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Arbeitsmarktmassnahmen

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Präsentation zum Thema: "Arbeitsmarktmassnahmen"—  Präsentation transkript:

1 Arbeitsmarktmassnahmen
Chancen und Grenzen im System Die Anerkennung von Kompetenzen im Rahmen arbeitsmarktlicher Massnahmen Flurina Semadeni, Ressort Arbeitsmarktmassnahmen, SECO Tagung Kompetenzen, aber kein Diplom Bern, 29. März 2012

2 Schwerpunkte des Vortrags
Rahmenbedingungen der Arbeitslosenversicherung Die Organisation der Arbeitslosenversicherung Die Situation von Geringqualifizierten auf dem Arbeitsmarkt und in der Arbeitslosigkeit Vorprojekt «Förderung der Validierung von Bildungs-leistungen im Rahmen der Arbeitslosenversicherung» Die Projektorganisation Die Ergebnisse - Chancen und Herausforderungen

3 Organisation der Arbeitslosenversicherung
Das SECO steuert den Vollzug der ALV über die wirkungsorientierte Vereinbarung (rasche und nachhaltige Wiedereingliederung); steuert das Angebot an arbeitsmarktlichen Massnahmen (AMM) und der regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) über ein Globalbudget; beaufsichtigt den rechtskonformen Vollzug des Arbeitslosen-versicherungsgesetzes (AVIG); koordiniert die Weiterentwicklung von arbeitsmarktlichen Massnahmen und Beratungsangeboten in Zusammenarbeit mit den kantonalen Arbeitsmarktbehörden.

4 Organisation der Arbeitslosenversicherung
Die kantonalen Arbeitsmarktbehörden richten regionale Arbeitsvermittlungszentren (RAV) ein; definieren die Schwerpunkte beim Einsatz von arbeitsmarktlichen Massnahmen (AMM) in Abstimmung mit dem Bedarf des regionalen Arbeitsmarktes; stellen entsprechende Angebote bereit.

5 Ausgaben und Teilnehmende an AMM 2011
Ausgaben AMM 2011 Teilnehmende AMM 2011 Il Bildung Beschäftigung spezielle Massnahmen Total 243.9 Mio. Fr. 273.4 Mio. Fr. 50.8 Mio. Fr. 568.1 Mio. Fr. Bildung Beschäftigung spezielle Massnahmen Total 87’380 TN 35’315 TN 8’684 TN 131’379 TN

6 Arbeitslosigkeit Verteilung arbeitslos gemeldeter Personen nach höchster abgeschlossener Ausbildung 2011 N=122’892

7 Strukturelle Veränderungen des Arbeitsmarktes
Mit dem Übergang zur Wissens- und Dienstleistungsgesellschaft ist das Anforderungsniveau auf dem Arbeitsmarkt allgemein gestiegen. Arbeitsplatzwechsel nehmen zu; Arbeitnehmende müssen sich immer häufiger an neue Arbeitsplätze anpassen und entsprechende Kompetenzen nachweisen. Wirtschaftswachstum und hohe Lebensqualität fordern eine hohe Beschäftigungsquote. Daraus folgt: Die Bedeutung von lebenslangem Lernen und der Anerkennung erworbener Kompetenzen nimmt zu.

8 Veränderte Anforderungen an Geringqualifizierte
Die Anforderungen an Geringqualifizierte sind gestiegen, gleichzeitig nehmen sogenannte „Einfacharbeiten“ ab. erhöhte Sprachanforderungen an (geringqualifizierte) Zugewanderte; Geringqualifizierte müssen teilweise mehr Verantwortung übernehmen (Erweiterung der Aufgaben durch veränderte Arbeitsorganisation). Die Anforderungen an Selbst- und Sozialkompetenzen nehmen zu; Gestiegene Anforderungen im Bereich Grundkompetenzen, z.B. im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT).

9 Studien zu den Anforderungen an Geringqualifizierte
Studien zu veränderten Anforderungen an Geringqualifizierte Für die EU: Comprehensive sectoral analysis of emerging competences and economic activities in the European Union Für Deutschland: Studien des Forschungsinstituts für betriebliche Bildung ( zur Entwicklung einfacher Arbeiten (z.B. in der Elektroindustrie) Für die Schweiz: Bericht von AMOSA zur Integration von Gering- Qualifizierten ( Fazit: Die Anforderungen an Geringqualifizierte nehmen zu.

10 Förderung von Geringqualifizierten
Projekte des SECO zur Förderung von Geringqualifizierten im Bereich Grundkompetenzen: Rahmenkonzept zur arbeitsmarktorientierten Sprachförderung Lehrgang Alltagsmathematik Konzept zur Förderung von Grundkompetenzen im Bereich IKT Fachtagung «Arbeitsmarktorientierte Förderung der IKT-Grundkompetenzen» am 3. Mai 2012 in Biel/Bienne (Kooperation SECO, BAKOM, SVEB) Infos und Anmeldung unter

11 Grundausbildungen in der ALV
Die ALV setzt den Schwerpunkt auf die rasche Integration in den Arbeitsmarkt. Das AVIG schränkt den Einsatz von Grundausbildungen stark ein. Davon ausgenommen sind Ausbildungszuschüsse (vgl. Art. 60 und 66a AVIG). Nach dem Kreisschreiben über die AMM und der Rechtsprechung des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) ist die Förderung von Grundausbildungen und der allgemeinen beruflichen Weiterbildung nicht Sache der ALV.

