juristische Arbeitsmethoden Einführungsworkshop Repetenten-AG 16.04.2014
Ziel wissenschaftlichen Arbeitens Systematik: Klarer, gedanklicher Aufbau Objektive Begründungen Verwendung von juristischen Argumentationstechniken Fähigkeit, auch neue Probleme zu lösen
Arbeitsmethoden Systematisches Arbeiten Arbeiten mit dem Gesetz Standardargumente Auslegung Auf die Sprache achten Gutachtenstil
Systematisches Arbeiten Zivilrecht: System der Ansprüche, (Download: http://www.jura.uni-bonn.de/index.php?id=5657 Einwendungen Einreden
Arbeit mit dem Gesetz Jedes Mal die Norm lesen, die man gerade anwendet, selbst nach dem 1.000ten Mal: dies schon beim Lernen und erst recht in der Klausur Die „Normnachbarschaft“ abklappern nach brauchbaren Inhalten
Standardargumente Analogie und Umkehrschluss Teleologische Extension und Reduktion Erst-recht-Schluss Hinweis auf unsinnige Folgen Negatives Argument Gegenakt
Analogie Voraussetzungen: Besonderheit im Strafrecht Planwidrige Regelungslücke Vergleichbare Interessenlage Besonderheit im Strafrecht
Analaogie Beispiel Der 20jährige Tom kauft im Auftrag von Rudi beim Fahrradhändler Ferit ein Mountain Bike und erklärt: „Für meinen Freund Rudi“. Rudi ist aber erst acht Jahre alt, der Vertrag daher ungültig. Hat Ferit Ansprüche gegen Tom?
Analogie Beispiele § 179 I BGB: Wer als Vertreter einen Vertrag geschlossen hat, ist, sofern er nicht seine Vertretungsmacht nachweist, dem anderen Teil nach dessen Wahl zur Erfüllung oder zum Schadensersatz verpflichtet, wenn der Vertretene die Genehmigung des Vertrags verweigert.
Analogie Beispiel § 16 I 1 StGB: Wer bei Begehung der Tat einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört, handelt nicht vorsätzlich.
Umkehrschluss Lat.: argumentum e contrario Voraussetzung Plangemäße Regelungslücke: Der geregelte Fall wird als Ausnahme betrachtet
Umkehrschluss Beispiel Keine Übertragbarkeit der zivilrechtlichen Gefährdungshaftung als Ausnahme vom Verschuldensprinzip auf andere, nicht ausdrücklich geregelte Gefahrenquellen
System der Ansprüche I. Vertraglich II. Quasivertraglich III. Dinglich IV. Deliktisch Gefährdungshaftung Haftung für vermutetes Verschulden Verschuldenshaftung V. Bereicherungsrecht
Teleologische Reduktion Eine teleologische Reduktion ist angezeigt, wenn der Wortlaut des Gesetzes weiter reicht, als es der Zweck gebietet.
Teleologische Reduktion Beispiel Der achtjährige Rudi stößt beim Radfahren versehentlich gegen das ordnungsgemäß geparkte Auto des Nachbarn und verursacht Lackschäden in Höhe von 800,- €. Anspruch auf Schadensersatz?
Teleologische Reduktion § 828 II BGB: Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug (….) einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.
Logische Gegensätze Tatbestand Rechtsfolge Analogie: Teleologische Reduktion:
Erst-Recht-Schluss Lat. argumentum a fortiori argumentum a maiore ad minus argumentum a minore ad maius „Wenn schon…, dann erst recht….“ Streng genommen ein Unterfall der Analogie
Erst-recht-Schluss Beispiel 1 Auf dem Rasen steht ein Schild: „Betreten verboten“. Darf Rudi mit seinem Fahrrad auf die Rasenfläche fahren?
Erst-Recht-Schluss Beispiel 2 Wenn arbeitsvertraglich vorgesehen ist, dass bei Disziplinarverstößen bestimmte Sondervergütungen wie das Weihnachtsgeld gestrichen werden können, können dann auch Kürzungen vorgenommen werden?
Hinweis auf unsinnige Folgen Lat.: argumentum ad absurdum Beispiel Tatplanhorizont / Rücktrittshorizont
Negatives Argument Lat. argumentum negativum Es finden sich keine Argumente für eine Behauptung, es wird aber aus dem Fehlen von Gründen gegen diese Behauptung auf ihre Richtigkeit geschlossen.
Negatives Argument Beispiel Es ist kein Grund ersichtlich, oHG und KG die Berufung auf Grundrechte zu verwehren, wenn schon die juristischen Personen sich darauf berufen können. (vgl. Art. 19 III GG: „Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind.“)
Gegenakt Lat. actus contrarius Beispiel: Wenn für ein Gesetz die Zustimmung des Bundesrates erforderlich ist, wäre auch das AufhebungsG zustimmungsbedürftig (z.B. Art. 23 I 2, 3, 74 II, 79 II, 84 V, 85 I u.a. GG)
Auslegungskanon Grammatikalische Auslegung Systematisch Auslegung Historische Auslegung Teleologische Auslegung Verfassungskonforme Auslegung Europarechtskonforme Auslegung
Sprache Achten Sie darauf, knapp und präzise zu formulieren, keine Schachtelsätze zu bilden, Füllwörter zu streichen, keine Ausrufezeichen zu verwenden, den Urteilsstil zu fürchten und die Ich-Form strikt zu meiden.
Sprache Die exzessive Akkumulation von Fremdwörtern signalisiert relevante Semiintellektualität. Aus: Hattenhauer, Christian, Stilregeln für Juristen, JA-Sonderheft für Erstsemester S.54 bis 58.
Gutachtenstil Obersatz (Frage) Untersatz Schlusssatz (knappe Antwort) Definition i.w.S.: Voraussetzungen einer AGL nennen oder Tatbestandsmerkmale definieren Subsumtion Schlusssatz (knappe Antwort)
Literatur Möller, Thomas Juristische Arbeitstechniken und wissenschaftliches Arbeiten 6. Auflage München 2012 ISBN 978 3 8006 4255 7 Valerius, Brian Der Gutachtenstil in der juristischen Fallbearbeitung JA-Sonderheft für Erstsemester, S. 48 - 54 Hattenhauer, Christian Stilregeln für Juristen JA-Sonderheft für Erstsemester, S. 54 – 58 Schmidt, Thorsten Ingo Grundlagen rechtswissenschaftlichen Arbeitens JuS 2003, S.551-556 und 649-654