Interinstitutionelle Zusammenarbeit Kantonale IIZ – Tagung 6.10.2011 Sozialdienste.

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 Präsentation transkript:

Interinstitutionelle Zusammenarbeit Kantonale IIZ – Tagung Sozialdienste

Ziel und Zweck und Ziel der Sozialhilfe Zweck: materielle Existenzsicherung Ziel: soziale und berufliche Integration + Reintegration (Wiedereingliederung) mittels: Beschäftigungsprogrammen beruflichen Orientierungsmassnahmen Integrationshilfen in den 1. Arbeitsmarkt Angeboten in den 2. Arbeitsmarkt (teilsubventionierte Arbeitsplätze) Sozialpädagogischen und sozialtherapeutischen Massnahmen

Sozialhilfe Möglichkeiten der Wiedereingliederung Beschäftigungsprogramme niederschwellige soziale Eingliederungsmassnahmen (SEM/MIS) Ziele: Verbesserung der Sozialkompetenz Vermeidung sozialer Isolation / Tagesstruktur Partner: MIS-Anbieter gemäss Katalog, z.B. RITEC, Gemeinden, Heime… Beschäftigungsprogramme nach AVIG oder gemäss kantonalen Richtlinien Partner: RAV, Arbeitslosenkasse, IIZ…

Sozialhilfe Möglichkeiten der Wiedereingliederung Berufliche Orientierungsmassnahmen Berufsberatung Schnuppertage Praktika Partner: z.B. BerufsberaterIn der Orientierungsschule, IV,fribap …

Sozialhilfe Möglichkeiten der Wiedereingliederung Integrationshilfen in den ersten Arbeitsmarkt Schnupperpraktika Teillohnprojekte Wiedereingliederungsprojekte Sprachkurse für Fremdsprachige Partner: z.B. Arbeitsgeber,RAV, Arbeitslosenkasse, RITEC, IV, Rotes Kreuz, IIZ…

Sozialhilfe Möglichkeiten der Wiedereingliederung Angebote in den zweiten Arbeitsmarkt Arbeitsversuche Berufliche Wiedereingliederungen Partner: z.B. IV, Bastiv Schmitten, Ritec, Band-Genossenschaft, geschützte Werkstätten, IIZ…

Sozialhilfe Möglichkeiten der Wiedereingliederung Sozialpädagogische und sozialtherapeutische Massnahmen Wochenplatzierungen Tagesplatzierungen Partner: Heime, Tageskliniken, Tagesfamilien, Kindertagesstätten, IV…

Sozialhilfe Problematik der Arztzeugnisse Klassische Situation IV oder SUVA attestiert eine teilweise oder vollständige Arbeitsfähigkeit für angepasste Arbeiten. KlientIn präsentiert Arztzeugnisse des Hausarztes oder diverser Fachärzte, die eine unterschiedliche Arbeitsunfähigkeit attestieren.

Sozialhilfe Problematik der Arztzeugnisse Fragen Kann der/die KlientIn für eine Arbeitstätigkeit / Integrationsmassnahme motiviert / gezwungen werden? (Anmeldung als Arbeitssuchender beim RAV / SEM …) Welche Risiken tragen wir, wenn wir den KlientIn zu einer Arbeit oder einer Massnahme zwingen und der Zustand verschlechtert sich? Haftung?

Sozialhilfe Problematik der Arztzeugnisse Lösungsansatz Netzwerkgespräch mit allen Beteiligten (KlientIn, Arzt, Sozialdienst) suchen. Möglichkeit einer Überprüfung durch einen beratenden Arzt (Vertrauensarzt KSA?).

Sozialhilfe Handlungsmöglichkeiten bei fehlender Mitwirkung des Klienten/der Klientin Sanktion gemäss Art. 24 Sozialhilfegesetz Streichung der Integrationszulage MIZ / Fr. 100.– pro Monat Kürzung des Grundbedarfs um maximal 15 % Nichteintreten auf Hilfegesuch Leistungseinstellung mangels Nachweis der Bedürftigkeit

Sozialhilfe Handlungsmöglichkeiten bei fehlender Mitwirkung des Klienten, der Klientin zu prüfen ist jeweils, ob: der/die KlientIn relevante Gründe für sein/ihr Verhalten hat die Kürzung in einem angemessenen Verhältnis zum Fehlverhalten steht die betroffene Person durch eine Änderung ihres Verhaltens selbst dafür sorgen kann, dass der Anlass für die Kürzung wegfällt.

Sozialhilfe Leistungskürzung als Sanktion Sie sind in Form einer beschwerdefähigen Verfügung zu erlassen und entsprechend zu begründen. Die betroffene Person muss Gelegenheit erhalten, sich vorgängig zum Sachverhalt zu äussern.

Sozialhilfe Arbeitsmarktfähigkeit (Beschäftigungs- fähigkeit) aus der Sicht der Sozialhilfe Keine oder nur teilweise einschränkende gesundheitliche Probleme Ressourcen / Fähigkeiten Motivation Angepasstes Sozialverhalten und / oder Sozialkompetenzen Geregelte Betreuungssituation der Kinder (v.a. bei Alleinerziehenden)