12 Die Weiterbildung in der ALV

13 Standortbestimmungskurse
Eine Sonderrolle innerhalb der Bildungsmassnahmen spielen Standortbestimmungskurse. Sie unterstützen RAV-Beraterinnen und -Berater beim Festlegen von strategischen Schwerpunkten im Integrationsprozess. Sie können aber auch zur Kompetenzbilanzierungen dienen und Stellensuchenden nachhaltige (berufsbegleitende) Laufbahn-perspektiven aufzeigen.

14 Schwerpunkte des Vortrags
Rahmenbedingungen der Arbeitslosenversicherung Die Organisation der Arbeitslosenversicherung Die Situation von Geringqualifizierten auf dem Arbeitsmarkt und in der Arbeitslosigkeit Vorprojekt SECO «Förderung der Validierung von Bildungsleistungen im Rahmen der Arbeitslosen-versicherung» Die Projektorganisation Die Resultate - Chancen und Herausforderungen

15 Vorprojekt „Förderung der Validierung von Bildungsleistungen im Rahmen der ALV“
Organisation und Ziele Dauer: März bis Dezember 2011 Partner: SECO und Arbeitsmarktbehörde der Kantone ZH, SG, GR und BE Ziel: Chancen und Grenzen der Förderung der Validierung von Bildungsleistungen im Rahmen der ALV abschätzen

16 Vorprojekt „Förderung der Validierung von Bildungsleistungen im Rahmen der ALV“
Hauptergebnisse Die Mehrheit der am Vorprojekt beteiligten kantonalen Arbeitsmarkt-behörden halten Kompetenzanerkennungsverfahren für nützlich, um die nachhaltige arbeitsmarktliche Integration zu fördern. Auch die Anerkennung von (Teil-)Kompetenzen eines beruflichen Qualifikationsprofils kann zu besseren Chancen auf dem Arbeitsmarkt führen. Kompetenzanerkennungsverfahren dürfen die Arbeit der RAV nicht behindern.

17 Chancen und Herausforderungen bei der Förderung von Anerkennungsverfahren im Rahmen der ALV
Verfahren zur Anerkennung von Kompetenzen können zum Teil parallel oder auch nach Wiedereintritt in den Arbeitsmarkt besucht werden. Die Kompetenzanerkennung kann zur Weiterbildung motivieren. Es gibt nicht nur die Validierung von Bildungsleistungen. Auch mit Berufsverbänden erarbeitete Kompetenzbilanzierungen können die Vermittlungschancen verbessern. Beschäftigungs- wie auch Bildungsmassnahmen können zur Identifikation von potenziellen Teilnehmenden und zur Dokumentation von berufsspezifischen Handlungskompetenzen eingesetzt werden.

18 Chancen und Herausforderungen bei der Förderung von Anerkennungsverfahren im Rahmen der ALV
Anerkennungsverfahren wie beispielsweise die Validierung von Bildungsleistungen sind unter Stellensuchenden und Anbietern teilweise wenig bekannt. Anerkennungsverfahren kommen nicht für alle Gruppen von Stellensuchenden in Frage, weil sich Angebot und Nachfrage nicht immer decken und/oder die (sprachlichen) Anforderungen zum Teil zu hoch sind. Für geringqualifizierte Stellensuchende sind spezifische Angebote notwendig. Es besteht die Befürchtung, dass Stellensuchende für andere arbeitsmarktliche Integrationsangebote nicht zur Verfügung stehen und sich nicht um eine rasche Wiedereingliederung bemühen.

19 Projektbeispiele Genf
Pilotprojekt «Validierung von Bildungsleistungen im Rahmen von Beschäftigungsprogrammen»; Kompetenzanerkennung im Bereich Restauration, Verkauf, Logistik; Aufgabenstellungen und Beobachtung am Arbeitsplatz durch einen professionellen Begleiter. St. Gallen Kompetenzbilanzierung – Teilvalidierung; Zusammenarbeit mit dem Amt für Berufsbildung und mit Organisationen der Arbeitswelt; Betreuung durch Berufsberatung (Überweisung durch ALV); Erwerb eines kantonalen Zertifikats oder einer Lernleistungs-bestätigung.

20 Aktuelle Diskussion Information und Beratung
Die Information über bestehende Angebote zur Validierung von Bildungsleistungen sollte verbessert werden. Adressaten sind Stellensuchende, RAV-Beraterinnen und -Berater und Anbieter von arbeitsmarktlichen Massnahmen. Stellensuchende könnten durch die kantonalen Arbeitsmarkt-behörden und Anbieter von arbeitsmarktlichen Massnahmen identifiziert und zum Einstieg ein Kompetenzanerkennungsverfahren ermuntert werden. Die Förderung von Kompetenzanerkennungsverfahren muss derart ausgestaltet sein, dass sich kein Zielkonflikt mit der Vorgabe der ALV zur raschen und nachhaltigen arbeitsmarktlichen Integration ergibt.

21 für Ihre Aufmerksamkeit!
Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kontakt: Flurina Semadeni Ressort Arbeitsmarktmassnahmen Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Effingerstr. 31, 3003 Bern


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