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Service public de lemploi SPE Amt für den Arbeitsmarkt AMA Direction de léconomie et de lemploi DEE Volkswirtschaftsdirektion VWD Section Juridique Rechtsdienst.

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Präsentation zum Thema: "Service public de lemploi SPE Amt für den Arbeitsmarkt AMA Direction de léconomie et de lemploi DEE Volkswirtschaftsdirektion VWD Section Juridique Rechtsdienst."—  Präsentation transkript:

1 Service public de lemploi SPE Amt für den Arbeitsmarkt AMA Direction de léconomie et de lemploi DEE Volkswirtschaftsdirektion VWD Section Juridique Rechtsdienst Präsentation des AMA Kantonale IIZ-Tagung vom 6. Oktober 2011 Herzlich Willkommen Referentin: Mireille Meissner, Juristin

2 2 Amt für den Arbeitsmarkt AMA Rechtsdienst Kantonale IIZ-Tagung vom 6. Oktober 2011 Ziele der Arbeitslosenversicherung >Versicherten Personen für Erwerbsausfälle einen angemessenen Ersatz garantieren >Drohende Arbeitslosigkeit verhüten >Bestehende Arbeitslosigkeit bekämpfen >Die rasche und dauerhafte Eingliederung in den Arbeitsmarkt fördern Art. 1 AVIG

3 3 Amt für den Arbeitsmarkt AMA Rechtsdienst Kantonale IIZ-Tagung vom 6. Oktober 2011 Art. 1a AVIG Arten von Entschädigung Arbeitslosen- taggelder Kurzarbeit Zahlungsunfähigkeit Schlechtwetter

4 4 Amt für den Arbeitsmarkt AMA Rechtsdienst Kantonale IIZ-Tagung vom 6. Oktober 2011 4. AVIG-Revision >Keine Übergangsregelung, mit Ausnahmen >Allgemeine und besondere Wartezeit >Höchstzahl der Taggelder Die wichtigsten Änderungen

5 5 Amt für den Arbeitsmarkt AMA Rechtsdienst Kantonale IIZ-Tagung vom 6. Oktober 2011 Beitragszeit Seit dem 1. April 2011 müssen mindestens 12 Monate Beitragszeit nachgewiesen werden, um Anspruch auf 260 Taggelder zu haben. Bei einer Beitragszeit von 12 bis 24 Monaten steigt die Zahl der Taggelder auf 400.

6 6 Amt für den Arbeitsmarkt AMA Rechtsdienst Kantonale IIZ-Tagung vom 6. Oktober 2011 Vermittlungsfähigkeit "Der Arbeitslose ist vermittlungsfähig, wenn er bereit, in der Lage und berechtigt ist, eine zumutbare Arbeit anzunehmen und an Eingliederungsmassnahmen teilzunehmen."

7 7 Amt für den Arbeitsmarkt AMA Rechtsdienst Kantonale IIZ-Tagung vom 6. Oktober 2011 Vermittlungsfähigkeit >Studierende / Kurse, ohne Einwilligung des RAV >Militärdienst >Familiäre Pflichten >Aufenthaltsbewilligung >Selbständigerwerbende >Saisonarbeiter, Temporärstellen >Arbeitsunfähigkeit >Wiederholte Einstellungen Beispiele

8 8 Amt für den Arbeitsmarkt AMA Rechtsdienst Kantonale IIZ-Tagung vom 6. Oktober 2011 Vermittlungsfähigkeit Der Begriff der Vermittlungsfähigkeit schliesst eine graduelle Abstufung aus: entweder ist die versicherte Person vermittlungsfähig oder nicht. Im Rahmen des anrechenbaren Arbeitsausfalls muss die versicherte Person vollumfänglich vermittlungsfähig sein. Kann die versicherte Person nur im Umfang von weniger als 20% einer Vollzeitbeschäftigung arbeiten, liegt keine Vermittlungsunfähigkeit vor. (ALE KS 2007 des SECO, § B218; ARV 2004, Nr. 11, S. 118 ff.).

9 9 Amt für den Arbeitsmarkt AMA Rechtsdienst Kantonale IIZ-Tagung vom 6. Oktober 2011 Vermittlungsfähigkeit Das ärztliche Zeugnis: >muss ein Mindestmass an Erläuterungen zu den Aktivitäten enthalten, die nicht ausgeführt werden dürfen >darf nicht allzu lange nach dem Auftreten der Verhinderung ausgestellt worden sein >darf von der versicherten Person nicht verspätet eingereicht worden sein >widersprüchliche ärztliche Zeugnisse Beweiskraft des ärztlichen Zeugnisses

10 Service public de lemploi SPE Amt für den Arbeitsmarkt AMA Direction de léconomie et de lemploi DEE Volkswirtschaftsdirektion VWD Section Juridique Rechtsdienst Ende VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT


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