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Folie 1 DGB Bundesvorstand; Abteilung Jugend und Jugendpolitik; Jessica Rinke Kinder- und Jugendplan Grundlagenpräsentation Internationale Maßnahmen Richtlinien,

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1 Folie 1 DGB Bundesvorstand; Abteilung Jugend und Jugendpolitik; Jessica Rinke Kinder- und Jugendplan Grundlagenpräsentation Internationale Maßnahmen Richtlinien, Beantragung, Abrechnung

2 Folie 2 DGB Bundesvorstand; Abteilung Jugend und Jugendpolitik; Jessica Rinke  Begegnungsmaßnahmen junger Menschen  Maßnahmen mit Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe  Sondermaßnahmen Internationale Maßnahmen

3 Folie 3 DGB Bundesvorstand; Abteilung Jugend und Jugendpolitik; Jessica Rinke Allgemeingültige Richtlinien Zahl der Begegnungen im Ausland soll eine vergleichbare Zahl von Begegnungen in D entsprechen Bilaterale Hin- und Rückbegegnungen sollen innerhalb eines Zeitraumes von 2 Jahren stattfinden Programm muss zw. den Partnern rechtzeitig vorbereitet und vereinbart sein (Zielgruppen, Lernziele, Arbeitsmethoden und (bei themenorientierten Programmen) auch über Themen hinreichend Aufschluss geben  ausreichende Vor- und Nachbereitung muss gewährleistet sein Leiter/innen müssen Erfahrungen i. d. internat. Jugendarbeit haben, teilnehmende Personen zur Mitarbeit und eigener Initiative motivieren können und über entsprechende Fremdsprachenkenntnisse verfügen der Träger sorgt für ausreichende Versicherung; Unfall, Krankheit, Schadenersatzansprüche etc.

4 Folie 4 DGB Bundesvorstand; Abteilung Jugend und Jugendpolitik; Jessica Rinke Begegnungsmaßnahmen junger Menschen  bilaterale Begegnungen  multilaterale Jugendbegegnungen  Seminare und andere Veranstaltungen mit gemeinsamen Arbeitsprogramm Richtlinien:  Zahlenverhältnis bei bilateral ausgeglichen, multilateral angemessen (i. d. R. größte ausländische Gruppen entspricht deutschen TN)  Leiter_innen 1:10 (entsprechend der Altersstruktur)  Altersgrenze  12-26 Jahre (gilt nicht für Fachkräfte und Leiter/innen)  Dauer  5-30 Tage

5 Folie 5 DGB Bundesvorstand; Abteilung Jugend und Jugendpolitik; Jessica Rinke Fachkräftemaßnahmen  bilaterale Begegnungen  multilaterale Begegnungen  Seminare, Veranstaltungen (Aus- und Fortbildungscharakter) etc. Richtlinien:  Teilnehmer_innen müssen im Hinblick auf die Umsetzung einen besonderen fachlichen Bezug zum Thema der Maßnahme haben  Thema der Maßnahme muss unmittelbaren fachlichen Bezug zur Kinder- und Jugendhilfe haben oder zur Weiterentwicklung der internationalen Jugendarbeit haben (Fachprogramme der allg. politischen Bildung werden nicht gefördert)  keine Altersgrenze; Einschränkung der Dauer  bis 30 Tage, Hospitationen und Praktika bis 90 Tage

6 Folie 6 DGB Bundesvorstand; Abteilung Jugend und Jugendpolitik; Jessica Rinke  besondere jugendpolitische Bedeutung  sonst. bilaterale Sonderprogramme (ConAct etc.)  jugendpolitische Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern im Rahmen einer auf Kontinuität angelegten Zusammen- arbeit  Beratungseinsätze von Fachkräften Sondermaßnahmen

7 Folie 7 DGB Bundesvorstand; Abteilung Jugend und Jugendpolitik; Jessica Rinke  Touristik (Studienreisen)  Austausch von Erwachsenen-Organisationen  Maßnahmen der Berufsbildung (außer Jugendberufshilfe)  „Politische Agitation“  Informationen für spezifische Berufe (Ausbildungsrahmenpläne etc.)  Reine Mitgliederwerbung  Schulische Maßnahmen Was darf nicht gefördert werden?

8 Folie 8 DGB Bundesvorstand; Abteilung Jugend und Jugendpolitik; Jessica Rinke  Fördersätze für die jeweiligen Maßnahmen siehe letzte Seite KJP-Richtlinie!  spätestens 6 Wochen nach Maßnahme!  Abrechnungsblatt, TN-Liste (vollständig! - auch wenn für ausländische TN keine Förderung, müssen diese auf die TN-Liste  Verhältnis), Kostenzusammenstellung, Belegliste, Programm/Tagesordnung, statistische Mitteilung  Sachbericht je Maßnahme (siehe Intranet)  Belege: auch Flugtickets (Originale), Sprachmittler und andere Honorare (  Honorarverträge schließen), Rechnungen etc. Abrechnung

9 Folie 9 Sonderfall internationale Arbeitstagung  fachliche Arbeit des Trägers wird konzipiert, geplant oder ausgewertet  ausgewählter Teilnehmerkreis  Mindest-/ Höchstteilnehmerzahl: 5 bis 40 Personen  Programmdauer: mindestens 1 Tag  keine Altersbeschränkung (Achtung: Funktionsangaben u.a. Bezug zur Jugendhilfe in TN-Liste eintragen!)  Abrechnung wie nationale AT; Förderung über internationale Globalmittel

10 Folie 10 DGB Bundesvorstand; Abteilung Jugend und Jugendpolitik; Jessica Rinke Bis 31.12. des Vorjahres für das entsprechende Abrechnungsjahr. Begründung für Zuschläge! Ausgefallene Maßnahmen sind uns auch unterjährig rechtzeitig zu melden. Beantragung


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