntgabe an die Schüler/innen) endgültiger Beschluss + Kundmachung bis spätestens Ende November der letzten Schulstufe (vgl. SchUG § 79: Anschlag in der Schule für 1 Monat, dann Hinterlegung bei Schulleitung) – keine vorzeitige Bekanntgabe von Aufgabenstellungen Geltungsdauer: für 1 oder mehrere Jahre

ARGE-Dienstbesprechung AHS Kompetenzorientierte Aufgabenstellung (RPVO§29, Abs. 1): „Im Rahmen der mündlichen Teilprüfung ist jeder Prüfungskandidatin und jedem Prüfungskandidaten im gewählten Themenbereich eine kompetenzorientierte Aufgabenstellung, welche in voneinander unabhängige Aufgaben mit Anforderungen in den Bereichen der Reproduktions- und Transferleistungen sowie der Reflexion und Problemlösung gegliedert sein kann, schriftlich vorzulegen. Gleichzeitig mit der Aufgabenstellung sind die allenfalls zur Bearbeitung der Aufgaben erforderlichen Hilfsmittel vorzulegen.“ Aufgabenstellung erfolgt durch Prüfer/in; nicht zu umfangreich!

ARGE-Dienstbesprechung AHS Aus den Erläuterungen: Jede kompetenzorientierte Aufgabenstellung enthält eine Reproduktionsleistung (Wiedergabe und Darstellung fachspezifischer Sachverhalte, Bestimmung der Art des Materials und Entnahme von Informationen aus Material, Verwendung von Fachtermini, Anwendung von Arbeitstechniken usw.), eine Transferleistung (Erklären von Zusammenhängen, Verknüpfung und Einordnung von Sachverhalten, Analyse von Materialien, Differenzierung von Sach- und Werturteilen) eine Leistung im Bereich von Reflexion und Problemlösung (Erörterung von Sachverhalten und Problemen, Entwicklung von Hypothesen, Reflexion eigener Urteilsbildung)

ARGE-Dienstbesprechung AHS Zur Kompetenzorientierung: Hauptziel von kompetenzorientierten Aufgabenformaten ist nicht die Reproduktion von auswendig gelerntem Daten- und Faktenwissen oder von gefälligen, im Unterricht besprochenen oder im Schulbuch präsentierten Inhalten, sondern der selbstständige Transfer von bekannten auf variable Situationen sowie die adäquate Zuhilfenahme von methodischen Verfahren zur Problemlösung. Auszugehen ist von den im Lehrplan verankerten Kompetenzmodellen. Beispiel Aufgabenpool Anleitung

ARGE-Dienstbesprechung AHS

ARGE-Dienstbesprechung AHS

ARGE-Dienstbesprechung AHS Vorteilhaft: Benutzung eines Operatorensystems Operatoren sind eigentlich Verben, die bei den Schülerinnen und Schülern relativ genau vordefinierte und eintrainierte Handlungsweisen zur Bearbeitung einer gestellten Aufgabe auslösen sollen. Operatoren können unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden zugeordnet werden und geben folglich mehr Transparenz über das Anforderungsprofil von Prüfungsaufgaben. Operatoren geben einen Erwartungshorizont bezüglich der Bearbeitung der Aufgabenstellung wieder und erleichtern daher die Beurteilung.

ARGE-Dienstbesprechung AHS Arbeitsgruppen (RPVO §30, Abs. 1): „In der unterrichtsfreien Zeit vor der mündlichen Prüfung können Arbeitsgruppen zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung eingerichtet werden. Die Vorbereitung in den Arbeitsgruppen hat bis zu vier Unterrichtseinheiten pro ein Prüfungsgebiet bildenden Unterrichtsgegenstand zu umfassen. In den Arbeitsgruppen sind die prüfungsrelevanten Kompetenzanforderungen im jeweiligen Prüfungsgebiet zu behandeln, Prüfungssituationen zu analysieren und lerntechnische Hinweise zur Bewältigung der Lerninhalte zu geben.“

ARGE-Dienstbesprechung AHS Durchführung (RPVO §30): Schulleiter/in: Einteilung der Prüfungen (pro Kandidat/in auch mehr als 1 Tag) Bestellung der fachkundigen Beisitzer/innen (sonst: LSR) Prüfungs-, Vorbereitungs- und Aufenthaltsraum technische Infrastruktur (z.B. Präsentationskamera, Medien) Vorbereitung für Ziehen der Themenbereiche (+ Zurücklegen) Vorbereitung für Zuweisung der Aufgabenstellungen Sichtbarmachen der Aufgaben für Kommission Umgang mit Versuchsvorbereitungen in NW Veranlassung zur Führung eines Prüfungsprotokolls

ARGE-Dienstbesprechung AHS Vorsitzende/r hat für einen rechtskonformen Ablauf der Prüfung zu sorgen: Vollständigkeit der Kommission (Vorsitzende/r, Direktor/in, KV, Prüfer/in, fachkundige/r Beisitzer/in; Ersatz bei Doppelfunktion oder Verhinderung) Überwachung des Ziehungs- und Zuweisungsvorganges Sicherstellung der Abschirmung der Kandidat/inn/en kein Dirimierungsrecht mehr Festsetzen der Gesamtbeurteilung der RP

ARGE-Dienstbesprechung AHS RPVO §30, Abs. 4: angemessene Vorbereitungszeit von mindestens 20 Minuten (wie bisher) (Frage: Vorbereitungszeit kann je nach gewähltem Themenbereich und zugewiesener Aufgabenstellung variieren → wann wird gezogen?) (Erläuterungen: längere Vorbereitungszeit z.B. in IU, BGW, DG, Informatik, NW mit Versuchen, GSK/PB mit mehreren Quellen) Prüfungszeit: 10 bis 20 Minuten (in der Regel 15 Minuten; 20 Minuten); nicht länger als für Gewinnung einer sicheren Beurteilung erforderlich

Präsentationskompetenz: ARGE-Dienstbesprechung AHS Präsentationskompetenz: vom Lehrplan (allg. Teil) gefordert Beurteilungsrelevant beinhaltet Sprache, Auftreten, Adressatenbezug, Medieneinsatz, Anschaulichkeit, Klarheit und Verständlichkeit, Strukturiertheit Einüben im Unterricht Ausstattung des Prüfungsraumes (Medien, Karten, Tafel, Präsentationskamera, Zeigestab) Angebot an Workshops zur Präsentationskompetenz

Beurteilung: ARGE-Dienstbesprechung AHS Kurzprotokollierung durch Prüfer/in Beobachtungs- und Beurteilungsraster für fachkundige/n Beisitzer/in und übrige Kommissionsmitglieder (Kriterien, beurteilungsrelevante Bereiche) Erwartungshorizont für jede Aufgabenstellung (Bezug zu Kompetenzstufen) Beachtung der Notendefinitionen gemäß LBVO § 14 Beurteilungsantrag durch Prüfer/in (in Abstimmung mit fachkundigem/r Beisitzer/in; nur für mündl. Prüfung, keine Gesamtbeurteilung mehr) Abstimmung (alle Kommissionsmitglieder außer Vorsitzendem/r; keine Stimmenthaltung; immer ungerade Zahl, daher kein Dirimierungsrecht)

ARGE-Dienstbesprechung AHS Beobachtungsbogen - Reifeprüfung mündlich   in weit über das Wesentliche hinaus-gehendem Ausmaß erfüllt in über das Wesentliche hinausgehen-dem Ausmaß erfüllt in den wesentlichen Bereichen zur Gänze erfüllt in den wesentlichen Bereichen überwiegend erfüllt in den wesent-lichen Be-reichen nicht überwiegend erfüllt Reproduktionsleistung Sind die Ausführungen umfassend? Sind die Ausführungen kohärent, gut strukturiert? Sind die Ausführungen sachlich richtig? Transferleistung Sind die Ausführungen eigenständig? Sind die Ausführungen klar? Wird ein Verständnis der Sachverhalte deutlich? Beweist der/die Kandidat/in Analysefähigkeit? Reflexionsleistung Beweisen die Ausführungen Flexibilität? Zeigen die Ausführungen Problembewusstsein? Zeigen die Ausführungen Kritikfähigkeit? Präsentation Ist der Vortrag deutlich gegliedert? Ist die Sprache korrekt und angemessen? Ist das Auftreten sicher und überzeugend? Werden Medien sinnvoll eingesetzt? Gesamtbeurteilung

ARGE-Dienstbesprechung AHS SchUG§38: eigene Beurteilung auf Antrag des Prüfers/der Prüferin durch die jeweilige Kommission für Vorprüfung VWA (schriftl. Arbeit inkl. Präsentation und Diskussion) Klausurprüfung (allenfalls inkl. Kompensationsprüfung) mündl. Prüfung (keine Gesamtbeurteilung pro Prüfungsgebiet mehr!) Festsetzen der Gesamtbeurteilung durch Vorsitzende/n (ausgezeichneter Erfolg, guter Erfolg, bestanden, nicht bestanden)

Wiederholung (SchUG§40): ARGE-Dienstbesprechung AHS Wiederholung (SchUG§40): höchstens dreimalige Wiederholung von Teilprüfungen bzw. Prüfungsgebieten (bei negativer Beurteilung oder Nichtbeurteilung wegen vorgetäuschter Leistungen) Wiederholung in der gleichen Art wie ursprüngliche Prüfung (eigene Regelung für VWA; trotz Kompensationsprüfung neg. Klausurprüfung muss schriftlich wiederholt werden) 3 Jahre nach erstem Antreten gleichbleibende Prüfungsvorschriften Antrag auf Zulassung zur Wiederholung durch Kandidat/in, Zuweisung eines Prüfungstermines durch Direktor/in

ARGE Biologie AHS Tirol ARGE-Dienstbesprechung AHS Homepage der ARGE Biologie AHS Tirol www.arge-biologie.tsn.at

ARGE-Dienstbesprechung AHS Allfälliges

Herzlichen Dank für die Teilnahme ARGE-Dienstbesprechung AHS Herzlichen Dank für die Teilnahme